Informationen zu Weitergabe von Schülerdaten NRW gesucht

  • Könnt ihr mir sagen, wo für NRW die Weitergabe von Schülerdaten geregelt ist?


    In meiner Klasse ist ein Schüler, der erst in diesem Jahr zu uns gekommen ist und nun aber an einer anderen Schule unterrichtet wird. Nun möchte eine Lehrkraft an seiner alten Schule von mir über eine Kollegin die E-Mail-Adresse der Eltern haben. Ich möchte aber ehrlich gesagt nicht, dass ich in Verbindung damit gebracht werde, da die Lehrkraft ja eigentlich keinen beruflichen Grund für die Kontaktaufnahme hat und es nicht - unberechtigterweise - so wirken soll, als würde ich die Geschichte des Jungen verbreiten. Mit der neuen Schule musste ich ja wegen des Schülers bereits kommunizieren, habe mir hier aber eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern geben lassen, dass ich das letzte Zeugnis und die Schülerstammdaten weitergeben darf.

  • Ich würde mir die Mailadresse der Lehrkraft geben lassen und diese den Eltern zusenden mit dem Anliegen der Lehrkraft. DAnn können die Eltern entscheiden, ob sie sich melden wollen.


    Gruß

  • Ich würde mir die Mailadresse der Lehrkraft geben lassen und diese den Eltern zusenden mit dem Anliegen der Lehrkraft. DAnn können die Eltern entscheiden, ob sie sich melden wollen.


    Gruß


    So herum ist es sicherlich der bessere Weg. ich möchte aber auch den Eindruck vermeiden, dass der Eindruck geschieht, dass ich über den Schüler herumerzählt habe, denn ich kenne die Lehrkraft ja nicht und das Ganze ist über eine Kollegin zur anderen Schule gelangt.

  • Ich verstehe nicht, welches (berufliche) Anliegen die Kollegin der alten Schule hat.. Der Schüler war vorher Schüler an ihrer Schule, also müssen da doch Kontaktdaten der Eltern vorliegen. Wenn die Kollegin nun also Kontakt zu den Eltern haben will, dann nehme sie doch bitte die ihr vorliegenden Daten zur Hilfe.
    Warum fragt die Dame eigentlich nicht dich, sondern eine andere Kollegin??


    Das scheint mir irgendwie komisch das Ganze ?(

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ein wirklich berufliches Anliegen kann es eigentlich nicht geben. Die Lehrkraft der anderen Schule ist mit der Kollegin von mir befreundet und scheint über diese von dem Fall gehört zu haben. Ich habe meiner Kollegin aber inzwischen gesagt, dass ich die Mailadresse nicht weitergeben werde, da ich eben nicht will, dass es so wirkt, als würde ich über diese Sache plaudern.

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