möchte man fragen, ob nicht auch Eltern die Aufgabe haben, ihre Kinder zu erziehen?
Grundgesetz, Artikel 6, (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
"Wacht die Gemeinschaft" - nicht: Ist die Aufgabe des Lehrers und nur des Lehrers. Dieser kann nur mit dem arbeiten, was die Eltern in den Jahren vor der Grundschule fabriziert haben. Und nein, nicht die Lehrerin hat hier ihren Job nicht gemacht (wie es oft in den Leserkommentaren zum Brandbrief der Kollegin proklamiert wird), sondern die Eltern, die die Frechheit besitzen ihre verzogen Blagen zwecks Grunderziehung der Schule zu überlassen.