zieldifferenter unterricht--- wer entscheidet das

  • ich habe mal eine doofe frage..
    wer entscheidet, ob ein schüler ziledifferent unterrichtet wird?
    die SL, die klassenlehrer?
    wie sieht es mit testungen aus? müssen anträge gestellt werden?


    ich unterrichte in einer klasse und dort sollen mehrer schüler zieldiffernt unterrichtet werden, da die klassenleitung sagt, dass die schüler LB sein..
    testungen liegen keine vor...

  • Hallo,
    In NRW werden diejenigen SuS zieldifferent unterrichtet, die sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen oder geistige Entwicklung haben. Zumindest weis ich für die Lbs, dass sie in einzelnen Fachern auch zielgleich unterrichtet werden können. Das kann dann auch auf dem Zeugnis vermerkt werden.
    Damit ist die Frage, ob zielgleich oder zieldifferent , an die Entscheidung des Schulamtes über den sonderpädagogischen Förderbedarf gebunden.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • würde also bedeuten, dass ich ohne tests (bzw feststellung des sonderpädagogischen förderbedarfs) kein kind zieldifferent unterrichten darf?
    KL kann das also rechtlich nicht selbst bestimmen...

  • Ohne AOSF-Antrag mit entsprechender Testung und Entscheidung des Schulamtes darf meines Erachtens nach kein Schüler zieldifferent unterrichtet werden...

  • Nein, alle Kinder müssen zielgleich unterrichtet werden. Kinder mit dem Förderschwerpunkt LE oder GE werden nach Diagnose zieldifferent unterrichtet. Meint die KL wirklich zieldifferent oder lediglich differenziertes Material?

  • die kl meint zieldifferent.
    sie sagte mir auch, dass sie sich unsicher fühle und überlegt, ob sie die eltern unterschreiben lassen soll, dass sie wissen/einverstanden sind, dass ihr kind zieldiffernt unterrichtet wird.
    jetzt bin ich total unsicher. ich dachte vorher immer, dass die kinder getestet wären und heute hörte ich, dass keins der kinder getestet ist.
    es handelt sich um eine 2te klasse die ich auch erst im sommer in dem fach übernommen habe.

  • Oh je.


    Ich meine mich zu erinnern, dass du ein AOSF Verfahren erst einreichen kannst, wenn das Kind in der Schule alle Förderungen erhalten hat und dennoch nicht die Ziele des Lehrplanes erreicht. Da es sich um eine zweite Klasse handelt, müsste das Kind quasi zunächst 3 Jahre in der Schuleingangsphase verbringen, dann immer noch nicht die Ziele erreichen und dann erst kann der Antrag gestellt werden.
    Ich denke also, die KL weiß bereits, dass das Kind länger verweilen wird und deshalb in einem anderen Tempo unterrichtet wird. Es ist dann nicht zieldifferent, sondern im eigenem Tempo. Nun möchte sie sicherlich von den Eltern das Einverständnis, das Kind 3 Jahre in der Eingangsphase zu belassen.

    • Offizieller Beitrag

    Interessehalber: Was ist denn der Unterschied zwischen Zieldifferenzierung und normaler Binnendifferenzierung? Bezieht sich das immer auf sonderpädagogischen Förderbedarf?

  • Hallo trantor,


    in NRW bedeutet zieldifferent, dass ich vom Lehrplan abweiche, bzw. dass SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen und Geistige Entwicklung spezielle Lehrpläne haben, nach denen sie unterrichtet werden.
    Alle anderen Förderschwerpunkte werden zielgleich unterrichtet. Meist sind das dann wohl die Richtlinien der Hauptschule.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ich denke also, die KL weiß bereits, dass das Kind länger verweilen wird und deshalb in einem anderen Tempo unterrichtet wird. Es ist dann nicht zieldifferent, sondern im eigenem Tempo. Nun möchte sie sicherlich von den Eltern das Einverständnis, das Kind 3 Jahre in der Eingangsphase zu belassen.

    Im Ausgangspost wird aber ausdrücklich von Lernbehinderung und zieldifferentem Unterricht gesprochen. Ich weiß nicht genau, wie das in NRW läuft, aber auch dort kann unter Garantie nicht der Klassenlehrer entscheiden, wer nach welchem Lehrplan unterrichtet wird. Vor der Entscheidung des Förderortes muss erstmal die Entscheidung des Förderbedarfs liegen und dazu brauchts ein Gutachten, bei euch auch schulärztliche Untersuchung. Die Entscheidung trifft die Behörde.

    Zitat

    würde
    also bedeuten, dass ich ohne tests (bzw feststellung des
    sonderpädagogischen förderbedarfs) kein kind zieldifferent unterrichten
    darf?
    KL kann das also rechtlich nicht selbst bestimmen...

    Nein (s.o.). Frage deinen Schulleiter im Zweifelsfalle, sonst kommst du noch in Teufels Küche, wenn du andere Lernziele und entsprechende Noten verteilst.



    Schau dir das Verfahren in der Verordnung an, dann weißt du's genau (ich vermute mal hier:) http://www.schulministerium.nr…chulrecht/APOen/AO_SF.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenbrot ()

  • Seid ihr GU-Schule? Haben diese Schüler ein AO-SF hinter sich?


    Sollen die Schüler 3 Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben?


    Ich unterrichte auch Schüler zieldifferent, weil sie noch im 1. Schuljahr sind (jahrgangsübergreifend). Die Eltern wissen aber, dass sich ihre Lernziele / Kompetenzerwartungen auf dem Niveau des ersten Schuljahres befinden. Bei einigen wird auch jetzt ein AO-SF-Antrag fällig.

  • hmm gibt es in nrw echt noch gu-freie schulen?
    ja, wir sind gu schule. das kind ist nicht getestet.. die kl wollte in klasse 1 ein aosf-antrag stellen.. diesen hat die schulrätin verweigert..
    daher ist das kind nicht getestet soll/wird aber 3 jahre in der schuleingangsphase verbleiben.

  • Das heißt ja dann in dem Fall noch nicht direkt "zieldifferent", denn wenn ich das richtig verstehe, soll das Kind nach den 3 Jahren ja die Schuleingangsphase erfolgreich abschließen, oder?
    Man weiß ja noch nicht offiziell, ob es wirklich eine Lernbehinderung hat.
    Es wird also einfach mehr Zeit (3 Jahre) brauchen, und bekommt natürlich auch Aufgaben auf seinem Leistungsniveau. D.h., dass die anderen Kinder vielleicht was anderes arbeiten, da sie schon weiter sind, aber letztendlich arbeitet das Kind ja trotzdem auf das Ziel hinaus, nach den 3 Jahren versetzt zu werden.
    Die Eltern solltet ihr natürlich frühzeitig informieren, dass das Kind 3 Jahre in der SEP bleiben wird und eben ab jetzt in kleineren Schritten arbeitet bzw. andere Aufgaben bekommt.
    Wenn ersichtlich wird, dass es die Anforderungen am Ende der SEP nicht erreichen wird, könnt ihr frühstens im Winter des 3. Schulbesuchsjahres einen AO-SF Antrag stellen.

  • hmm gibt es in nrw echt noch gu-freie schulen?


    Ja, wir haben z.B. keinen GU.


    Wenn den Eltern klar ist, dass das Kind 3 Jahre in der SEP verbleibt, dann kann es natürlich Aufgaben auf seinem Niveau (1. SJ) bekommen.


    Leider lehnen die SÄ einen AO-SF-Antrag mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" im 1. und 2. Schuljahr oft ab. Dafür ist ja schließlich die SEP da. Auch wenn man schon weiß, dass die Ziele am Ende des 2. SJ in 3 Jahren wahrscheinlich wieder nicht erreicht werden können.

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