Hallo,
zur Zeit gebe ich an einer Grundschule in NRW 6 Stunden, für Februar habe ich bereits 12 Stunden in Elternzeit angemeldet. Danach war geplant ab März (2. Geburtstag meines Sohnes) die Elternzeit zu beenden, mir das eine Jahre Elternzeit aufzubewahren und voll arbeiten zu gehen.
Nun bin ich schwanger und leider sieht es im Moment so aus, dass ich lange krankgeschrieben bin bzw. auch ein Beschäftigungsverbot erhalten werde. Kann ich trotz Krankschreibung/Beschäftigungsverbot meine Elternzeit zum März beenden bzw. die Elternzeit dann nicht mehr verlängern? Ich bekäme dann volles Gehalt. Ich bin auf ein hohes Elterngeld angewiesen, daher die Frage.
Lieber Gruß aus NRW