Hallo!
Vielleicht ist hier jemand, der mir mal (aus eigener Erfahrung?) deutlich sagen kann, wie hoch das Elterneld ist. Im Netz findet man klare Ansagen für Angestellte, aber bei Beamten steht da immer unterschiedliches...
Aaalso, mein Kind kommt Anfang Februar, ich arbeiten Vollzeit in der Grundschule in NRW. Ist es richtig, dass ich von meinem Nettolohn 65% bekomme (bis zu 1800€, das weiß ich, trifft aber nicht zu)? Wird der Familienzuschlag (weil verheiratet), der ja immer in meinem Nettogehalt drin ist, mit einberechnet? Bezahle ich den Krankenkassenbeitrag meiner PKV ganz normal weiter und bekomme 50% Beihilfe wie bisher?
Und noch eine Frage zum Mutterschutzgeld, wenn ich schon mal dabei bin
Muss ich das irgendwo beantragen? Oder läuft das automatisch weiter, wenn ich in MuSchu gehe?
Hilfe, ich blick nicht durch!
Danke!
Wie viel Elterngeld?
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In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
Wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, steht ein Mindestbetrag von monatlich 300 € zu.
Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenen Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem 12-Monatszeitraum vor der Geburt/vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet. Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem 12-Monatszeitraum 1.240 € oder mehr, beträgt Ihr Elterngeld 65 % dieses Einkommens.
Ebenso:
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In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
Wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, steht ein Mindestbetrag von monatlich 300 € zu.
Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenen Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem 12-Monatszeitraum vor der Geburt/vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet. Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem 12-Monatszeitraum 1.240 € oder mehr, beträgt Ihr Elterngeld 65 % dieses Einkommens.
Ebenso:
DAs ist aber nur grob überschlagen, denn es zählt eben nicht das Netto-Einkommen, sondern Bruttoeinkommen abzüglich von Steuern (pauschal nach Steuerklasse) und abzüglichZitat1. 9 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung, falls die berechtigte Person in der
gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bis 12 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig gewesen ist,
2. 10 Prozent für die Rentenversicherung, falls die berechtigte Person in der gesetzlichen
Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung versicherungspflichtig gewesen
ist, und
3. 2 Prozent für die Arbeitsförderung, falls die berechtigte Person nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig gewesen ist.DAs trifft ja bei dir nicht zu, also werden nur die Steuern und 83,33 Werbungskosten abgezogen.
KK ist voll weiter zu zahlen, manche Bundesländer geben einen Zuschuss dazu für die Elternzeit.
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Danke schonmal für die Info!
Weiß evtl noch jmd, ob es in NRW Zuschüsse für die PKV gibt? -
Danke schonmal für die Info!
Weiß evtl noch jmd, ob es in NRW Zuschüsse für die PKV gibt?
Ja, ich meine in NRW gibt es welche.
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