Führungszeugnis und Seminarzuordnung (NRW)

  • Ich bin etwas verwirrt wie schnell die Bezirksreg. die Anträge in Sevon bearbeitet. Ich habe mich auf Mai 2014 beworben, der Status online ist aber nach wie vor auf den 1.10. eingestellt, wo eben steht das erw. Führungszeugnis liegt noch nicht vor. Ich habe das allerdings am 1. oder 2.10. beantragt... auf Nachfrage hieß es nur, dass es das geringste Problem wäre, wenn das Führungszeugnis nicht bis 15.11. vorläge.. Dabei dachte ich, dass man das laut Unterlagen eben nicht nachreichen kann?!?


    Noch eine Frage an die Erfahrenen, wann bekommt man dnen unegfähr bescheid welches Seminar es letztlich sein wird?

  • chili: Hab ich nicht gesehen, jedenfalls. Aber es schwirren so viel untersch. Angaben darüber herum und wen die Angabe mit dem Führungszeugnis schon nicht stimmt, kann ich mich nicht des Gedankens erwehren, dass andere zeitliche Angaben auch nicht stimmen.. ?!?



    Ich habe den Titel des Beitrags mal etwas aussagekräftiger gestaltet.


    Verdammte Zensur! ;)

    • Offizieller Beitrag

    das mit dem Führungszeugnis liegt daran, dass es wenig in deiner Hand liegt. du kannst nicht dafür bestraft werden, dass die Behörde die Behörde so lange braucht. und da man davon ausgehen kann, dass fast alle ein gutes Zeugnis haben, kann man das Risiko nehmen, jdn aufzunehmen.


    abgesehen davon ist es eben eine deutliche Schwäche vom NRW- Refs. sie nehmen jeden auf, verteilen statistisch u interessieren sich wenig dafür, wenn jd absagt/ doch nicht kommt, weil das Zeugnis (Examen) nicht da ist. soviel zur Wertschätzung der Schulen (durch die Behörde) die ja die Ausbildung meistern u einen betreuen müssen.


    chili

  • Tja, leider wäre es ja nicht, das erste Mal, dass Person x nichts für etwas kann und Behörde y einfach trotzdem denjenigen zum Gelackmeierten macht. wie dme auch sei, danke für die Hilfe. Hoffe es klappt und die 13€ sind nicht den Bach runter ;)

  • Hi Asfaloth!


    In der Online-Bewerbung wurde mehrmals erwähnt, dass das polizeiliche Führungszeugnis zur Einstellung (i.e. Frühjahr 2014) vorliegen muss. Es fällt nicht unter die "15.11.13"-Regel (Abitur, Abschrift Geburtsurkunde etc.). Ich habe gestern meine Bewerbungsbestätigung aus Münster bekommen. Auf Seite 2/3 steht dort: "WICHTIG: Das erweiterte Führungszeugnis muss vor der Einstellung vorliegen." - es ist also noch Zeit :) !


    Man hat mir in Bochum gesagt, dass ich nach zwei Wochen mit dem Zeugnis rechnen kann. Daher müssen wir wohl min. drei Wochen für einen aktualisierten Status bei SEVON einplanen. Zum Infotermin über Zulassungsbeschränkungen am 10.12.13 steht bestimmt alles drin. Ansonsten kannst du ja deine "Bestellbestätigung"/Quittung von der Behörde kopieren und an die für deine Bewerbung zuständige Bezirksregierung schicken. Dort sieht man dann ja, dass du das Zeugnis angefordert hast und du kann den ersten Glühwein des Jahres etwas sorgenfreier genießen ;) . Bei welcher Bezirksregierung hast du dich denn beworben?


    Grüße,
    RMC
    http://www.lehrerforen.de/index.php?page=User&userID=9425

  • Danke, RichMcCaw. Ich habe kürzlich online gesehen, dass es wohl ankam, da nur noch die Zeugnisanerkennung fehlt. Hat also geklappt.


    Ich habe mich in Düsseldorf beworben, und das Seminar in Duisburg, da es das wohnortnächste ist. Hoffe die Zusagen kommen bald!!!


    ..Und die Schulzuweisungen.

  • Gern geschehen! Ich bin auch gespannt. Über den genauen Ablauf (abgesehen von den Daten 10.12.13/16.01.14/30.04.14) bin ich mir noch nicht im Klaren, aber die Infos kommen bestimmt noch. Duisbrug ist meine Nr.2, müssten umziehen. Ich drücke die Daumen für die Erstwünsche!

Werbung