(Wenn der Beitrag hier nicht hin gehört tut es mir leid, ich wusste nicht wo ich ihn sonst posten soll.)
Hallo,
ich habe derzeit einen Vertretungsvertrag an einer Grundschule in NRW.
Aus verschiedenen Gründen wüsste ich gern, ob dieser als befristeter Vertrag MIT oder OHNE Sachgrund gilt.
Genau steht drin:
"Der Befristungsgrund gemäß §30 Abs. 2 Satz 1 TV-LL i.V.m. §14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz liegt im konkreten Vertretungsbedarf im Umfang von XX Pflichtstunden je Woche aufgrund von Elternzeit von Lehrkräften im Rahmen des Vertretungskonzeptes des Schulamtes für den Kreis XX für das Schuljahr 2013/2014."
Ist das nun ein Vertrag mit oder ohne Sachgrund? "Reicht" die Erwähnung des Vertretungskonzeptes als Sachgrund, obwohl kein konkreter Name einer zu vertretenden Kollegin genannt wird?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, danke!!
Danja