Schulen gesucht

  • Hallo zusammen,


    ich suche für eine Fragebogenstudie Klassenlehrer, die mit ihren Klassen (ab 7. Klasse) an einer 15-minütigen Umfrage zum Thema Klassenklima teilnehmen.
    Die Umfrage wurde von dem Landesdatenschutzbeauftragten geprüft und durch die Akademische Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier) genehmigt.


    Ich würde zur Durchführung nach Rücksprache und Terminvereinbarung an die Schule kommen.


    Für die Lehrer gibt es nach der Teilnahme einen Buchgutschein im Wert von 25€!


    Wenn Interesse an einer Teilnahme besteht, bitte ich um kurze Kontaktaufnahme via PN (bitte nicht im Thread).


    Vielen Danke und beste Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von Schneehuhn () aus folgendem Grund: Landkreise hinzugefügt.

  • Eine wichtige Neuerung:


    Der Raum der Schulen, die an der Umfrage teilnehmen können, wird auf die Landkreise Mainz-Bingen, Bad Kreuznach, sowie die gesamte Region Pfalz ausgeweitet.

  • Nein, tut es nicht. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und deshalb keine dienstliche Tätigkeit. Darüber hinaus hat die aufsichtsführende Behörde in Kenntnis der Entlohnung das Einverständnis erklärt.

  • Wenn ich mit meiner Klasse in der Unterrichtszeit an einer Umfrage teilnehme, ist das natürlich eine dienstliche Tätigkeit. Nur weil ich etwas freiwillig mache ist es noch lange nicht Freizeit. Ich erinnere an den hoffentlich bekannten "Movie World" Fall, die Kollegen haben die Tagesfahrten auch alle freiwillig gemacht und waren trotzdem anschließend dran.


    Und die Tatsache, dass eine Behörde, die für die Genehmigung gar nicht zuständig ist, "Kenntnis" von dem Sachverhalt hat, ersetzt die Genehmigung sicher nicht. Für die Genehmigung der Annahme von Geschenken ist der Dienstvorgesetzte zuständig, in der Regel also der Schulleiter. Der würde im vorliegenden Fall bei uns vermutlich erlauben, den Gutschein für die Anschaffung von Materialien für die Fachgruppe zu verwenden (die persönliche Annahme von bargeldwerten Gescheken, darf er eigentlich gar nicht genehmigen, falls er es trotzdem macht, hat zumindest er das Problem, nicht der Lehrer).
    Die Sache mit dem Gutschein ist sicher gut gemeint. Aber: Der Teufel ist ein Eichhörnchen.

    • Offizieller Beitrag

    Die ADD ist die dem Schulleiter vorgesetzte Behörde. Die wissen zwar nicht immer, was sie tun, aber ich hoffe doch, dass das dann okay wäre.

  • Spiegelartikel zum Fall


    Kurzzusammenfassung:
    Lehrer, die mit einer Klasse den Park besucht haben, haben damals beim Besuch einen verschlossenen Umschlag mit "Informationsmaterial" erhalten. Unwissentlich enthielt dieser Umschlag auch eine Familienfreikarte. Ein Staatsanwalt erfuhr davon (ich glaube seine Frau war eine der Lehrerinnen) und ließ im Park die Kontaktadressen der "Beschenkten" sichern, die daraufhin alle einen Strafbefehl über 300 € wegen Vorteilsannahme erhalten haben. Und zwar unabhängig daon, ob sie die zum Teil unwissentlich erhaltene Freikarte auch genutzt haben. Nur diejenigen, die den Vorgang damals zB gegenüber ihrer Schulleitung angegeben und die Karte nachweislich abgeliefert haben, sind meines Wissens damals davongekommen.

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