• Hallo!
    Ich bin Grundschullehrerin und kenne mich daher nicht mit der Notengebung in der Sek I aus, daher stelle ich hier einfach mal eine Frage:
    Der Cousin meines Mannes geht auf eine Gemeinschaftshauptschule in NRW. Nun hat die Lehrerin für Biologie und Erdkunde (oder Geschichte?) der Mutter gesagt, dass er in beiden Fächern auf 5 steht, weil er mündlich nicht mitarbeitet. Auf die Nachfrage der Mutter, ob es denn keine benoteten Klassenarbeiten oder Tests gäbe, die auch zur Note hinzuzählen würden, sagte die Lehrerin, dass sie dazu nicht verpflichtet wäre und nur die mündliche Mitarbeit bewerten würde.
    Ich wurde jetzt gefragt, ob das rechtens wäre, kenne mich aber nicht aus. In der GS darf man in Nebenfächern zwar Lernzielkontrollen schreiben, diese aber "theoretisch" :pfeifen: nicht benoten. Ich vermute aber, dass das in Sek I sicher ganz anders ist.
    Kann bzw muss man Test schreiben (und benoten)?
    Gruß und dankeschön!

  • In NRW weden in den "Kurzfächern" in der Mittelstufe keine benoteten Klassenarbeiten geschrieben. Der Lehrer kann Kurztest schreiben, eventuell kann die Fachkonferenz auch Regelungen dazu treffen.

  • Nun hat die Lehrerin für Biologie und Erdkunde (oder Geschichte?) der Mutter gesagt, dass er in beiden Fächern auf 5 steht, weil er mündlich nicht mitarbeitet.

    Heißt das, das er auch keine Antwort gibt, wenn er gefragt wird? oder meldet er sich bloß nicht von sich aus. Dann geht es eigentlich um Kopfnoten und nicht um Wissen in Biologie?
    Ich kenne das Problem der Notengebung, wenn man Klassen nur selten sieht. Daher ist es schon blöd, wenn man keinen Test schreibt und nur nach Gefühl Noten verteilt, ist ja logisch, dass bei einer 5 die Eltern auf der Matte stehen.


    Schau doch in die entsprechende Verordnung. Wenn die Konferenzen frei festlegen dürfen, wie die Notengebung gehandhabt wird, dann soll sich der Vater das Protokoll dazu zeigen lassen und erklären lassen, nach welchen Kriterien die Lehrerin wieviele Noten erstellt hat.

  • Nein, das ist nicht erlaubt. Auszug aus dem Kernlehrplan NRW für Gesamtschulen. Achtung, wird lang:


  • Der Erlass lässt sich aber auch durch Einsammeln von Hausarbeiten und andere Dinge erfüllen. Einen Verstoß dagegen konkret nachzuweisen, wird schwierig.

  • Der Erlass lässt sich aber auch durch Einsammeln von Hausarbeiten und andere Dinge erfüllen. Einen Verstoß dagegen konkret nachzuweisen, wird schwierig.

    Die Frage ist ja gerade, was "andere Dinge" sind. Offensichtlich hat die Lehrerin ja nur gesagt, dass Kind beteilige sich mündlich zu wenig. Wenn sie Portfolios führt, Gruppenarbeiten bewertet hat etc. dann muss der Junge halt mit der 5 leben. Aber nur weil jemand eher still ist, kann man ihm schlecht ein "Mangelhaft" reindrücken.
    Und Hausarbeiten benoten? geht sowas?

  • Jazzy, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Blöde Frage, aber ist denn eine Gemeinschaftshauptschule auch eine Gesamtschule? Oder gilt für die ein anderer LP?

  • Zitat

    Jazzy, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Blöde Frage, aber ist
    denn eine Gemeinschaftshauptschule auch eine Gesamtschule? Oder gilt für
    die ein anderer LP?

    Sorry, da hab ich falsch gelesen. Gilt allerdings auch für die Hauptschule.


    Auszug aus dem Lehrplan NRW Hauptschule:

    Viele Grüße!

  • Das beste Vorgehen wäre mit der Lehrerin konkrete Vereinbarungen zu treffen, wie der Schüler sich verbessern kann.


    Die rechtliche Seite wurde ja schon besprochen, allein die mündliche Mitarbeit zur Notenfindung heranzuziehen, ist nach APO S1 nicht zulässig. Das lässt sich aber nur schwer nachweisen und leicht umgehen.
    Zudem ist zu bedenken, dass das was das Kind erzählt oder was die Eltern im Beratungstermin verstehen, nicht unbedingt mit dem übereinstimmen muss, was gesagt wurde. Manchmal ist die Wahrnehmung da leider etwas selektiv.
    Das kann man aus Erzählungen Dritter nie wirklich gut beurteilen.

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