Verbeamtung - Vorteile/ Nachteile - ist wirklich alles Gold, was glänzt?

  • Hallo,


    ich (w/ 29) bin Sonderpädagogin in M-V (bis jetzt angestellt mit E13).


    Bisher wurde ja hier nicht verbeamtet. Nun können alle Lehrer (bis 40)die Verbeamtung zum 1.8.2014 beantragen.


    Natürlich schreine alle: "Ja!! Du wärst ja schön blöd, wenn du das nicht machen würdest!"


    Ja... Ist das denn wirklich so? Welches sind denn die tatsächlichen Vorteile?


    Und welches sind die Nachteile?


    Hier kann ich im Grunde niemanden fragen, da es hier ja etwas Neues ist. Und weil es an meiner Schule nur mich treffen wird (weil unter 40).


    Ist es nicht von erheblichem Nachteil, quasi "landesprostituiert" zu sein - und nicht, wie bisher, in einem Schulamtsbereich zugewiesen zu sein? Kann ich jetzt eher überall hin versetzt werden? Wie ist es mit der Krankenversicherung? Sollte man die private wählen oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben? Warum? Gleicht sich der finanzielle Vorteil nicht mit der Zahlung der Krankenkasse aus?


    Was habe ich weiterhin nicht bedacht?


    Mensch, Mensch. Neuland hier in M-V...

  • An deiner Stelle würde ich die Verbeamtung auf jeden Fall beantragen!


    Ich selbst bin auch inzwischen Beamtin auf Lebenszeit und bin darüber sehr froh. Für mich überwiegen ganz sicher die Vorteile:
    Du bist unkündbar und hast am Ende des Monats (je nach Steuerklasse und Besoldungsgruppe) rund 500€ mehr auf dem Konto. Das alleine würde mir schon reichen. ;)


    Ganz wilde Versetzungen wird es auch als Landesbeamtin für dich höchstwahrscheinlich nicht geben. In NRW bin ich auch einer festen Bezirksregierung zugeordnet, die für mich Ansprechpartner in allen Fragen ist. Ob und wie man dort "einfach so" versetzt werden kann, müsstest du jemand anderen fragen, damit kenne ich mich jetzt auch nicht so aus. Aber aus der Praxis ist mir kein solcher Fall bekannt. Im Gegenteil: An meiner Schule gibt es sehr viele Lehrer, die seit der Schulgründung vor knapp 25 Jahren schon dort unterrichten. Wer als Beamter eine feste Planstelle hat, wird diese nicht so schnell verlassen.


    Freiwillige gesetzliche Krankenkasse lohnt sich nicht, denn das Land übernimmt 50% deiner Arztkosten (nennt sich Beihilfe). Für die anderen 50% kommt dann die private Krankenversicherung auf. Da die PKV nur die Hälfte aller Kosten übernimmt, gibt es günstigere Tarife für Beamte. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist so etwas nicht vorgesehen, so dass dich das am Ende teurer kommen würde. Zudem ist es schon ganz nett, wenn man im Krankenhaus Anspruch auf ein Einzelzimmer hat und bei Fachärzten nicht 3 Monate auf einen Termin warten muss, sondern zum Teil binnen einer Woche dort erscheinen kann. (Ich möchte hier aber jetzt keine Diskussion über die Bevorzugung von Privatpatienten vom Zaun brechen - ist hier ja auch gerade nicht Thema!)


    Meiner Meinung nach hast du großes Glück, dass du diese Chance bekommst! :top:

    "I propose we leave math to the machines and go play outside."
    (Calvin and Hobbes, Bill Waterson)

  • "Wer als Beamter eine feste Planstelle hat, wird diese nicht so schnell verlassen."



    Aber wer als angestellter Lehrer eine Planstelle hat doch auch nicht, oder?


    Was passiert, wenn ich nach 20 Jahren Schuldienst merke, ein anderer Job liegt mehr mehr und ich möchte dort weiter machen? (Schulsozialarbeit, Beratungslehrer, Schulpsychologie, Lehrerfortbildungen etc.). Manchmal eröffnen sich da ja Möglichkeiten, gerade wenn man die tägliche Unterrichtsbelastung nicht mehr schafft.


    Geht das nicht einfacher als angestellter Lehrer? Weil man aus dem Beamtenverhältnis nicht mehr so leicht heraus kommt, bzw. einem da nichts für die Rente angerechnet wird?


    Schule verändert sich immer schneller und es tun sich immer andere Möglichkeiten auf.


    Nadinja ist erst 29 aber wie hoch sind die Beträge, wenn man bereits 35 ist?


    Ich denke das sollte man alles beachten.


    Ich bin bereits 35 und warte auf zumindest erstmal eine Festanstellung und weiß dann auch noch nicht genau, ob ich dann angestellt weiter mache oder mich verbeamten lasse.....

  • ich finde die sicherheit einer verbeamtung einfach schön....aber soweit ich weiß ist doch die private kv dann pflicht, oder nicht? und man hat einiges mehr an papierwust, da man ja die rechnungen im normalfall erstmal vorstreckt und dann von beihilfe und pkv zurück bekommt (nicht immer 100%, aber doch fast alles). nachteil ist halt, dass du im alter dann deine pkv alleine eiter bezahlen darfst, das ist dann schon eine hausnummer. aber dafür gibts ja die pension (wie hoch auch immer die dann sein wird).


    vor der verbeamtung stehen ja auch noch amtsarzt und revision (beurteilung durch schulleitung samt unterrichtsbeobachtung) an, aber zumindest das zweite ist oft nicht so ein riesen problem. :)


    ich wäre auch dafür, dass du es zumindest versuchst. :)

  • aber soweit ich weiß ist doch die private kv dann pflicht, oder nicht? und man hat einiges mehr an papierwust, da man ja die rechnungen im normalfall erstmal vorstreckt und dann von beihilfe und pkv zurück bekommt (nicht immer 100%, aber doch fast alles). nachteil ist halt, dass du im alter dann deine pkv alleine eiter bezahlen darfst, das ist dann schon eine hausnummer. aber dafür gibts ja die pension (wie hoch auch immer die dann sein wird).


    Nein, du kannst dich auch freiwillig gesetzlich versichern lassen und das lohnt sich manchmal entgegen der Meinung vieler schon, denn wenn du ein entsprechendes Alter oder entsprechende Vorerkrankungen hast, dann ist die PKV teurer als die GKV.


    Zumal eben viele Bundesländer ja auch noch die Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe haben und du somit nicht alles an Kosten erstattet bekommst. Außerdem musst du im Gegensatz zur GKV dann eben die Sachen erst einmal auslegen.


    Aber die Wahl bleibt einem ja auch als Beamter.
    Allerdings darf man nicht vergessen, dass egal für welche KK man sich entscheidet als Mutter nachher die gekniffene ist, denn im Gegensatz zu den Angestellten Lehrern, die in der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert sind, ist man das als Beamter nicht! Das kann also schon einiges an Mehrkosten verursachen.


    Und ja, hier ist es auch so, dass man als Beamter in Brandenburg viel weiter versetzt werden kann (selbst in den wenigen Schulamtskreisen ist der Weg ja riesig), als als Angestellter.


    Das musst du dir aber ganz direkt auch noch einmal für die in der Besoldungstabelle und in der Gehaltstabelle anschauen, ob das vom Geld her einen Unterschied macht.
    Dann ist da auch noch das Weihnachtsgeld, in vielen Bundesländern für Beamte abgeschafft, für Angestellte nicht!

  • Weil man aus dem Beamtenverhältnis nicht mehr so leicht heraus kommt, bzw. einem da nichts für die Rente angerechnet wird?


    3. Entlassung auf eigenen Antrag
    Beamtinnen
    und Beamte sind nach § 33 BBG bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG) zu
    entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre
    Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die
    Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei
    Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden,
    mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist.
    Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den
    beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange
    hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm
    übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei
    Monate.

  • Achso, zur Entlassung fällt mir noch ein, dass man dann nur leider kein ALGI bekommt, wenn man sich entlassen lässt. Einfach weil man als Beamter nicht eingezahlt hat. Bei einer Kündigung aus dem Angestelltenverhältnis gibt es maximal eine Sperre aber bei genug Monaten, die man gearbeitet hat, danach dann spätestens ALGI!

  • bzw. einem da nichts für die Rente angerechnet wird


    ach ja.. dazu noch.. wenn man sich "entlassen" lässt dann muss der arbeitgber dich rückwirkend renteversichern.. aber natürlich nur der ag-teil.. der arbeitnehmerteil fehlt völlig---- weil du ja selbst nichts eingezahlt hast.


  • ach ja.. dazu noch.. wenn man sich "entlassen" lässt dann muss der arbeitgber dich rückwirkend renteversichern.. aber natürlich nur der ag-teil.. der arbeitnehmerteil fehlt völlig---- weil du ja selbst nichts eingezahlt hast.


    Danke, coco77, dieser Teil war mir wichtig. Werde die Info weitergeben.


    Raket-O-Katz

  • aber natürlich nur der ag-teil.. der arbeitnehmerteil fehlt völlig---- weil du ja selbst nichts eingezahlt hast.


    falsch...in NRW zumindest...


    Nachversicherung
    2.1 Die Nachversicherungsbescheinigung - Beitragszahlung (§§ 181, 185 SGB VI)
    Ist der Nachversicherungsfall eingetreten, erteilt das LBV der nachzuversichernden Person und dem V ersicherungsträger eine Bescheinigung. Die Bescheinigung enthält die Beschäftigungszeit beim Land NRW und das nach Kalenderjahren aufgeteilte beitrags- pflichtige Einkommen aus dieser Beschäftigung. Aus den beitrags- pflichtigen Einnahmen ergibt sich der zu zahlende Beitrag an den Versicherungsträger. Dieser Beitrag wird vom Land NRW in vol- ler Höhe getragen.

  • Die Bescheinigung enthält die Beschäftigungszeit beim Land NRW und das nach Kalenderjahren aufgeteilte beitrags- pflichtige Einkommen aus dieser Beschäftigung. Aus den beitrags- pflichtigen Einnahmen ergibt sich der zu zahlende Beitrag an den Versicherungsträger. Dieser Beitrag wird vom Land NRW in vol- ler Höhe getragen.


    der AG anteil... da steht nichts vom arbeitnehmeranteil..

  • Ich bin GS-Lehrerin in Bayern und verbeamtet auf Lebenszeit. Neben all den super Vorteilen die man hat (sicherer Job, Rente usw....) merke ich doch auch, wie "gefangen" man in manchen Dingen ist: Einfach umziehen - sei es aus privaten Gründen oder weil man einfach weg/woanders hin möchte - nicht so einfach, ein paar Jahre mal was anderes machen - nicht so einfach, KK-Wechsel - nicht so einfach....
    PERSÖNLICH finde ich, dass das Beamtentum toll ist, für jmd, der gerne an einem Ort wohnt und in den nächsten Jahren nicht umziehen/verändern will usw., wer mal mal was Neues wagen will (seis beruflich oder Wohnort) bekommt doch einige Steine in den Weg gelegt. Flexibel und Modern ist es auf jeden Fall nicht. Entscheiden muss das jeder für sich :)


    Peppo

  • Ich würde mich dem bisher Geschriebenen anschließen. Für jemanden, der weder Beruf noch Wohnort wechseln will, ist das schon eine sehr gute und v.a. sichere Sache.
    Gründe, die dagegen sprechen könnten, wären:
    - Man darf nicht streiken (sehr wohl aber demonstrieren).
    - Neid im Kollegium
    - das Gefühl "Sklave" des Staates zu sein
    - dass der Staat keinen "Zuschuss" zur GKK gibt. Wenn man also in der privaten nicht aufgenommen wird, zahl man u.U. Riesen Summen an die Krankenkasse,

  • Wieso "tatsächlich"? Es behauptet doch keiner, dass er/sie die Verbeamtung ablehnen würde.

  • ich kenne einen, der die planstelle an bayerischer gs abgelehnt hat und jetzt unbefristet als angestellter an einer privatschule arbeitet. zu deutlich schlechterem gehalt, aber happy.

  • Kann ich jetzt eher überall hin versetzt werden? Wie ist es mit der Krankenversicherung? Sollte man die private wählen oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben? Warum? Gleicht sich der finanzielle Vorteil nicht mit der Zahlung der Krankenkasse aus?


    Was habe ich weiterhin nicht bedacht?


    Mensch, Mensch. Neuland hier in M-V...

    Aus Brandenburg kenne ich einige Fälle, die quer übers Land versetzt wurden - teils mit sehr unschönen privaten Folgen.
    Private Krankenversicherung kann u.U. bei Verbeamtung billiger sein, weil die Beihilfe 50% abdeckt. Außerdem zahlst du als Renterin nur 30% an die private Krankenversicherung selbst (den Rest die Beihilfe), bei der gesetzlichen Krankenversicherung müsstest du 100% selbst bezahlen. Hier würde ich mich beraten lassen - von einer unabhängigen Beratung.
    Ich würde mir auch anschauen, wie sich deine Bezüge / Rente im Alter gestalten würde. Hier hat eine Verbeamtung häufig finanzielle Vorteile.
    M.E. ist man als Angestellte im öffentlichen Dienst nach 15 Jahren unkündbar. Als verbeamtete Lehrkraft bekommst du finanzielle Zuschläge für Kinder, Verheiratetsein; hier müsstest du mal rechnen, was für dich günstiger wäre.

  • Mich würde mal interessieren, ob es hier tatsächlich jemanden gibt, der bewusst die Verbeamtung (nicht die Planstelle) abgelehnt hat.

    Ich hatte eine Planstelle als unbefristet Angestellte. Als ich die Aufforderung vom Schulamt bekam, alle erforderlichen Unterlagen für die Verbeamtung einzureichen, habe ich einige Nächte schlecht geschlafen - und dann abgelehnt. Meine Planstelle habe ich selbstverständlich trotzdem behalten. Finanziell war die Entscheidung sicherlich falsch, trotzdem fühle ich mich grundsätzlich wohl damit. Darüber habe ich ja in einigen meiner früheren Beiträge bereits geschrieben.


    Wenn du Angst hast vor zu hohen Krankenkassenbeiträgen im Alter kannst du es doch einfach so machen: Kurz vor Erreichen des Pensionsalters kündigst du das Beamtenverhältnis. Wenn ich alles richtig verstanden habe, wirst du in der Rentenversicherung für die ganze Zeit nachversichert. Auf die Arbeitgeberanteile bekämst du sogar noch die Arbeitnehmeranteile geschenkt dazu. Dann arbeitest du einfach ein Jahr irgendwas unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und schwupps bist du gesetzlich pflichtversichert in der GKV. Ob das nun wirklich so funktionieren würde, solltest du dir aber lieber von kompetenterer Seite bestätigen lassen.


    Jedenfalls denke ich mir jetzt schon manchmal, warum ich eigentlich meine Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung bezahle, wenn ich diese doch auch geschenkt hätte haben können. Dabei muss ich zugeben, dass ich die gesetzliche Rentenversicherung für außerordentlich sinnvoll halte und nicht ganz verstehe, dass der Staat diese verbindlich vorschreibt, seine eigenen Leute (Beamte) aber ausdrücklich davon ausnimmt. Wohlgemerkt, ohne eine entsprechende Vorsorge zu treffen.


    Eine Angestellte

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