Ich habe was im Hinterkopf, dass Migranten mit Schwächen in Deutsch eventuell einen Nachteilsausgleich in Hessen bekommen könne (z.B. anderer Fehlerquotient). Da ich kein Deutschlehrer bin kenne ich mich da auch nicht aus, und die Google-Suche war auch bis auf allgemeine Assagen nicht sehr ertragreich. Kennt sich da jemand aus?
Nachteilsausgleich Deutsch für Migranten in Hessen
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Das wird aus der Getsaltung des Schulverhältnisses §45 und 54-56 abgeleitet.
SIEBTER TEIL
Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher
HerkunftsspracheErster Abschnitt:
Allgemeine Regelungen§ 45 Ziele
§ 46 Schulpflicht
§ 47 Aufnahme in die SchuleZweiter Abschnitt:
Fördermaßnahmen§ 48 Grundsätze
§ 49 Freiwillige Vorlaufkurse
§ 50 Intensivklassen und Intensivkurse
§ 51 Alphabetisierungskurse
§ 52 Deutsch-Förderkurse
§ 53 Schulischer Sprachkurs und Besuch der Vorklasse
bei Zurückstellung
§ 54 Erlernen der ersten Fremdsprache und Wechsel der
Sprachenfolge
§ 55 Hilfen außerschulischer Träger
Dritter Abschnitt:
Leistungsanforderung und Leistungsbewertung
§ 56 Benotung
§ 57 Zeugnisse, Schullaufbahnentscheidungen und
Abschlüsse
§ 58 Berufliche Schulen
§ 59 Anspruch auf sonderpädagogische Förderung -
Danke schön Leider ist das alles sehr allgemein gehalten, ich hatte irgendwie gehofft, es gäbe da eine konkrete Verordnung oder Handreichung
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