rechtliche Frage….

  • Hallo liebe Lehrergemeinde…
    ich habe eine rechtliche Frage:


    Schulleiterin ist krank, Konrektor gibt es nicht. Die vor Jahren einmal bestimmte Stellvertreterin ruft (ohne vorherige Absprache mit der SL) eine Dienstbesprechung ein. Wegen irgendwelcher "wichtiger" Themen.
    Frage: Erlaubt? Kompetenzüberschreitung?
    Muss ich da als normale Kollegin hin???


    Danke !
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Wenn keine Person aus der SL im Hause ist, muss der dienstälteste Kollege ggf. Schulleiteraufgaben übernehmen.
    Wenn du "zufällig" zum Arzt musst, kannst du leider nicht hingehn :autsch:

  • Ernsthaft??
    Auch, wenn diese Dienstbesprechung nicht seitens der SL (die eigentlich jeden Tag mit der Kollegin telefoniert) angeordnet wurde???


    Oh je!


    :(

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ein paar Gedankensplitter:
    Von wem wurde sie zur "Stellvertreterin" bestimmt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es schulrechtlich korrekt ist, wenn die SL zu jemandem sagt: "Mach du mal" und der-/diejenige dann über Etat und Dienstaufsicht befinden darf.
    Schulrechtlich vertritt die dienstälteste Lehrkraft den Schulleiter in Abwesenheit.
    Eine Einladung zu einer Versammlung müsste wohl die Formulierung "In Absprache mit der SL" enthalten, damit diese bindend wäre.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Sicher kann auch eine andere Lehrerin offiziell als Vertreterin (für Abwesenheit / Erkrankung) benannt werden. Bei uns wurde die dienstälteste Lehrerin gefragt, ob sie diese "ehrenvolle Aufgabe" übernehmen möchte. Sie wollte das nicht gerne tun und es wurde im Kollegium eine Person gefunden, die sich bereit erklärt hat, diese Aufgabe zu übernehmen.
    Diese Lehrerin ist auch dem Schulamt gemeldet worden. Diese Vorgehensweise wurde offen in der Konferenz besprochen.
    Wenn nun die Schulleiterin wegen Krankheit ausfällt, ist es für mich selbstverständlich, dass diese Vertretung Leitungsaufgaben übernimmt. Ich erwarte auch nicht, dass sie für jede Entscheidung Rücksprache mit der kranken Schulleiterin nimmt. Schließlich ist die Schulleiterin krank und sollte in Ruhe genesen können.
    Aus deinem Beitrag entnehme ich jedoch die Sorge, dass eure Ersatzleitung sich Dinge anmaßt, die du nicht angemessen findest. Vielleicht hat sie (eventuell auch berechtigterweise) dein Vertrauen nicht. Weißt du, welchen Zweck das einberufene Dienstgespräch hat?
    Eine offiziell benannte Vertreterin ist jedoch auch weisungsberechtigt. Sonst würde die Benennung einer Vertretung wenig Sinn machen.
    Tootsie

  • Tootsie

    Zitat

    Eine offiziell benannte Vertreterin ist jedoch auch weisungsberechtigt.


    Dafür müsste es dann ja eine zitierfähige Rechtsvorschrift geben. Danach wurde ja gefragt.


    nele

  • Genau .... Ich habe keine Sorgen. Mich interessiert echt nur die Rechtsvorschrift. Keine Ahnung wo das steht. Im GEW Jahrbuch jedenfalls nicht. :(

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Genau .... Ich habe keine Sorgen. Mich interessiert echt nur die Rechtsvorschrift. Keine Ahnung wo das steht. Im GEW Jahrbuch jedenfalls nicht. :(


    Doch. Im GEW-Jahrbuch Ba-Wü steht unter "Schulleitung (Aufgaben und Stellvertretung):"...oder bei dessen Verhinderung durch Krankheit usw. übernimmt der bzw. die Stellvertreter/in alle Leitungsaufgaben mit allen Rechten und Pflichten; hierzu gehört auch die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte..."


    Dazu muss der/die Stellvertreter/in jedoch offiziell bestellt - oder dienstälteste Lehrkraft sein.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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