Streikrecht für Angestellte?

  • Hi an alle,


    als ich mir heute einen GEW-Flyer am schwarzen Brett (mit Aufruf zu einer Demo) angesehen habe, teilte die Schulleitung mir beiläufig mit, dass es beim "letzten Mal" großen Ärger gab, weil einige ihren Streik vorher nicht angekündigt hatten. Es kam so weit, dass dies einen Eintrag in der Personalakte gab und die Schulrätin diese Leute wohl nicht mehr verbeamten wird. Außerdem durften einige Leute "nacharbeiten"?


    Ich habs mal so hingenommen, dachte mir aber, dass


    1. Streiks nicht vorher bei der Schulleitung gemeldet werden müssen, weil man an einem offiziellen Streiktag als SL davon ausgehen muss, dass diesem Aufruf Leute folgen (Angestellte)


    2. Man deshalb keinen Eintrag in irgendeine Akte kriegt


    3. man auch nichts nacharbeiten muss, weil man an einem Streik teilnimmt.


    Kann es sein, dass ich mich Streik und Demo verwechsle und die SL wohl eine Demo meinte? Oder gilt auch für Demos das Streikrecht?


    Wäre super, wenn jemand helfen könnte.


    Viele Grüße,


    Anke



    P.S.: Muss man nicht über Einträge in die Personalakte informiert werden? Oder geht das klammheimlich ohne das Wissen der Betroffenen?

  • Soweit ich weiß, muss man die Teilnahme am Streik nicht ankündigen. Rechtlich Verbindliches solltest du aber bei deiner Gewerkschaft nachfragen.


    Viele Kollegen neigen aber trotzdem dazu, die Streikteilnahme anzukündigen.


    Eine Demo ist zunächst mal etwas anderes als ein Streik. Wobei sich beides nicht ausschließt. Eine Demozug im Rahmen des Streikprogrammes ist auch nichts ungewöhnliches. Der Streiktag sollte aber als Streiktag angekündigt sein. Was die Streikenden an dem Tag machen, geht den Arbeitgeber im wesentlichen nichts an.


    Fazit: Gewerkschaft fragen. Es lohnt sich ohnehin mit dieser in Kontakt zu stehen, um Fragen rund um den Streik zu klären. Gibt es ein Streikbüro? Wo liegen sonst die Streikliste aus (wichtig wegen Streikgeld)? Wann geht's los? Werden noch Helfer benötigt?


    Pausi

    2 Mal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • Die GEW bemüht sich laut dieser Broschüre darum, bei Eltern und Schülern Verständnis zu erlangen.


    Das ist sicher sehr sinnvoll, und dazu würde schon gehören, den Streik anzukündigen, damit sich die Eltern darauf einstellen können. Und überhaupt: Gehört nicht zum Sinn eines Streiks, dass man Aufhebens darum macht und nicht einfach nicht kommt - dann könnte man ja auch krank sein und das interessiert ja in der Regel keinen.


    Der Ausfall wird vom Gehalt abgezogen, dafür gibt es dann das Streikgeld, wenn man in der Gewerkschaft ist. Nacharbeiten muss man dann natürlich nicht.


    In die Personalakte kann dein Arbeitgeber auch ohne dein Wissen etwas hineinschreiben, du hast aber ein Recht auf Einsicht, jedenfalls steht das hier:


    http://www.rp-online.de/wirtsc…e-das-steht-drin-1.566432


    Da steht auch, dass eine Abmahnung nur dann hineindarf, wenn klar ist, das sie berechtigt ist. Das ist sie im Fall eines Streiks nicht.

  • Das ist sicher sehr sinnvoll, und dazu würde schon gehören, den Streik anzukündigen,

    Angekündigt muss so ein _Streik_ ja auch sein. Aber eben nur der Streik als solcher, nicht die Teilnahme jedes Einzelnen. Der Arbeitgeber muss bei eiem Streik eben damit rechnen, dass gestreikt wird.


    Pausi

  • Dass der einzelne angestellte Lehrer seine Teilnahme am Streik ankündigen muss, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Die Belegschaft von Opel stellt sich ja auch nicht in langer Schlange vor dem Büro der Personalabteilung an. Im Streikrecht gibt es keinen Unterschied zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen.


    Ob tatsächlich ein Eintrag in die Personalakte erfolgt ist, würde ich an deiner Stelle überprüfen und mir wäre die Sache ggf. Wert dagegen rechtlich anzugehen, da es sich beim Streikrecht um ein in der Verfassung gesetztes Grundrecht handelt und eine Nichtverbeamtung einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden darstellt.


    Einige Seiten zum Streikrecht:


    http://www.sueddeutsche.de/kar…er-arbeitnehmer-1.1601455
    http://www.unikum-aachen.de/in…64:streikfragen&Itemid=65
    http://www.arbeitsratgeber.com/streik_0253.html


    Eine Demonstration ist etwas anderes als ein Streik. Jedermann darf den lieben langen Tag demonstrieren, wie ihm danach ist, solange das geltende Recht eingehalten wird. Allerdings nicht in der Arbeitszeit, denn da hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vertraglich zur Verfügung zu stehen; und dann kein ein Fernbleiben von der Arbeit tatsächlich abgemahnt werden.



    Nele


    P.S. Die Haltung vieler Schulleitungen zu geltendem Recht und vor allem den Arbeitnehmerrechten wundert mich immer wieder. Hier wird doch offensichtlich ein verschleierter Druck ausgeübt.


    P.P.S. Mein Blick schweift gerade über die Schulform GHS. Sollte es sich wieder einmal um den rechtsfreien Raum Grundschule handeln?

    3 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Da steht auch, dass eine Abmahnung nur dann hineindarf, wenn klar ist, das sie berechtigt ist.


    Eine Abmahnung ist aber arbeitsrechtlich ganz klar geregelt - Gemunkel vom Schulleiter ist keine Abmahnung...


    Nele


  • Eine Abmahnung ist aber arbeitsrechtlich ganz klar geregelt - Gemunkel vom Schulleiter ist keine Abmahnung...


    Sag ich ja. Ich habe das auch schon von Kollegen gehört, die echt bange sind zu streiken, weil das in irgendeiner Akte vermerkt werden könnte ... Es ist immer gut, wenn man seine Rechte kennt.


    Ich meinte schon: Die eigene Teilnahme am Streik ankündigen. Dass der Streik selbst angekündigt wird, ist klar. Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem ist, der Schulleitung zu sagen, dass man streiken wird. Auch wenn man das nicht muss. Merken wird man es doch so oder so! Bei uns schreibt man ein Zettelchen und gut. Da kommt niemand und bequatscht einen oder spricht Drohungen aus. Mir ist merklich wohler, wenn ich merke, die Schulleitung nimmt mir das nicht übel - ist ja auch nicht gegen sie gerichtet, der Streik. So kann ich trotz meiner Harmoniesucht die Arbeit niederlegen (was bei uns sehr wenige tun, ob aus Harmoniesucht oder Desinteresse, weiß ich nicht).


    Aber ok, auf der Ver.di-Seite steht, dass man sich nicht abmelden muss aus genau diesem Grund: Weil das zusätzlichen Stress erzeugt, man unter Druck gesetzt werden kann u.a. Vermutlich ist es in einer kleinen Schule nicht einfach, sich diesem Druck zu entziehen, und da hilft wohl nur, sich untereinander Rückendeckung zu geben.

  • Wäre ich Angestellter und würde ich streiken, würde ich das aus kollegialen Gründen auch ankündigen. (Ich empfinde an meiner Schule auch die Schulleitung als meine Kollegen; das ist beiderseitig.) So etwas aus Freundlichkeit zu tun, ist aber etwas völlig anderes, als wenn so ein Akt zum Druckmittel wird. Da würde ich auch was auf die Finger geben.


    Nele

  • Wäre ich Angestellter und würde ich streiken, würde ich das aus kollegialen Gründen auch ankündigen. (Ich empfinde an meiner Schule auch die Schulleitung als meine Kollegen; das ist beiderseitig.) So etwas aus Freundlichkeit zu tun, ist aber etwas völlig anderes, als wenn so ein Akt zum Druckmittel wird. Da würde ich auch was auf die Finger geben.


    Nele


    Bei uns haben die Kolleginnen es angekündigt und die Schulleitung die Eltern informiert, dass nicht vertreten wird und es nur eine Notbetreuung gibt. Das traf bei uns unter anderem zwei erste Klassen!

  • Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem ist, der Schulleitung zu sagen, dass man streiken wird.

    Da gibt es kein Problem. Kann man gerne machen. Habe ich zu meinen Angestelltenzeiten auch getan. Man muss es halt nicht. Und das Gepöbel einer SL, die anderes behauptet, nervt halt.


    Pausi

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