Hallo,
ich hoffe, dass hier jemand ist, der mir auf die rein rechtliche Frage eine Auskunft geben kann.
Nach einiger Überlegungzeit möchte ich mich aktuell gerne auf eine Stelle als abgeordnete Lehrerin an der Uni bewerben.
An meiner früheren Schule hat die Schulleiterin einer Kollegin, die in einer ähnlichen Situation war, gesagt, dass die Schulleitung unbedingt über eine Bewerbung in Kenntnis zu setzen sei. Dies sei Pflicht! Ich meine im Kopf zu haben, dass sich besagte Kollegin bei der GEW informiert hat und dort erfahren hat, dass sie eben nicht dazu verpflichtet ist. Leider ist das aber schon einige Jahre her, so dass ich mir nicht mehr sicher bin und deshalb würde ich gerne die derzeitige rechtliche Grundlage kennen.
Die moralische Seite steht auf einem ganz anderen Blatt. Dessen bin ich mir bewusst, doch dazu möchte ich mich hier ungern äußern.
Viele Grüße,
Gulka