Steht verheirateten Beamten ein Familienzuschlag zu?

  • Ich bin in NRW, habe kürzlich geheiratet und dem LBV das auch mitgeteilt. Auf der soeben eingetroffenen Gehaltsabrechnung steht nun untendrunter: "Familienzuschlag: Kein Familienzuschlag".
    Hat das so seine Richtigkeit? Steht mir überhaupt einer zu? Muss ich womöglich etwas extra beantragen?


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Wie lange ist denn das her, dass du das mitgeteilt hast? Ist es evtl. einfach noch nicht eingearbeitet? Bei uns dauert das mindestens 6 Wochen.

    In NRW kann das bequem noch länger dauern. Vielleicht ist die Mitteilung auch nicht bei der zuständigen Stelle angekommen.


    Pausi

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich habe es dem LBV am 25. 8. mitgeteilt und auch meine Heiratsurkunde mitgeschickt. Sie haben mir am 11. 9. (adressiert an meinen neuen Namen) einen Fragebogen zu den Einkünften meines Mannes geschickt, den ich ausgefüllt und zurückgesandt habe. Die Bezügemitteilung ist auch schon an meinen neuen Namen adressiert.
    Muss ich da mal anrufen?


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ich weiß gar nicht, ob anrufen beim LBV noch geht. Es gibt aber wohl ein Wb-Formular zur Kontaktaufnahme. Ansonsten gibt es ja noch den guten, alten Brief.


    Dein Mann ist nicht zufällig auch im öffentlichen Dienst?


    Pausi

    • Offizieller Beitrag

    LBV ist weiterhin grundsätzlich telefonisch erreichbar, kann aber sein, dass das nicht für alle Bereiche / Sachbearbeiter dort gilt. Kannst also versuchen, dort anzurufen. (Die Nummer deines Sachbearbeiters steht oben rechts auf der Abrechnung.)
    Gerüchteweise geht das lbv aber derzeit noch in einem Berg aus Arbeit unter (da war doch vor einigen Monaten die Softwareumstellung, die sich noch auswirkt), daher würde ich mir noch keine Gedanken machen.
    Wann hast du den Fragebogen zurückgesandt? Angeblich braucht das lbv die Unterlagen für evtl. Änderungen der Abrechnung (z.B. auch die Mehrarbeitsformulare) bis zum 14. des Monats, um sie verarbeiten zu können.


    kl. gr. frosch


    P.S.: das Kontaktformular, von dem Pausi sprach, findest du hier.

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich habe es dem LBV am 25. 8. mitgeteilt und auch meine Heiratsurkunde mitgeschickt. Sie haben mir am 11. 9. (adressiert an meinen neuen Namen) einen Fragebogen zu den Einkünften meines Mannes geschickt, den ich ausgefüllt und zurückgesandt habe. Die Bezügemitteilung ist auch schon an meinen neuen Namen adressiert.
    Muss ich da mal anrufen?


    putzi


    Bei uns ist am 14. Buchungsschluss für den neuen Monat, also wärst du damit dann zu spät gewesen. Es war ja erst einmal zu klären, ob evtl. dein Mann auch einen Teil des Familienzuschlages erhalten muss, also kann man das im Gegensatz zum Namen nicht einfach so ändern.

  • Ich habe den Fragebogen umgehend, also gleich am nächsten Tag zurückgeschickt.
    Mein Mann war nicht im öffentlichen Dienst tätig, sondern selbständig, und jetzt bezieht er Rente.
    Vielen Dank für eure Hinweise . Ich werde mich also nochmal 14 Tage in Geduld üben.


    Dankbarst,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Habe da auch nochmal eine Frage, die daran anknüpft:


    Wenn mein Mann voll arbeitet und ich in Elternzeit bin, bekommt er dann den vollen Familienzuschlag? Weil ich dann ja nichts bekomme (also nach dem Mutterschutz, wenn meine Bezüge auch aufhören und ich ELterngeld bekomme), bisher bekommen wir beide die Hälfte (NRW, beide verbeamtet).


    Liebe Grüße,
    Maikaefer

  • Habe da auch nochmal eine Frage, die daran anknüpft:


    Wenn mein Mann voll arbeitet und ich in Elternzeit bin, bekommt er dann den vollen Familienzuschlag? Weil ich dann ja nichts bekomme (also nach dem Mutterschutz, wenn meine Bezüge auch aufhören und ich ELterngeld bekomme), bisher bekommen wir beide die Hälfte (NRW, beide verbeamtet).


    Liebe Grüße,
    Maikaefer


    Habe da auch nochmal eine Frage, die daran anknüpft:


    Wenn mein Mann voll arbeitet und ich in Elternzeit bin, bekommt er dann den vollen Familienzuschlag? Weil ich dann ja nichts bekomme (also nach dem Mutterschutz, wenn meine Bezüge auch aufhören und ich ELterngeld bekomme), bisher bekommen wir beide die Hälfte (NRW, beide verbeamtet).


    Liebe Grüße,
    Maikaefer


    gebe mir die Antwort selbst, nachdem gerade zufällig eine Kollegin angerufen hat, bei der es ähnlich ist: JA, er bekommt den vollen Familienzuschlag. :)

Werbung