Ich habe folgendes Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte:
Ich habe eine Kooperationsklasse (9.Klasse, Kooperation WRS-BS), in der die Schüler eine Probezeit bis DEzember haben und innerhalb dieser Zeit jederzeit aus der KLasse ausgeschlossen werden können und zurück an die abgebende Schule müssen. Jetzt haben sich zwei Schülerinnen mehrfach "daneben " benommen und ews müssen Maßnahmen beraten und beschlossen werden.
In der Berufsschule, mit der wir kooperieren, wird das immer so gehandhabt, dass die Klassenkonferenz in üblicher Zusammensetzung (alle Lehrer der Klasse + Schulleitung) den Fall besprechen (Eltern und Schüler vor der Tür), dann die Eltern und den Schüler anhören, dann die Maßnahmen beschließen (Eltern und Schüler wieder vor der Tür) und zum Schluss den Eltern und dem Schüler den Beshluss verkünden.
Meine Schulleitung (WRS) lehnt dieses Vorhaben ab, da rechtlich nicht in Ordnung und möchte, dass wir uns quasi dreimal treffen:
erst Klako mit Lehrern+SL, dann Eltern+S anhören, dann wieder Klako mit L+SL mit Beschluss, dann Beschluss mitteilen.
Ich halte das für Ressourcen-Verschwendung!!!!
Jetzt zu meiner Frage:
Ich konnte im Schulgesetz Ba-Wü nichts finden, ob das Vorgehen der Berufsschule rechtlich nicht in Ordnung ist...
Wer ist fit im Schulrecht und kann mir weiterhelfen?
Danke fürs Lesen und ich hoffe sehr auf eure Antwort...