Wieviele Fortbildungen?

  • Hallo,


    Weiß jemand, in welchen Verordnungen oder Erlassen ich nachlesen kann, wieviele Fortbildungen erwünscht/ verpflichtend/ erlaubt sind? Oder entscheidet darüber ausschließlich der Schulleiter?


    Kommt es eher interessiert rüber oder erweckt es den Eindruck, als ob man sich vor Unterricht drücken wolle, wenn man mehrere Fortbildungen beantragt? was sind eure Erfahrungen?

  • Ich freue mich über jede Kollegin und jeden Kollegen, die und der Fortbildungen besucht, sich die Zeit dafür nimmt und gerne bereit ist, sich auf Neues einzulassen.
    Mir ist keine Regelung bekannt, die vorschreibt wie viele oder wie wenige Fortbildungen hier in NRW verpflichtend sind oder das Maximum.


    Herzliche Grüße
    strubbelsuse

  • Ich habe noch nie erlebt, dass der Eindruck entsteht, man wolle sich vom Unterricht drücken. Wohl aber wurden mir nicht immer alle Fortbildungen genehmigt, weil dann eben (wichtiger?) Unterricht ausfallen würde (und nein, ich beantrage nicht pro Woche eine Fortbildung ... eher eine im Halbjahr). Ich habe diese Absagen gut abgeheftet, sollte jemals der Vorwurf aufkommen, ich hätte nicht genug Fortbildungen besucht.


    Und: Für Bayern gibt es eine "vorgeschriebene" Zahl: Ich glaube, es sind 12 Tage in vier Jahren.

  • Hallo Pausenbrot,


    zunächst mal schließe ich mich "pro" an.
    Eine Länderübersicht findest du z.B. in der Studie Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik im Kapitel 10.3.


    Für Rheinland-Pfalz gilt die Verwaltungsvorschrift Veranstaltungen der Lehrerfort- und -weiterbildung und Erwerb von Qualifikationen vom 16.5.2003.
    Dort heißt es:

    Zitat

    5.2. Die Beurlaubung (Nummer 4.4) spricht die Schulleitung oder Seminarleitung aus; die Dauerdes Fortbildungsurlaubs darf im Einzelfall drei Arbeitstage, in besonders begründeten Fällen oder bei mehreren Veranstaltungen fünf Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten. Fortbildungsurlaub von mehr als fünf Arbeitstagen bis zu zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr kann für Lehrkräfte nur von der Schulbehörde, für Fachleiterinnen und Fachleiter nur vom Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen bewilligt werden.

    Zusätzlich gibt es dann noch Sonderregelungen z.B. für Personalräte (Rheinland-Pfalz: Landespersonalvertretungsgesetz §41: 20 Werktage während der regelmäßigen Amtszeit (4 Jahre) in der ersten Amtszeit zusätzlich 5 Tage, .... )


    Gruß
    Nitram

  • Vülleicht in denen deines Bundeslandes? Wo liegt eigentlich "keine Angabe"?


    * Kopfschüttel *


    aha ... Lehramt: Ja ... Bundesland: Deutschland (interessant, wusste nicht, dass es das gibt) ... Fächer: Lesen und Schreiben ... Glashaus und Stein?

  • Glashaus und Stein?


    Hab' ich hier etwas gefragt? Oder bin ich hier nur vorbei gestolpert und habe mich gewundert, wie wenig schlau man sich anstellen kann, wenn man einen Tipp haben will?



    Wenn ich hier Mal etwas wissen will, werde ich die nötigen Informationen schon liefern. Ich glaube aber nicht, dass ich diesem Club um Hilfe nachsuchen werde.


    Gruß


    Walter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo pausenclown. Da bist du ja wieder. Schon doof, wenn man noch ein paar Tage gesperrt ist, aber dennoch wieder schreiben möchte. ;)


    kl. gr. frosch, Moderator


    P.S.:

    Zitat

    Ich glaube aber nicht, dass ich diesem Club um Hilfe nachsuchen werde.


    Dürfte dir mit einem gesperrten Account auch schwer fallen.

  • Hallo Pausenbrot,


    zunächst mal schließe ich mich "pro" an.
    Eine Länderübersicht findest du z.B. in der Studie Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik im Kapitel 10.3.

    Hallo Nitram,


    wenn ich mein Bundesland hier verkünden wollte, hätte ich es getan.
    Daher: danke für die Länderübersicht, die hilft schon mal weiter. (Nachdem nicht mal unser Personalrat genau Bescheid wusste.)


    Und danke auch an die anderen KollegInnen für die sachdienlichen Hinweise...

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