Beamter mit Zwangsneurose

  • Nele: klar, versucht man das. Ich werde das auch mal versuchen nachm Ref, aber mit den Privilegien kommen eben auch Verpflichtungen. Und ich emfpinde es einfach als ungerecht, wenn ein Beamter seiner Dienstpflicht nicht nachkommen würde, eben weil besagte Beamte ja viel mehr Vorteile ahbe als angestellte Lehrkräfte.


    Wie dem auch sei, ich würde dem Fragesteller raten, sich einer Therapie zu unterziehen, um die Neurose loszubekommen. So was ist ja allgemein nicht schön fürs Leben.

    • Offizieller Beitrag

    Angestellte haben ja nicht wirklich eine Planstelle, sie ersetzen sie nur. Der Begriff Planstelle ist meines Erachtens fest an den Beamtenstatus gebunden. Aber Du hast natürlich insofern recht, das Standardverträge für Angestellte oft an die Beamtenpflichten angelehnt sind. Ein wichtiger Unterschied ist aber z.B. der Dienstort. Der war bei allen Angestelltenverträgen, die ich bisher gesehen habe, fest, während ein Beamter zumindest im Grundsatz frei versetzt werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Mmm, ich mag mich irren, aber es gibt die Angestellten, die auf Vertretungsverträgen oder so sitzen (manchmal seit 10 Jahren in der selben Schule.. so ziemlich freiwillig jedes Jahr verlängert) und es gibt die Angestellten, die eigentlich auf einer Planstelle sitzen / sich auf eine beworben haben, nur halt aufgrund von Alter oder körperlicher Verfassung keine Beamten werden durften. oder meinst du die auch?

    • Offizieller Beitrag

    chilipaprika: in welchem Bundesland bist du eigentlich? hier in Hessen gibt es ja auch nicht wirklich Lehrerplanstellen wie sonst in der öffentlichen Verwaltung. Es gibt eine jährliche Stellenzuweisung, und in dieser Anzahl werden eben beamtete oder angestellte Lehrkräfte beschäftigt, aber so richtige Planstellen gem. festem Stellenplan gibt es ja nicht.
    Was die Stellenzuweisung angeht, hast du (bei den nicht-selbständigen Schulen) im Prinzip recht, faktisch wird durch den Angestellten dann eine Beamtenstelle blockiert, rechtlich allerdings mit der Einschränkung, dass bei angestellten Lehrkräften eben das normale Arbeitsrecht gilt, und alles, was für Beamte von Amts wegen sowieso an Aufgaben vorgesehen ist, dort explitzit im Arbeitsvertrag genannt werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    ich springe zwischen NRW und NDS rum. Da es in diesen beiden Bundesländern fast nur noch eigenverantwortliche Schulen (NDS), die fast alle Stellen selbst besetzen (außer superduperwichtige Mangelfächer) oder eben schulscharfe Ausschreibungen (NRW), habe ich es womöglich verwechselt.


    chili

  • und welche Pflichten müssen denn Angestellte nicht nachkommen, denen Beamte das tun müssen?

    In S-H: keine Überstunden (ohne Ausgleich)


    volles Gehalt während mehrtägiger Klassenfahrten für Teilzeitkräfte


    Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse


    und Streikrecht!

    Angestellte haben ja nicht wirklich eine Planstelle, sie ersetzen sie nur. Der Begriff Planstelle ist meines Erachtens fest an den Beamtenstatus gebunden.

    Ich habe eine Planstelle, ganz sicher! Den Beamtenstatus habe ich allerdings seinerzeit von mir aus abgelehnt.


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