Unser PR hat noch schnell eine Mail rausgeschickt, aus der ich nicht schlau werde. Vielleicht können mich ja anwesende Kollegen aus NDS aufklären. Ich gebe den Inhalt der Mail mal wieder:
Es geht um die stufenweise, sich nach dem Dienstalter richtende Besoldung. Derzeit wird beim Europäischen Gerichtshof (so die Mail) geklagt, dass diese Form der Besoldung die jungen Kollegen diskriminiert, da sie wegen ihres Alters zunächst in eine niedrigere Besoldungsstufe fallen. Der PR mutmaßt, dass bei einem Urteil zu Gunsten der Kläger (= jungen Kollegen) alle Lehrer sofort die höchste Besoldungsstufe ausgezahlt werden muss UND dass dies auch rückwirkend gilt. Anschließend gibt es den Hinweis, dass Ansprüche auf höhere Besoldung nach 3 Jahren verjähren, man diese Verjährung aber unwirksam machen kann, wenn man den der besagten Mail angehängten Brief an den Dienstherren schickt. Gegenstand des Briefes: Man teil mit, dass man gegen die Berechnung seiner Versorgung aus der Dienstaltersstufe X der Besoldungsgruppe Y rückwirkend ab 01.01.2010 Widerspruch einlegt. Ergänzt durch Verweise auf Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte sowie laufende Klagen. Letzter Hinweis ist, dass das Schreiben bis zum 31.12. los muss.
Ahm?!
Habt ihr schon davon gehört? Kommt für mich sehr plötzlich und wenn es nicht vom PR käme würde ich es für einen Fake halten. Ist / war diese Regelung bei euch Thema?
Grüße
Raket-O-Katz