Arzttermin = Minderstunde?

  • Hallo,


    wenn man einen Arzttermin wahrnehmen muss, der nur vormittags möglich ist (beispielsweise Blutabnahme), muss ich mir dann eine Minderstunde anschreiben? Wo ist das gesetzlich geregelt?


    Liebe Grüße und danke!

  • Ganz spontan: Ja, ich denke schon, dass du dir eine Minderstunde aufschreiben musst. Das müssen andere Arbeitnehmer ja auch, wenn sie zum Arzt gehen. Wo das geregelt ist, kann ich dir aber nicht sagen.


    Gruß

  • Ich musste in 25 Jahren Dienstzeit noch nie eine Unterrichtstunde nach- oder vorarbeiten, die ich wegen eines Arzttermins nicht unterrichten konnte. Selbstverständlich ist mir klar, dass ich Arzttermine nach Möglichkeit nicht in die Unterrichtszeit lege. Es gibt jedoch Termine, die sich nicht auf den Nachmittag verlegen lassen und auch nicht bis zu den nächsten Ferien warten können. Ich habe dann die Schulleitung frühzeitig informiert und soweit möglich bei der Organisation der Vertretung geholfen.
    Tootsie

  • Da es mich interessiert hat, habe ich mal gegoogelt. Und siehe da, ich habe spontan falsch gelegen (s.o.). Geht der Arzttermin nur zu Arbeitszeiten, muss der Arbeitgeber Lohn zahlen (und dann wohl der Beamte keine Minusstunde aufschreiben?). Als Quelle habe ich momentan nur dies:


    http://www.focus.de/finanzen/k…igestellt_aid_365926.html


    Gruß

  • Bei uns läuft das auch relativ unkompliziert (es darf ja auch mal einfach sein;-)).
    Man muss nur frühzeitig Bescheid geben, und für Ersatz sorgen. Dann ist das kein Problem.

  • Habe mich ja lang nicht gemeldet.
    Also, zur Blutabnahme durfte ich ohne Minderstunde gehen. Musste dann als Erkrankung aufgeschrieben werden.


    Mein Freund, der den ganzen Tag arbeitet, darf übrigens auch vormittags (Fach)Arzttermine wahrnehmen, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Wenn es halt nicht anders geht?!

  • Hallo!
    Nachdem ich hier aus aktuellem Anlass so mitgelesen habe, tut sich in mir eine Frage auf.
    Kann mir jemand sagen, wie das mit dem Thema "Arztbesuche am Vormittag" hier in Niedersachsen geregelt ist?
    Aus gegebenem Anlass(Ich habe einen Termin beim Kardiologen) bekam ich heute von unserem Schulleiter gesagt, dass Arztbesuche am Vormittag bzw. während der gesamten Unterrichtszeit (wir sind OGS) verboten sind. Darüber war ich etwas schockiert, weil er mit den Schultern zuckte, als ich ihn fragte, was ich machen solle, der Kardiologe hat nur am Vormittag Sprechstunde.
    Wie denkt ihr darüber? Ist sowas irgendwo festgeschrieben?


    Schon mal danke für eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    gemäß diesem Link geht es hier um eine temporäre Dienstbefreiung, deren Erteilung im Ermessen der Schulleitung liegt. Die Praxisbeispiele von Tootsie und Antje zeigen im Grunde sehr gut, wie das funktioniert.


    http://www.tresselt.de/sonderurlaub.htm


    Pauschale Entscheidungen wie "das geht grundsätzlich nicht" sind nach Tresselt unzulässig - es muss immer der Einzelfall geprüft werden.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich war auch mal an so einer Schule, als ich dann dem Arzt (bzw. der Sprechstundenhilfe) mein Problem geschildert habe, wurde ich dann den gesamten Tag krank geschrieben.

  • Ich war auch mal an so einer Schule, als ich dann dem Arzt (bzw. der Sprechstundenhilfe) mein Problem geschildert habe, wurde ich dann den gesamten Tag krank geschrieben.


    Ja, dachte ich auch gerade: Wenn ich morgens anrufe und sage, dass ich krank bin, können die schließlich nichts machen.


    Ungeschickt nur, wenn man vorher schon angefragt hat. Wie war das: Der Ehrliche ist der Dumme?


    Einem Schulleiter müsste doch klar sein, dass es keinen Sinn hat, wichtige Untersuchungen zu verhindern?!


    Auch im Interesse der Kollegen wäre es sinnvoll, das grundsätzlich zu klären.

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