Ich hab da mal eine Frage an alle aus Niedersachsen:
Gibt es eigentlich irgendwelche verbindlichen Regeln für die Besetzung von Leitungen der Fachkonferenz? Falls das mit einer A14-Stelle besetzt ist, ist das Teil der Stellenbeschreibung, aber bei Fachleitungen durch Studienräte habe ich bisher sowohl Wahlen durch die Fachkonferenz, als auch Aufgasbenübertragung durch die Schulleitung (bzw. müngliche Verkündung der Schulleitungsentschdung durch den Vorgängen in der Funktion) erlebt.
Der Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" in dem für diesen Fall klar die Wahl vorgesehen war, ist ja mit der eigenverantwortlichen Schule aufgehoben.
Das interessiert mich sowohl als Betroffener, als auch als Personalratsmitglied, der von Kollegen darauf angesprochen wurde.