Schriftliche Dienstanweisung

  • Hallo,
    würde mich freuen, hier eine rechtlich abgesicherte und fundierte Antwort zu bekommen. Ich schreibe mal in der ER-Form.


    Fallbeispiel:
    Ein
    Fachlehrer Englisch (FE)fehlt eine Woche. Allerdings wird am Ende
    dieser Woche eine Klassenarbeit (KA) geschrieben. Die Schüler hatten in
    dieser Zeit guten Vertretungsunterricht durch andere FL. Also wurde die
    Arbeit geschrieben (vom Rektor angeordnet).
    Der erkrankte FE hatte
    sich allerdings vorher bereit erklärt, die Arbeit einige Tage später
    schreiben zu lassen und auch in seinen zwei Klassen zu korrigieren.
    Nun
    wurde aber einem Kollegen die schriftliche Dienstanweisung mitgeteilt,
    er habe eine dieser beiden Arbeiten nachzuschauen und zu korrigieren.
    Dagegen hat sich dieser Kollege gewehrt und geweigert(Es hätten auch
    noch sieben andere Kollegen einspringen können!)
    Möglicherweise wurde dieser Kollege ausgesucht, weil er Fachleiter Englisch ist.
    Wer ist jetzt im Recht? Was kann dem Kollegen 'passieren', der sich nicht an diese Anweisung hält?
    Es
    hat schon richtig Ärger mit der Schulleitung, dem Personalrat und dem
    Kollegen gegeben! Und die ganze Angelegenheit eskaliert weiter.
    Danke
    schon mal für eure Antworten - egal ob aus dem Bauch heraus mit dem
    richtigen Rechtsempfinden oder besser juristisch einwandfrei.
    LG
    Drummers
    PS
    Bei schure.de bin ich nicht fündig geworden und habe auch kein entsprechendes Lehrerforum gefunden.

  • Statt einer Antwort eine Nachfrage: Welche Gründe gab es denn (falls es sie gab), dass die Arbeit unbedingt zu dem Zeitpunkt geschrieben werden musste (statt, wie durch den FE angeboten, einige Tage später)? Ist dies durch den Schulleiter (SL) mitgeteilt worden, hat irgendwer mal danach gefragt? (Mein spontaner Gedanke: In den nächsten Wochen häufen sich Klassenarbeiten, so dass kaum noch ein Termin gefunden werden kann. Oder/Und: Es steht sehr bald ein Elternsprechtag an, zuvor sollte die erste Arbeit geschrieben worden sein, um entsprechend fundiert argumentieren zu können.Eventuell, das habe ich auch schon erlebt, ist die FE auch wesentlich stärker erkrant als es den Fachkollegen bekannt ist. So ist zwar die Bereitschaft, die Arbeiten demnächst zu schreiben, "nett gemeint", aber gesundheitlich für den betroffenen Kollegen (selbst wenn er an die Schule zurückkehrt) nicht zu verantworten.
    (Zu einem "Streit" gehören ja immer zwei Seiten - und viel zu oft ein Missverständnis oder eine Wissenslücke auf einer der beiden Seiten - oder bei beiden...)


    Ansonsten gilt der Fachleiter Englisch natürlich bei Eltern und Schülern als ein "besonderer" Experte, der vielleicht leichter anerkannt wird als "Ersatzersteller" einer Klassenarbeit. Das macht die Argumentation "Warum gerade der?" in Richtung Schüler/Eltern um einiges leichter. (Und noch etwas in Richtung Elternhaus: Manche (SuS und Eltern) empfinden es als unangenehm, wenn der Klassenarbeitsplan umgeworfen wird/Arbeiten verlegt werden (man sucht manchmal vielleicht auch nur nach einer Ausrede für (konstant) schlechte Leistungen. Krankheiten der Lehrkräfte sind einfach lästig... Wie ist das in der betroffenen Klasse (was ist dem Klassenlehrer, was der SL bekannt? - Und wie ist das mit dem "Ruf" der FE - manch ein Kollege hat ja den Ruf, eine FS (Faule Socke) zu sein, ohne dass dies dem Kollegen bekannt ist - sollte hier evtl. sogar besagte FE, die eigentlich FS ist, geschützt werden? [Off topic: Abkürzungen machen manchmal viel zu viel Spaß... ;) ]

  • Dagegen hat sich dieser Kollege gewehrt und geweigert(Es hätten auch
    noch sieben andere Kollegen einspringen können!)

    Dann muss es also niemand machen. Wenn mehrere zur Verfügung stehen, kann sich jeder weigern, wenn er mit dem Finger auf einen anderen zeigt? Falls die Schulleitung anordnen darf, dass jemand die Arbeiten zu korrigieren hat, darf sie wohl auch nach billigem Ermessen den geeignetsten dafür auswählen.


    Kurze Nachfrage: Die Arbeit wurde geschrieben aber noch nicht korrigiert?


    Pausi

  • Die Argumentation: "Da gibt es noch sieben Kollegen", kann doch nicht ernst gemeint sein. Davon abgesehen ist es schon eigenartig, dass der Kollege seine Arbeiten nun nach seiner Genesung (so hört es sich zumindest an) nur einen Klassensatz korrigieren soll. Entweder ist er gesund und kann wieder arbeiten oder er ist krank. Warum einem gesunden Kollegen Arbeit abnehmen? Eigentlich müsste die Frage doch lauten: Darf mir ein Direktor die Anweisung erteilen, Klassensätze anderer Lehrer zu korrigieren (obwohl diese gesund und anwesend sind).

    • Offizieller Beitrag

    Bei schure.de bin ich nicht fündig geworden


    Da steht die Weisungsbefugnis des Schulleiters nicht drin?


    Was ich noch nicht verstehe, ist, warum überhaupt irgendwer anders die Arbeit korrigieren soll? Wenn der Fachlehrer der Klasse nur eine Woche gefehlt hat und nicht dauererkrankt ist, kann er das doch elber tun, ist doch seine Klasse/Arbeit?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Der Schulleiter hat Weisungsbefugnis, die schriftliche Dienstanweisung ist ein Weg, das noch mal richtig deutlich zu machen. Die Anweisung scheint sich deiner Schilderung zu Folge im dienstlichen und fachlichen Rahmen zu bewegen. Dass dem Fachleiter die Entscheidung nicht gefällt und dass es auch andere Alternativen gäbe, ist nicht relevant - es ist Recht und Aufgabe der Schulleitung im Zweifelsfall auch unpopuläre Entscheidungen zu fällen und durchzusetzen. Eine Entscheidung zu erläutern ist guter Führungsstil aber widerrechtlich wird so eine Entscheidung nicht, wenn die Erläuterung fehlt.


    Wenn deine Schilderung zutrifft, ist das ganze reichlich unschön, aber scheint mir doch rechtens zu sein.


    Nele

  • Man kann aber gegen eine schriftliche Weisung auch erst einmal remonstrieren (ebenfall schriftlich) und wenn mein Schulleiter mich anweisen würde, die Arbeit eines anderen Kollegen zu korrigieren, obwohl dieser gesund und anwesend ist, würde ich das auch machen.


    Falls es einen Grund dafür gibt, dass jemand anderes die Arbeit korrigieren muss (und das ist durchaus möglich), dann wäre der Fachobmann für mich da tatsächlich der erste, der in den sauren Apfel beißen muss, und die Aussage "es gibt doch noch 7 andere Kollegen, die das auch machen könnte" wäre in der Tat ein ziemlich schlechtes Argument.

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