Zwei direkt aufeinander folgende Elternzeiten

  • Guten Abend,
    in Anbetracht der Tatsache, dass wir gerade dabei sind, unsere weitere Familienplanung in Angriff zu nehmen, stellen sich einige Fragen:


    -wenn ich meine erste EZ vorzeitig einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beende, so erhalte ich volles Gehalt in der Zeit des Mutterschutzes - gilt dies auch, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe?


    -wenn die Elternzeiten, so dann direkt ineinander übergehen - gäbe es da für die Schulleitung die Möglichkeit auch für den Antrag des Vertretungsunterrichtes die volle Stundenzahl zu bekommen bzw. den Antrag für die erste EZ zu verlängern für die Dauer der zweiten EZ oder greift man da dann auf meine Teilzeit zurück?


    -Wenn hier auf den Teilzeitumfang zurückgegriffen wird, gäbe es dann nur die Möglichkeit, dass ich die EZ noch frühzeitiger beende, d.h. in meinem Fall: Vorzeitige Beendigung zum Schuljahr 2014/15, damit die Schulleitung dann wieder auf die volle Stundenzahl Anspruch hat
    -spielt es hierbei eine Rolle, wie lange ich dann Vollzeit arbeite oder reichen da auch ein paar Tage oder sogar schon der Mutterschutz?


    Ich hoffe, es kann mir jemand folgen und mir Tipps geben.

  • -wenn ich meine erste EZ vorzeitig einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beende, so erhalte ich volles Gehalt in der Zeit des Mutterschutzes - gilt dies auch, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe?


    Ja, zumindest als Angestellte.


    Zitat

    -wenn die Elternzeiten, so dann direkt ineinander übergehen - gäbe es da für die Schulleitung die Möglichkeit auch für den Antrag des Vertretungsunterrichtes die volle Stundenzahl zu bekommen bzw. den Antrag für die erste EZ zu verlängern für die Dauer der zweiten EZ oder greift man da dann auf meine Teilzeit zurück?


    DAs sind ja länderinterne Schulamtsregelungen, da kann ich leider nicht weiterhelfen.


    Zitat

    Wenn hier auf den Teilzeitumfang zurückgegriffen wird, gäbe es dann nur die Möglichkeit, dass ich die EZ noch frühzeitiger beende, d.h. in meinem Fall: Vorzeitige Beendigung zum Schuljahr 2014/15, damit die Schulleitung dann wieder auf die volle Stundenzahl Anspruch hat


    Nein, erlaubt ist zum neuen Mutterschutz!


    [/quote]

  • Als Beamtin ist dann also die Teilzeit relevant fürs Geld im Mutterschutz, habe ich das richtig verstanden?


    Vorzeitige Beendigung ist mit Zustimmung des Dienstherrn wohl immer möglich, habe ich gelesen. Du schreibst, dass es nur zum neuen Mutterschutz geht. Was ist denn nun richtig?

  • Als Beamtin ist dann also die Teilzeit relevant fürs Geld im Mutterschutz, habe ich das richtig verstanden?


    Vorzeitige Beendigung ist mit Zustimmung des Dienstherrn wohl immer möglich, habe ich gelesen. Du schreibst, dass es nur zum neuen Mutterschutz geht. Was ist denn nun richtig?


    Nein, da verstehst du etwas falsch, als Beamtin gibt es gesonderte Regelungen, die auch solche Zusätze, wie du sie nennst (wie sie aber Angestellten kein AG ermöglichen würde unter den Umständen) enthalten können. DA musst du dann beim jeweiligen Bundesland reingucken, wie das das regelt. Da gibt's keine allgemein gültigen Aussagen, anders als bei Angestellten!

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