Hallo,
an unserer Schule gehen viele Kollegen im Dezember Schlittschuhlaufen.
In diesem Jahr kam die Diskussion auf, ob wir unsere Kinder (12-16 Jahre) nur mit Helm aufs Eis lassen dürfen.
Im entsprechenden Erlass steht zum Thema Eislaufen:
"Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht. Beim Eislaufen sollte grundsätzlich ein Helm getragen werden."
Wie sieht es jetzt aus, wenn sich ein Schüler ohne Helm (schwer) am Kopf verletzt?
Ist der Lehrer dran? Oder hat man hier bewusst unterschieden zwischen Handschuhpflicht und "sollte grundsätzlich"?
Für uns besteht das Problem darin, dass unsere Schule keine Helme hat, der Eisbahnbetreiber verleiht keine Helme und die Kinder besitzen keine (Bahnschule).
Eislaufen wäre bei uns vorbei.
Gruß
Jooge