Beschlussfähigkeit der Klassenkonferenz

  • Hallo,
    ich hatte heute zur Klassenkonferenz bezüglich Nachteilsausgleich geladen, alles richtig, eine Woche vorher Einladungen verteilt und so. Nun waren heute Eltern- und Schülervertreter da, aber von sieben Kollegen haben drei gefehlt. Bin jetzt unsicher, inwieweit die Konferenz nun gültig war oder nicht.
    Brauche dringend Hilfe!!
    Danke
    Porthos

  • Hallo Porthos,


    wenn ich eure Regelungen zur "Eigenverantwortlichen Schule" richtig verstehe, kommt das drauf an..


    Auf einer Seite des Niedersächsichen Kultusministeriums heißt es:
    "Die Entscheidungsbefugnisse der Schulen werden nachfolgend erweitert. Dabei entscheidet die Schule, ob und in welchem Umfang sie die Entscheidungsspielräume nutzt oder die Bezugserlasse weiterhin vollständig anwendet. "


    Wenn ihr also keine Schuleigen Konferenzordnung habt, so dürfte der (auf der gleichen Seite, fast ganz unten verlinkten) Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" weiterhin anwendet werden. Dann ist nach 4.8.3. eine Konferenz Beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.


    Gruß
    Nitram

  • Hallo,
    ich hatte heute zur Klassenkonferenz bezüglich Nachteilsausgleich geladen, alles richtig, eine Woche vorher Einladungen verteilt und so. Nun waren heute Eltern- und Schülervertreter da, aber von sieben Kollegen haben drei gefehlt. Bin jetzt unsicher, inwieweit die Konferenz nun gültig war oder nicht.
    Brauche dringend Hilfe!!
    Danke
    Porthos

    Offtopic:
    Wieso werden in eurem Bundesland Eltern und Schüler zur Konferenz eingeladen? In der Gesamtkonferenz haben wir auch die Elternvertreter der Schule, da wird allerdings auch nie ein einzelner Schüler auf der Tagesordnung stehen. Wie ist das datenschutzrechtlich abgesichert, dass die die Konferenzinhalte nicht an jeder Ecke rausposaunen?


  • Wieso werden in eurem Bundesland Eltern und Schüler zur Konferenz eingeladen? In der Gesamtkonferenz haben wir auch die Elternvertreter der Schule, da wird allerdings auch nie ein einzelner Schüler auf der Tagesordnung stehen. Wie ist das datenschutzrechtlich abgesichert, dass die die Konferenzinhalte nicht an jeder Ecke rausposaunen?


    Dies ist bei uns auch so, die betreffenden Eltern und der Schüler sind einzuladen bei gewissen Dingen (nicht aber z.B. Versetzung) und die Eltern können die Elternvertreter mit hinzubitten, sie können diese aber auch ablehnen!

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