Hallo!
Ich bin Grundschullehrerin und kenne mich daher nicht mit der Notengebung in der Sek I aus, daher stelle ich hier einfach mal eine Frage:
Der Cousin meines Mannes geht auf eine Gemeinschaftshauptschule in NRW. Nun hat die Lehrerin für Biologie und Erdkunde (oder Geschichte?) der Mutter gesagt, dass er in beiden Fächern auf 5 steht, weil er mündlich nicht mitarbeitet. Auf die Nachfrage der Mutter, ob es denn keine benoteten Klassenarbeiten oder Tests gäbe, die auch zur Note hinzuzählen würden, sagte die Lehrerin, dass sie dazu nicht verpflichtet wäre und nur die mündliche Mitarbeit bewerten würde.
Ich wurde jetzt gefragt, ob das rechtens wäre, kenne mich aber nicht aus. In der GS darf man in Nebenfächern zwar Lernzielkontrollen schreiben, diese aber "theoretisch" nicht benoten. Ich vermute aber, dass das in Sek I sicher ganz anders ist.
Kann bzw muss man Test schreiben (und benoten)?
Gruß und dankeschön!
Notengebung
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In NRW weden in den "Kurzfächern" in der Mittelstufe keine benoteten Klassenarbeiten geschrieben. Der Lehrer kann Kurztest schreiben, eventuell kann die Fachkonferenz auch Regelungen dazu treffen.
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Nun hat die Lehrerin für Biologie und Erdkunde (oder Geschichte?) der Mutter gesagt, dass er in beiden Fächern auf 5 steht, weil er mündlich nicht mitarbeitet.
Heißt das, das er auch keine Antwort gibt, wenn er gefragt wird? oder meldet er sich bloß nicht von sich aus. Dann geht es eigentlich um Kopfnoten und nicht um Wissen in Biologie?
Ich kenne das Problem der Notengebung, wenn man Klassen nur selten sieht. Daher ist es schon blöd, wenn man keinen Test schreibt und nur nach Gefühl Noten verteilt, ist ja logisch, dass bei einer 5 die Eltern auf der Matte stehen.Schau doch in die entsprechende Verordnung. Wenn die Konferenzen frei festlegen dürfen, wie die Notengebung gehandhabt wird, dann soll sich der Vater das Protokoll dazu zeigen lassen und erklären lassen, nach welchen Kriterien die Lehrerin wieviele Noten erstellt hat.
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Dann geht es eigentlich um Kopfnoten und nicht um Wissen in Biologie?
In NRW gibt es seit Ende 2010 keine Kopfnoten mehr.Nele
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Nein, das ist nicht erlaubt. Auszug aus dem Kernlehrplan NRW für Gesamtschulen. Achtung, wird lang:
ZitatDa im
Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs
Naturwissenschaften in
der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen
vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung
ausschließlich im
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.In den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften kommen im
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im
Unterricht“ schriftliche, mündliche und
praktische Formen der Leistungsüberprüfung zum
Tragen. Schülerinnen und Schüler müssen
Gelegenheiten bekommen, Leistungen nicht nur über verbale
Mittel, sondern auch über vielfältige Handlungen
nachweisen zu können. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I
durch eine geeignete Vorbereitung
sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die
Überprüfungsformen weiterführender
Ausbildungsgänge gegeben ist.Bestandteile der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ sind u. a.
- Leistungen, die zeigen, in welchem Ausmaß
Kompetenzerwartungen des Lehrplans bereits erfüllt werden.
Beurteilungskriterien sind- die inhaltliche Geschlossenheit und sachliche Richtigkeit
sowie die Angemessenheit fachtypischer qualitativer und quantitativer
Darstellungsformen bei Erklärungen und beim Argumentieren, - die zielgerechte Auswahl und konsequente Anwendung von
Verfahren beim Planen, Durchführen und Auswerten von
Experimenten und bei der Nutzung
von Modellen, - die Genauigkeit und Zielbezogenheit beim Analysieren,
Interpretieren und Erstellen von Texten, Graphiken oder Diagrammen, - die Richtigkeit und Klarheit beim Darstellen erworbenen
Wissens in kurzen schriftlichen oder mündlichen
Überprüfungen.
- die inhaltliche Geschlossenheit und sachliche Richtigkeit
- Leistungen, die im Prozess des Kompetenzerwerbs erbracht
werden. Beurteilungskriterien sind hier- die Kreativität kurzer Beiträge zum
Unterricht (z. B. beim Generieren von Fragestellungen und
Begründen von Ideen und Lösungsvorschlägen,
Darstellen, Strukturieren und Bewerten von Zusammenhängen), - die Vollständigkeit und die inhaltliche und
formale Qualität von Arbeitsprodukten (z. B. Protokolle,
Materialsammlungen, Hefte, Mappen,
Portfolios, Lerntagebücher, Dokumentationen,
Präsentationen, Lernplakate, Funktionsmodelle), - Gewissenhaftigkeit, Engagement und Lernfortschritten im
Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z. B.
Vorbereitung und
Nachbereitung von Unterricht, Lernaufgabe, Referat, Rollenspiel,
Befragung, Erkundung, Präsentation), - die Qualität von Beiträgen zum Erfolg
gemeinsamer Gruppenarbeiten (z. B. eigener Teilprodukte sowie
Engagement, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Übernahme von Verantwortung für Arbeitsprozesse und
Gruppenprodukte).
- die Kreativität kurzer Beiträge zum
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die
Quantität und die Kontinuität der
mündlichen, schriftlichen und
praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Diese
werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem auf der Grundlage
von Beobachtungen
während des Schuljahres beurteilt. Den Lernenden muss dabei
deutlich werden, in welchen Situationen die Nutzung erworbener
Kompetenzen von ihnen
erwartet wird. Es müssen jedoch auch bewusst
Unterrichtssituationen geschaffen werden, in denen
Schülerinnen und Schüler außerhalb von
Bewertung
Fehler machen dürfen. - Leistungen, die zeigen, in welchem Ausmaß
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Der Erlass lässt sich aber auch durch Einsammeln von Hausarbeiten und andere Dinge erfüllen. Einen Verstoß dagegen konkret nachzuweisen, wird schwierig.
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Der Erlass lässt sich aber auch durch Einsammeln von Hausarbeiten und andere Dinge erfüllen. Einen Verstoß dagegen konkret nachzuweisen, wird schwierig.
Die Frage ist ja gerade, was "andere Dinge" sind. Offensichtlich hat die Lehrerin ja nur gesagt, dass Kind beteilige sich mündlich zu wenig. Wenn sie Portfolios führt, Gruppenarbeiten bewertet hat etc. dann muss der Junge halt mit der 5 leben. Aber nur weil jemand eher still ist, kann man ihm schlecht ein "Mangelhaft" reindrücken.
Und Hausarbeiten benoten? geht sowas? -
Jazzy, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Blöde Frage, aber ist denn eine Gemeinschaftshauptschule auch eine Gesamtschule? Oder gilt für die ein anderer LP?
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Und Hausarbeiten benoten? geht sowas?
Benoten nicht, bewerten und bei der Ermittlung der Note für sonstige Mitarbeit berücksichtigen schon. -
Zitat
Jazzy, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Blöde Frage, aber ist
denn eine Gemeinschaftshauptschule auch eine Gesamtschule? Oder gilt für
die ein anderer LP?Sorry, da hab ich falsch gelesen. Gilt allerdings auch für die Hauptschule.
Auszug aus dem Lehrplan NRW Hauptschule:
Zitat
In den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften kommen im Beurteilungs-
bereich „Sonstige Leistungen imUnterricht“ schriftliche, mündliche und praktische
Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Schülerinnen und Schüler müssen
Gelegenheiten bekommen, Leistungen nicht nur über verbale Mittel, sondern auch
über vielfältige Handlungen nachweisen zukönnen. Dabei ist im Verlauf der Se-
kundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicher
zustellen, dass eine An-schlussfähigkeit für die Überprüfungsformen weiterführender Ausbildungsgänge gegeben ist.Viele Grüße!
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Das beste Vorgehen wäre mit der Lehrerin konkrete Vereinbarungen zu treffen, wie der Schüler sich verbessern kann.
Die rechtliche Seite wurde ja schon besprochen, allein die mündliche Mitarbeit zur Notenfindung heranzuziehen, ist nach APO S1 nicht zulässig. Das lässt sich aber nur schwer nachweisen und leicht umgehen.
Zudem ist zu bedenken, dass das was das Kind erzählt oder was die Eltern im Beratungstermin verstehen, nicht unbedingt mit dem übereinstimmen muss, was gesagt wurde. Manchmal ist die Wahrnehmung da leider etwas selektiv.
Das kann man aus Erzählungen Dritter nie wirklich gut beurteilen.
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