Könnt ihr mir sagen, wo für NRW die Weitergabe von Schülerdaten geregelt ist?
In meiner Klasse ist ein Schüler, der erst in diesem Jahr zu uns gekommen ist und nun aber an einer anderen Schule unterrichtet wird. Nun möchte eine Lehrkraft an seiner alten Schule von mir über eine Kollegin die E-Mail-Adresse der Eltern haben. Ich möchte aber ehrlich gesagt nicht, dass ich in Verbindung damit gebracht werde, da die Lehrkraft ja eigentlich keinen beruflichen Grund für die Kontaktaufnahme hat und es nicht - unberechtigterweise - so wirken soll, als würde ich die Geschichte des Jungen verbreiten. Mit der neuen Schule musste ich ja wegen des Schülers bereits kommunizieren, habe mir hier aber eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern geben lassen, dass ich das letzte Zeugnis und die Schülerstammdaten weitergeben darf.