Hallo Ihr,
ich bin aktuell schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 6.12., Geburtstermin ist Mitte Januar 2014. Ich gehe dann für ein Jahr in Elternzeit, so dass ich Mitte Januar 2015 wieder anfange (GS)...
Nun möchte ich dann aber wohnortnäher arbeiten und mich eben versetzen lassen...Nur wann ist der richtige und zulässige Zeitpunkt?
- kann ich aktuell einen Antrag zum 1.08.14 stellen (Frist ist ja 15.12.13), obwohl ich ja am 1.08. keine Stelle antreten kann? Noch bin ich ja im Dienst...
- oder sollte ich dann nächsten Sommer (Frist 15.07.14) den Antrag zum 1.02.15 stellen?
Wenn doch oft der 1. Antrag abgelehnt wird, wär die 2. Variante eher blöde...
Wer weiß was?
Danke euch
LG