Schüler verweigert Strafarbeit

  • In einer meiner 8.Klassen hat ein Schüler eine Strafarbeit bekommen. Am nächsten Tag sollte er sie einreichen und war "zufällig" an dem Tag krank. Als er dann wieder da war, wurde er drauf angesprochen. Seine Reaktion war, dass sein Vater meinte er müsse die Arbeit nicht erledigen und meint, er könne ja einen Anwalt einschalten um das zu klären. Anmerkung dazu: ich bin neu im Kollegium, der Vater ist laut Kollegen ein "prozesssüchtiger Hartz4-Bezieher" (O-Ton), der schon tatsächlich gerichtlich gegen die Schule vorgegangen ist, weil er sich weigerte Schulbücher zu bezahlen.


    So, nun steh ich da und weiß nicht weiter. habt ihr einen Tipp wie man mit so einer Situation umgeht?


    EDIT: er sollte die Arbeit einreichen, nicht ablegen.

  • Was heißt ablegen? War das eine Prüfung???


    Aus jurisitscher Absicherung heraus immer den pädagogischen Gedanken dahinter betonen, wie Thamiel es ja auch mit pädagogischer Zusatzarbeit benannte. Der Lehrer straft nicht, er erzieht... (Ich sage auch immer Strafarbeit...)

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Ablegen ist falsch formuliert! Ich meinte, er musste sie einreichen. So war das gemeint.


    Ich nenne es Strafarbeit, weil ich den Begriff so schon immer kannte... nennt ihr das dann pädagogische Zusatzarbeit?

  • Bei uns heißt das nun - pädagogisch korrekt - Zusatzaufgabe oder Konsequenz. :aufgepasst:

    Trotzdem sagen die Kinder alle noch Strafarbeit dazu (und mir rutscht es auch immer mal wieder raus).

    • Offizieller Beitrag

    Gemäß §53 SchulG wird die klassische Strafarbeit als "häusliche Nacharbeit" bezeichnet - das wird auch auf den Seiten des Schulministeriums so erklärt.
    Darüber hinaus gibt es die so genannte "Nacharbeit unter Aufsicht", also die Strafarbeit in der Schule. Diese sollte im Idealfall einige Tage vorher angekündigt werden und dann "vollzogen" werden.


    Du setzt also ein offizielles Schreiben an den Vater auf, in dem Du gemäß §53 SchulG NRW eine Nacharbeit unter Aufsicht anordnest. Eine Zustimmung der Eltern ist hierfür nicht erforderlich - lediglich die Kenntnisnahme. Wenn der Schüler dann nicht auftaucht und die Schulleitung keinen Hintern in der Hose hat, wirst Du nicht viel machen können.


    Es gibt bei uns Kollegen, die Freitags in der 6. Stunde (das ist bei uns aufgrund von Langstunden zwischen 14 und 15 Uhr) sowieso im Haus sind und einen Nachsitzer gerne beaufsichtigen. Bisher hat sich von dieser Maßnahme manch ein Schüler nachhaltig beeindrucken lassen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bolzbold: danke für die Info! Ich fürchte ja, dass er dann am Termin des Nachsitzens wieder krank ist.


    An unserer Schule gibt es ein Hausaufgabenheft für alle Schüler (das gleiche für alle), wo man Mitteilungen an die Eltern extra eintragen kann. Tja, führt wohl kein Weg dran vorbei.

  • Ich fürchte ja, dass er dann am Termin des Nachsitzens wieder krank ist.

    Nun denn - dann wird einfach ein neuer Termin angesetzt. Abhängig davon ob es dann Entschuldigungsschreiben der Eltern gibt oder nicht steigt bei so was mitunter die Zahl der entschuldigten/unentschuldigten Fehlzeiten.

  • Eine solche Mitteilung für eine Nacharbeit muss den Eltern bei uns per Post zugestellt werden (und zwar eine Woche vorher). Ist das Kind an solchen Terminen auffällig oft krank, kann eine Attestpflicht verhängt werden ... bis hin zum Amtsarzt.

  • Unabhängig davon, dass der Junge ruhig in der Sportstunde seine Strafarbeit machen soll, komme ich jetzt wieder mit meinem Sozialpädagogengeschwafel:
    Ich kann nur raten, den Vater einzuladen. Erzähl was Nettes über den Schüler, frag ihn, wies ihm mit seinem Sohn geht, erzähle, dass du dir Sorgen machst über den schulischen Werdegang des Knaben und dass du seine Unterstützung brauchst, damit es dem Jungen besser geht und ob er eine Idee hat, wie man mit massiven Störungen des Jungen umgehen sollte, weil er dann ja auch selbst Stoff verpasst und die Berufsschule in Zukunft solch ein Verhalten kaum tolerieren wird bla blub.


    Wenn du es schaffst, keinen einzigen Vorwurf zu formulieren oder Auftrag zu erteilen, sondern stattdessen den Vater einzubeziehen ("welche Maßnahme würden Sie mittragen?") kannst du überraschende Wendungen erreichen.


    Und das geht selbst bei Familien, die der Schule mit Brandstiftung drohen. Letztlich sind das doch eigene, negative Schulerfahrungen, wenn Eltern bockig werden. Dass ihre Kinder nervig sind, wissen sie selbst am Besten.

  • Pausenbrot: naja, ich bin neu an der Schule, nicht die Klassenlehrerin. Ich kenne weder den Jungen noch den Vater und weiß nur, dass der vater agressiv auftritt und sich versperrt gegen alles. Und ehrlich gesagt möchte ich da nicht was aufwirbeln bzw. mich in was reinverstricken, das würde ich eher der Klassenleitung überlassen.


    @Poet: bei uns wird das alles in jenes HA-Heft eingetragen. Die Eltern wissen das auch.

  • Pausenbrot: naja, ich bin neu an der Schule, nicht die Klassenlehrerin. Ich kenne weder den Jungen noch den Vater und weiß nur, dass der vater agressiv auftritt und sich versperrt gegen alles. Und ehrlich gesagt möchte ich da nicht was aufwirbeln bzw. mich in was reinverstricken, das würde ich eher der Klassenleitung überlassen.


    @Poet: bei uns wird das alles in jenes HA-Heft eingetragen. Die Eltern wissen das auch.

    Bei uns sind so viele schwierige Schüler an der Schule, dass es ganz klar abgesprochen ist, dass man gerade als Fachlehrer sofort die Eltern anruft/ einlädt, wenn was ist, das ist der direkteste Weg. Der Klassenleiter hat ja meist eh den besten Stand, weil er die Schüler am besten kennt. Aber du musst dich natürlich wohlfühlen damit.
    Viel Erfolg!

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