"Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen" von der privaten KV - zur LSchB oder zur Beihilfe?

  • Hallo ihr Lieben,


    ist vermutlich ne doofe Frage, aber ich steh auf dem Schlauch. Hab einen Zettel von meiner privaten Krankenversicherung bekommen: "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3 ESt ...", den ich beim Arbeitgeber einreichen soll. Wo muss ich das denn nun hinschicken? Zur Landesschulbehörde? Zur Besoldungsstelle? Oder zur Beihilfe, weil da was von Kranken- und Pflegeversicherung draufsteht?


    LG von Katrin

  • In Berlin muss das zur Personalstelle, also zu der Stelle, die dir deine Bezüge zahlt, weil das steuermindernd angerechnet wird.


    Wird also bei dir die Besoldungsstelle sein. Die Beihilfe hat damit nichts zu tun!

  • In NRW kann man das entweder zum LBV geben, dann wird es direkt beim Lohn berücksichtigt oder man macht es bei der Steuer geltend ... soweit ich weiß. Ich gebe es mit zur Steuer.


    Für die Steuer müsstest du aber eine Bescheinigung über die tatsächlich gezahlten Beiträge erhalten und hier geht es ja über die voraussichtlich zu zahlenden, die der AG dann mitgeteilt kriegen soll.
    Mit der Bescheinigung kann das Finanzamt also nichts anfangen ;)


    Aber natürlich kann man mit der anderen Bescheinigung das auch erst bei der Einkommenssteuererklärung wiederholen. Ich finde immer nur, der Staat bekommt genug Darlehen über das Jahr von uns, da verzichtet man auf möglichst viel!


  • Für die Steuer müsstest du aber eine Bescheinigung über die tatsächlich gezahlten Beiträge erhalten und hier geht es ja über die voraussichtlich zu zahlenden, die der AG dann mitgeteilt kriegen soll.
    Mit der Bescheinigung kann das Finanzamt also ncihts anfangen ;)


    Aber natürlich kann man mit der anderen Bescheinigung das auch erst bei der Einkommenssteuererklärung wiederholen. Ich finde immer nur, der Staat bekommt genug Darlehen über das Jahr von uns, da verzichtet man auf möglichst viel!


    Dann werde ich das meinem Steuerberater sagen ;) ... es wurde schon 2 Jahre lang vom Finanzamt berücksichtigt. Als das aufkam, wurde mir im Schreiben vom LBV meiner Erinnerung nach auch genau das gesagt, was ich oben geschrieben habe ...
    In NRW bekommt man die Bescheinigung über die GEZAHLTEN Aufwendungen von der Krankenkasse

  • Dann werde ich das meinem Steuerberater sagen ;) ... es wurde schon 2 Jahre lang vom Finanzamt berücksichtigt. Als das aufkam, wurde mir im Schreiben vom LBV meiner Erinnerung nach auch genau das gesagt, was ich oben geschrieben habe ...
    In NRW bekommt man die Bescheinigung über die GEZAHLTEN Aufwendungen von der Krankenkasse


    Aber dann sagst du doch genau das, was ich auch geschrieben habe. Die Bescheinigung über die bezahlten Beiträge geht an das Finanzamt. Von der KK bekommst du aber (zumindest seit letztem Jahr) eine "Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr.3 EStG zur Vorlage beim AG, damit sie bereits monatlich steuermindernd berücksichtigt werden können"


    Die ist bei mir z.B. ab dem 1.2.2013 gültig und am 6.2. ausgestellt worden. Daraufhin wurde der Februar im März nachberechnet und mir Steuern erstattet.


    Das ist also eine Bescheinigung über das, was erst in Zukunft zu zahlen ist ;)
    Und genau nach der wird hier ja gefragt!

  • Ich habe noch einmal eine Frage hierzu: Ich habe nun wieder die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen erhalten. Laut Brief sind die "angegebenen Beitragsanteile in der Regel niedriger als die tatsächlich zu zahlenden". Am Ende des Jahres bekommt man ja die Bescheinigung über die tatsächlich gezahlten Aufwendungen. Ist es so, dass man erst dieses Schreiben über die voraussichtlich zu zahlenden Aufwendungen beim LBV abgibt und später bei der Steuer dann das andere oder nur eins von beiden? Wenn ich nur eins von beiden abgebe, ist es dann sinnvoller, die tatsächlich gezahlten Beiträge (erst( bei der Steuererklärung geltend zu machen (wegen der niedrigeren Summe auf dem anderen Schreiben)?

  • Du schickst das Schreiben mit den Basis-PKV-Beträgen an die Bezügestelle, wodurch sich dein zu versteuerndes Einkommen vermindert (-> du zahlst also monatlich weniger Steuern, unabhängig von der Einkommensteuererklärung). Bei der Steuererklärung gibt's du dann alle Summen (inkl. der tatsächlich gezahlten Beiträge, die PKV schickt dir auch dazu eine Schreiben) an. Das Finanzamt rechnet dann schon aus, ob du noch extra was von der Steuer zurückbekommst oder nicht.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Genau das gleiche Thema:


    Habe den Wisch für 2016 bekommen (NRW) und schicke dass dann zum LBV.


    Ich habe das aber schon letztes Jahr gemacht, am Lohn hat sich aber anscheinend nichts geändert. Wird das in den Elstam-Daten oder bei der Lohnabrechnung vom LBV irgendwie vermerkt, dass da was berücksichtigt wird? Ein normaler Freibetrag ist da ja eingetragen.


    Bzw. ich habe für 2016 einen monatlichen Freibetrag von 156 EUR (Fahrtkosten usw), laut meiner Logik müsste dieser dann doch um knapp 140 EUR erhöht werden (das ist nämlich die Summe meiner "berücksichtigungsfähigen Beitragsanteile")? Sprich, für mich also über den Daumen gepeilt noch mal 60-70 EUR mehr netto, korrekt?




    Danke vorab

  • Danke für die vielen Rückmeldungen ;)


    Um euch aber aufzuklären:



    1900 EUR sind bei Beamten eh schon eingetragen, egal, ob man das einreicht oder nicht. Diesen Zettel macht eigentlich nur dann Sinn einzureichen, wenn man über 1900 EUR an Kosten für die PKV kommt (Grundtarif!). Bei manchen ist das der Fall, bei manchen nicht.


    Ungünstig ist das wohl bei Referendaren, die ja relativ günstigste Tarife haben, auf die kommt dann wohl häufig eine hohe Rückzahlung zu.

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