NRW: Zulassungsbeschränkung Referendariat

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    ,,Zum Einstellungstermin 01.05.2014 muss kein Lehramt einer Zulassungsbeschränkung gem. §§ 40 ff. Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) unterworfen werden."
    Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON


    Das bedeutet, dass alle Unterlagen erst bis Anfang April 2014 abgegeben werden müssen! Woho! Mein Arbeitsplan für die M.Ed.-Arbeit wurde gerade mächtig entlastet :D !


    Allen noch eine schöne Woche!


    Grüße,
    RMC

  • Das bedeutet, dass alle Unterlagen erst bis Anfang April 2014 abgegeben werden müssen! Woho! Mein Arbeitsplan für die M.Ed.-Arbeit wurde gerade mächtig entlastet :D !

    UND dass wir ab Mai tatsächlich Arbeit haben ;) *jubel*

    "A reader lives a thousand lives before he dies, the man who never reads lives only one."
    (Jojen Reed)

  • Ich habe dazu mal ein kurze Frage: Bedeutet dies, dass man sich bis Anfang April 2014 noch für Mai 2014 bewerben kann oder gilt das nur für das Nachreichen von Zeugnissen etc.? Ich habe mein Examen erst nach der Bewerbungsfrist gemacht und dachte deshalb, dass es für NRW zu spät ist. Auf der Homepage von Sevon steht: "Zurzeit sind Bewerbungen nicht möglich. Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin 01.05.2014 ist abgelaufen." Vielen Dank für Eure Antworten :)

  • So ist es - die Nachreichfrist gilt nur für bestimmte Unterlagen, wie z.B. Zeugnisse. Die Bewerbung als solche (Bewerbungsbogen, Lebenslauf etc.) für kommenden Mai hätte aber bis zum 15.11. eingereicht werden müssen.

    "A reader lives a thousand lives before he dies, the man who never reads lives only one."
    (Jojen Reed)

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