Guten Abend,
in Anbetracht der Tatsache, dass wir gerade dabei sind, unsere weitere Familienplanung in Angriff zu nehmen, stellen sich einige Fragen:
-wenn ich meine erste EZ vorzeitig einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beende, so erhalte ich volles Gehalt in der Zeit des Mutterschutzes - gilt dies auch, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe?
-wenn die Elternzeiten, so dann direkt ineinander übergehen - gäbe es da für die Schulleitung die Möglichkeit auch für den Antrag des Vertretungsunterrichtes die volle Stundenzahl zu bekommen bzw. den Antrag für die erste EZ zu verlängern für die Dauer der zweiten EZ oder greift man da dann auf meine Teilzeit zurück?
-Wenn hier auf den Teilzeitumfang zurückgegriffen wird, gäbe es dann nur die Möglichkeit, dass ich die EZ noch frühzeitiger beende, d.h. in meinem Fall: Vorzeitige Beendigung zum Schuljahr 2014/15, damit die Schulleitung dann wieder auf die volle Stundenzahl Anspruch hat
-spielt es hierbei eine Rolle, wie lange ich dann Vollzeit arbeite oder reichen da auch ein paar Tage oder sogar schon der Mutterschutz?
Ich hoffe, es kann mir jemand folgen und mir Tipps geben.