Meine Fragen wurden beantwortet. Vielen Dank.
Liebe Admins.. bitte den Thread löschen.
Bitte löschen :)
- bine29
- Geschlossen
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Alle Informationen findest Du im Kultusportal BW. Hier der Link zu der Unterseite "Bewerber aus anderen Bundesländern" :
http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/781329
Wenn man nicht gerade eine Leistungsziffer zwischen 40 und 60 vorweisen kann, ist die Bewerbung auf eine Ausschreibungsstelle ("schulbezogene Stelle") erfahrungsgemäß erfolgreicher als das Warten auf ein Stellenangebot im zentralen Listenverfahren, wo streng nach Leistungsziffer vorgegangen wird.
Achte auf die Fristen: Die Ausschreibungen für die Schulen im ländlichen Raum kommen als erste. Begehe nicht den Fehler anzunehmen, dass bei der zeitlich späteren Hauptausschreibung attraktivere Stellen zu finden sind. Manchmal ist die Zahl der dort angebotenen Stellen geringer als die bei der Ausschreibung für den ländlichen Raum.
Falls Du jemand bist, dem das Projekt Gemeinschaftsschule zusagt: Dort sind die Bewerberzahlen von Gymnasiallehrern geringer als an den echten Gymnasialstellen, die Einstellungschancen mithin günstiger.Im Bewerbergespräch ist der Eindruck, den die Gesprächspartner von Dir gewinnen, und ihre Einschätzung, ob Du auf das Anforderungsprofil und ins Kollegium passt, viel wichtiger als die Leistungsziffer. Die Schule ist zwar gehalten, sie zu berücksichtigen - aber andere Faktoren können wichtiger sein und deshalb den Ausschlag geben.
Noch zwei Tipps von mir als (inzwischen pensioniertem) Schulleiter:
Unbedingt auf Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen achten. Unvollständige Bewerbungen werden angesichts der heutigen Bewerberzahlen nicht bearbeitet und zurückgeschickt.
Lass Dir nicht einreden, dass die an die Schule zu schickende Bewerbungsmappe nicht so wichtig sei. (Auch in diesem Forum gab es schon Stimmen, die die Anforderungen an eine perfekt gestaltete Mappe herunterredeten.) Meine Erfahrung mit Ausschreibungsstellen zeigt, dass die erfolgreichen Bewerber immer auch eine sehr gute Bewerbungsmappe hatten.
Zu Deinen konkreten Fragen: Besoldung ist seit einigen Jahren Ländersache. In BW werden Studienräte in A13 Stufe 5 eingestellt. Tabellen sind im Netz zu finden. Ob die in SH verbrachte Probezeit angerechnet wird oder nicht, kann Dir am besten ein Personalreferent in einem RP sagen.
Zu einem Vorstellungsgespräch muss Dich Deine Schule freistellen. Wenn Dein Chef gemein ist, kann er verlangen, dass die ausfallenden Stunden vor- oder nachgearbeitet werden.
Wichtig: Baden-Württemberg erstattet keine Reisekosten bei Bewerbergesprächen!
Bei Bedarf kannst Du mich auch per PN anschreiben.
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Bine, ich finde dein Verhalten nicht in Ordnung. Du startest hier eine Anfrage, bekommst eine sehr ausführliche Antwort und löschst nach dieser Antwort den Inhalt deines Beitrages - und das auch noch ohne dich zu bedanken, obwohl jemand Zeit investiert hat, um dir zu helfen!
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Was sollen denn diese Löschaktionen? Es geht in einem Forum doch nicht nur darum, dass die persönlichen Fragen beantwortet werden können, sondern v.a. auch darum, dass die anderen Leser, die eine Information suchen, diese auch finden. Deshalb wäre es gut, wenn du deine Frage wieder einfügen würdest.
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Zur Information: Forumsneuling "bine 29" hat mir mit einer PN für meine Antwort auf ihre Frage gedankt.
Als Forumsneuling ist sie wohl noch nicht so vertraut mit den Sitten und Bräuchen, die hier herrschen.
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