Hallo,
ich bin in der Mitte des Jahre von Schleswig- Holstein nach Hamburg versetzt worden. In der ersten Jahrenshälfte wurde mir von meinen Arztrechnungen bereits der Selbstbehalt abgezogen. Nun habe ich in der zweiten Jahreshälft in Hamburg etwas eingereicht und es wurde mir noch einmal der Selbstbehalt einbehalten.
Ist das rechtens? Hab den Bescheid leider noch nicht und sehe nur die Gutschrift auf meinem Konto. Sobald der Bescheid da ist, werde ich nachhaken.
Hat jemand Erfahrungen mit Versetzung und Beihilfe?
Viele Grüße
Sonja