Schüler, der Lehrer geschlagen hat - Rechtslage

  • Liebes Forum,


    in meiner Lerngruppe befindet sich seit kurzem ein Schüler, der bereits an einer anderen Schule einen Lehrer verprügelt hat. Er wird zunehmend verbal aggressiv mir gegenüber, so dass ich mir Sorgen mache. Wie ist die Rechtslage? Muss ich den Schüler unterrichten? Darf er überhaupt ohne Begleitung in den Unterricht?


    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ist es ein Tatbestand oder ein Gerücht, dass der Schüler eine Lehrkraft verprügelt hat?


    Falls ja, nehme ich einmal an, dass die Tatsache, dass der Schüler bei Euch ist, Konsequenz einer entsprechenden Ordnungsmaßnahme gemäß §53 SchulG NRW (wahlweise das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes) war.
    Entsprechendes müsste sich dann in der Schülerakte finden.


    Verbale Aggression, vor allem von männlichen Schülern, ist ja so gesehen nichts Neues. Wenn in den Äußerungen jedoch konkrete (Be)drohungen gegen Lehrkräfte oder Schüler enthalten sind, würde ich die Schulleitung verständigen, die dann in der Pflicht ist, alles Weitere zu veranlassen.


    In der eins zu eins Situation würde ich dem Schüler ganz deutlich sagen, dass ich ein solches Verhalten nicht billige und ihn u.U. bei weiterem Fehlverhalten aus meinem Unterricht entfernen werde.


    Solange keine konkrete und akute Gefahr für Leib und Leben von Schülern und Lehrkräften besteht, darf hier nicht prophylaktisch mit Ordnungsmaßnahmen auf der Basis von §53 SchulG vorgegangen werden. Demzufolge musst Du den Schüler solange unterrichten bis er Dir gegenüber ein Verhalten zeigt, dass in den strafrechtlich relevanten Bereich hineinreicht. Und ja, solange keine Begleitung des Schülers durch einen FS-Lehrer oder ähnliche Personen formal angeordnet wurde, kann er ohne selbige zur Schule kommen.


    Gruß
    Bolzbold

  • 1. JEDES Fehlverhalten kleinlichst dokumentieren (Aktenvermerk in der Schülerakte). Dies kann wichtig für eventuelle Ordnungsmaßnahmen sein.


    2. Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten MUSS die Schule (d.h. der Schulleiter) in z.B. Niedersachsen zur Anzeige bringen:

    http://www.schure.de/22410/34,3,51661.htm


    Wichtig: Sich nicht vom SL abwimmeln lassen. Verweigert der SL die Anzeige begeht er ein Dienstvergehen.


    3. Auf Ordnungsmaßnahmen (d.h. Klassenkonferenz) bestehen.


    4. Wird keine Abhilfe geschaffen: Schriftliche Überlastungsanzeige an den Schulleiter mit dem Hinweis, dass du dich außerstande fühlst, die Klasse ordnungsgemäß zu unterrichten. Wird immer noch keine Abhiilfe geschaffen: Remonstration bei der Landesschulbehörde / beim Schulrat als Dienstvorgesetztem des Schulleiters.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Solange keine konkrete und akute Gefahr für Leib und Leben von Schülern und Lehrkräften besteht, darf hier nicht prophylaktisch mit Ordnungsmaßnahmen auf der Basis von §53 SchulG vorgegangen werden. Demzufolge musst Du den Schüler solange unterrichten bis er Dir gegenüber ein Verhalten zeigt, dass in den strafrechtlich relevanten Bereich hineinreicht.


    In Niedersachsen reichen schwere Fälle von Bedrohung, Beleidung und Nötigung aus (siehe obiger Erlass i.V.m. §61 Abs. 2 NSchG) . Es muss (sinnvollerweise) vorher keine "Verletzten" geben.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Unabhängig von den Pflichten der SL besteht natürlich auch für den Lehrer die Möglichkeit bei strafrechtlichen relevanten Handlungen Anzeige/Strafantrag zu stellen.

    • Offizieller Beitrag


    In Niedersachsen reichen schwere Fälle von Bedrohung, Beleidung und Nötigung aus (siehe obiger Erlass i.V.m. §61 Abs. 2 NSchG) . Es muss (sinnvollerweise) vorher keine "Verletzten" geben.


    Gruß !


    Richtig. Die Bedrohung habe ich oben ja explizit erwähnt. Dann kann - dann muss man tätig werden. Und eine Bedrohung ist strafrechtlich relevant.

  • Ich habe mir die Akte angesehen, sie ist leer. Ein Wechsel von einem Bundesland in das unserer Schule hat dazu geführt, dass die Akte geleert wurde. Das sei so üblich, sagt der KL (???). Ich bin dabei mich zu erkundigen, ob dies wirklich so üblich ist. Weiß das jemand hier?
    Bereits der KL als auch der Schüler selbst berichteten mir von dem Vorfall. Offiziell gibt es also keine "Beweise". Schule beobachtet, heißt es.


    Sicher ist, dass der S eine Geschichte hat, da er erst seit kurzem bei seinem Onkel lebt. Er sei durch mehrere Einrichtungen "gewandert", über all wieder rausgeflogen und nun dort gelandet. Das Verhalten ist schon nach wenigen Stunden sehr distanzlos. Ich stehe in der Tür, damit nur die SuS, die ihre ihre Stühle hochgestellt haben, gehen. Er schiebt sich einfach durch, macht die Tür auf und geht. Verbale laute Attacken gegen mich persönlich.


    SL sagte in einem Gespräch, dass der Schüler wohl nicht lange bei uns bleibe, da sie nicht glaube, dass der Onkel der Aufgabe gewachsen sei. Also abwarten und aushalten, war der Ratschlag.


    Vielen Dank für all die Antworten.


    @ Mikael: Vielen Dank für den Handlungsplan. Er gibt mir eine gute Orientierung. Ich werde diesen Weg ggf. gehen.

  • Zitat

    Ich habe mir die Akte angesehen, sie ist leer. Ein Wechsel von einem Bundesland in das unserer Schule hat dazu geführt, dass die Akte geleert wurde. Das sei so üblich, sagt der KL (???).


    :autsch:

  • Der Schüler ist ca. 13/14 Jahre alt (ich müsste fürs genaue Alter noch einmal in der Akte nachsehen).
    Ob eine weitere Betreuung läuft, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, da ich nur für diesen Kurs an die Schule fahre. Ich bekomme also ganz viel nicht mit und kann zu weiterer Betreuung nichts sagen.
    Mit KL meinte ich KlassenLeitung :)

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