Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem einen Schüler in meine 9. Klasse an einer Realschule bekommen, der erst seit einem Jahr in Deutschland ist.
Er kommt aus dem Irak und seine Erstsprache ist Arabisch. Deshalb wurde er zunächst in eine Auffangklasse an einer Hauptschule gesteckt. Da er aber so engagiert ist und sehr schnell lernt, hat man ihn jetzt zu uns geschickt.
Er ist in der Tat sehr engagiert und interessiert. In den Sommerferien hatte er sich bereits alle Bücher besorgt und schon angefangen zu lernen.
Ich bin mir sicher, dass er die Probezeit bei uns schafft, da alle Lehrer sei Engagement sehen.
Meine Frage bezieht sich nun allerdings auf die Benotung im Fach Deutsch.
Hier hat er natürlich noch sehr große Probleme und auch in seiner erste Klassenarbeit, die ich gerade nachgesehen habe, hat er nur zwei Punkte erreicht. Wenn ich ihm jetzt hierfür ein "ungenügend" erteile, finde ich das sehr demotivierend für ihn. Daher meine Fragen:
- Kann ich die Klassenarbeit nicht bewerten?
- Gibt es Sonderregelungen für solche Fälle und wenn ja, wo finde ich die entsprechenden Paragraphen?
Im Kernlehrplan für Deutsch steht nur, dass bei SuS mit Deutsch als Zweitsprache auch die Entwicklung zu berücksichtigen sei.
Weiß jemand, ob er Anspruch auf Nachhilfe hat? Und wenn ja, wo er diese beantragen kann?
Über jede Hilfe bin ich sehr dankbar, um diese an ihn weiterzuleiten.