Beamter mit Zwangsneurose

  • Hallo habe das ein Problem,
    das Studienseminar plant bei mir demnächst eine Exkursion zum kennenlernen.
    Das könnte für mich ein Problem werden, weil ich nicht gerne mit anderen Leuten in einem Zimmer schlafen kann, auch aufgrund meiner Zwangsneurose.
    Nun habe ich mich von der Exkursion deswegen freistellen zu lassen.


    Könnte das ein Problem werden, wenn das irgendwo in den Akten kommt?
    Darf ich dann keine Beamter mehr werden?
    Wer kennt sich da aus`?

  • Das Seminar kann und wird nichts gegen eine mögliche Verbeamtung unternehmen. Das fällt nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Spätestens beim Amtsarzt wirst du mit offenen Karten spielen müssen. Von einem ähnlichen Fall hab ich noch nichts gehört. Aber ich kann mir vorstellen, dass es sehr schwierig wird. Gerade bei psychischen Erkrankungen sind Amtsärzte sehr hellhörig.

  • Meinst Du ich muss deswegen zum Amtsarzt oder kommt das mit dem Amtsarzt falls ich nach dem Ref. verbeamtet werden soll, sprich im Zuge der Verbeamtung auf Lebenszeit?

  • Ich würde dir mal raten das forum von Dr. Hoegg zu besuchen: http://www.lehrersliebling.de/


    Dort kann man um Rat fragen bzw. seine Ansammlungen zu Schulrecht einsehen. Er wird sicher etwas darüber wissen. Alles Gute!


    Edit: Achso, wenn du aber verbeamtet wirst, MUSST du mit auf Klassenfahrt, da das zu deinen dienstlichen Pflichten als Beamter gehört!

  • Meinst Du ich muss deswegen zum Amtsarzt oder kommt das mit dem Amtsarzt falls ich nach dem Ref. verbeamtet werden soll, sprich im Zuge der Verbeamtung auf Lebenszeit?


    Ich meine, du musst im Zuge deiner Verbeamtung auf Probe (und später dann auf Lebenszeit) zum Amtsarzt. Für das Ref (Beamter auf Widerruf) musst du nicht hin. Auch nicht, wenn irgendein Fachleiter von deiner Zwangserkrankung wüsste. Falls der Amtsarzt dich nicht verbeamten möchte, könntest du als angestellter Lehrer arbeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Referendarin fragt zu recht!
    Es gab schon Verfahren, die deshalb zu saftigen Gehaltsrückforderungen seitens des Landes führten... und zwar erfolgreich.

    Zitat

    Einen Betrag von rund 342 000 DM, der während der anschließenden Zeit geleistet worden ist, forderte er nebst 4 % Zinsen seit Zugang des Bescheides vom 21. Januar 1992 zurück. Billigkeitsgründe geböten es nicht, von einer Rückforderung abzusehen. Dem Kläger würden jedoch Monatsraten von 300 DM sowie ein weit geringerer als der haushaltsrechtlich allgemein vorgesehene Zinssatz eingeräumt. Zur Sicherung dieser Schuld, die der Kläger in absehbarer Zeit nicht werde tilgen können, müsse er dem Beklagten Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen in Höhe von rund 120 000 DM abtreten und eine Sicherungshypothek auf dem Wohngrundstück bewilligen. Der Beklagte verpflichtete sich, von einer Verwertung der Hypothek zu Lebzeiten des Klägers und seiner Ehefrau abzusehen.


    Es gibt übrigens Bundesländer, da muss man auch vor dem Referendariat zum Amtsarzt, und danach nochmal.

  • ich habe ihr gerade schon eine pn geschrieben. uns wurde halt damals im ref von unseren seminarleitern gesagt, dass wir einem amtsarzt nicht alles auf die nase binden sollen.
    mein beitrag sollte nicht heißen, dass man dort das blaue vom himmel runterlügen soll. ;)

  • Das könnte für mich ein Problem werden, weil ich nicht gerne mit anderen Leuten in einem Zimmer schlafen kann, auch aufgrund meiner Zwangsneurose.


    Als erwachsener Mensch würde ich ein Einzelzimmer in Anspruch nehmen. Die Zeiten mit Ferienlager und Zelten (so schön sie als Kind und Jugendlicher waren) sind für mich vorbei.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Das könnte für mich ein Problem werden, weil ich nicht gerne mit anderen Leuten in einem Zimmer schlafen kann, auch aufgrund meiner Zwangsneurose.
    Nun habe ich mich von der Exkursion deswegen freistellen zu lassen.


    Das finde ich ungeschickt. Auch ohne Zwangsneurose kann man sagen, dass man allein schlafen will! Es gibt doch so etwas wie ein Anrecht auf Privatsphäre. Du hättest das so offen sagen können oder zum Beispiel, dass du schrecklich schnarchen würdest und niemandem zuzumuten bist. Nun verpasst du was, und natürlich fällt es auch auf. Diese Freistellung scheint mir überstürzt und zeigt, dass du wirklich Probleme hast. Mal abgesehen davon, wie es mit der Verbeamtung aussieht (es geht ja auch ohne), solltest du überlegen, wie du in deinem Beruf mit deiner Erkrankung umgehen kannst. Da werden noch mehr Situationen kommen, in denen es schwierig wird. Bist du in Behandlung und kannst dir Hilfe holen? Deine Gesundheit ist viel wichtiger als der Beamtenstatus!

  • Anja: das ist KEIN Gerücht. Siehe Entscheidung des BAG vom 26.4.1985. Auch wenn es nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, MUSS ein Beamter seiner Dienstpflicht nachkommen, und dazu gehören Klassenfahrten, es sei denn es bestehen begründete Ausnahmen. Wenn man sich das Bein bricht, muss man freilich nicht, aber eine Zwangsneurose, die man wohl ein Leben lang hat, würde dazu führen, dass man dann nie dran teilnehmen könnte. Also sollte man nicht beamtet werden, sonst muss man damit zurecht kommen.

  • ich habe ihr gerade schon eine pn geschrieben. uns wurde halt damals im ref von unseren seminarleitern gesagt, dass wir einem amtsarzt nicht alles auf die nase binden sollen.
    mein beitrag sollte nicht heißen, dass man dort das blaue vom himmel runterlügen soll. ;)


    Man muss über die Dinge wahrheitsgemäß Auskunft geben, nach denen man gefragt wird. Darüber hinaus muss sorgfältig abwägen, was man preisgibt und was nicht. Mal angenommen, ich habe vor 15 Jahren mal eine stationäre Psychotherapie über ein halbes Jahr gemacht und der Amtsarzt fragt nach Psychotherapien in den letzten fünf Jahren, dann bin ich natürlich nicht dazu verpflichtet, über das Gefragte hinaus Auskunft über meine Krankengeschichte zu machen.


    Nele

  • Anja: das Recht sieht es so vor und das ist auch gut so. Man kann auch als angestellter Lehrer arbeiten. Denn was bringt es einem beamtet zu werden, wenn man im Schulalltag Probleme bekommt aufgrund einer Zwangsneurose? Und belügen kann man den Amtsarzt ja nicht, da diese ja aktuell ist.

  • Anja: das Recht sieht es so vor und das ist auch gut so. Man kann auch als angestellter Lehrer arbeiten. Denn was bringt es einem beamtet zu werden, wenn man im Schulalltag Probleme bekommt aufgrund einer Zwangsneurose? Und belügen kann man den Amtsarzt ja nicht, da diese ja aktuell ist.


    Dass man versucht, in den Beamtenstatus zu kommen, kann ich verstehen, denn damit sind erhebliche finanzielle Vorteile verbunden. Aber ich stimme dir völlig zu, auch als angestellter im öffentlichen Dienst ist man in einem attraktiven und sicheren Arbeitsverhältnis!


    Nele

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