Schwimmunterricht - was würdet ihr tun?

  • Hallo an alle,


    ich habe eine kurze Frage bezüglich Schwimmunterricht. Ich befinde mich jetzt direkt nach dem Ref (Ba-Wü) im 1. Berufsjahr und wurde direkt an eine Förderschule abgeordnet, eigentlich habe ich den Schwerpunkt Grundschule. An meiner Schule bin ich jetzt Fachlehrer in der Grundstufe (Kl. 1-2) und die Schulleiterin hat mich fürs Schwimmen im Stundenplan eingeteilt (obwohl ich beim VOrstellen damals gesagt habe, ich trau mir das eigentlich nicht zu - erstens habe ich selbst keine Schwimmunterrichterfahrung, zweitens bin ich mit Förderschulkindern noch nicht so 100% vertraut und drittens und wichtigstens: ich habe keinen Rettungsschwimmer und Abzeichen auch nicht).


    So, nun war ich so verwundert, dass ich das machen soll, dass ich das erstmal so hab stehen lassen. Nächste Woche soll der Unterricht losgehen (2 Erstklässer und 4 Zweitklässler, alles Nichtschwimmer), aber je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr bekomme ich Bammel. Ich habe Angst, dass etwas passiert und ich nachher verantwortlich bin, weil ich ja keinen Nachweis habe.
    Im Kollegium habe ich es schon angesprochen, die unterrichten dort alle Schwimmunterricht ohne Rettungsschwimmer o. ä. Sie meinten, ich könne ja im Dezember eine Fortbildung machen, bei der man auch einen Nachweis erwirbt. Aber bis dahin?


    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ich jetzt machen soll. An der Schule (es ist eine ganz ländliche, wirklcih gaaanz weit abgelegen) habe ich das Gefühl, dort läuft alles anders, es ist alles so locker. Soll ich nun trotzdem mal das Gespräch mit der Schulleiterin suchen?
    Einerseits möchte ich keine Minuspunkte sammeln (ganz eigennützig gesagt, bekomme ich ja durch das Beamtenverhältnis auf Probe auch noch eine Schulleiterbeurteilung) und andererseits will ich auch nicht der Bu-Mann sein, grad als neuer an der Schule.


    Könntet ihr mir einen Rat geben? Schwimmunterricht ablehnen? Trotzdem machen?


    Viele Grüße schonmal

  • Ich würde ohne Rettungsschwimmer niemals Schwimmunterricht erteilen.
    Das will man sich doch gar nicht ausmalen, was wäre wenn.......
    Sprich mit deiner Schulleitung!

  • In Bayern (nehme aber an, das ist überall ähnlich) darf man ohne den Rettungsschwimmer bzw. den "Schwimmlehrerschein" gar kein Schwimmen unterrichten!!! Sprich mit deiner Schulleitung.
    Den Schein nachzumachen ist natürlich eine Option, vielleicht kann bis dahin jmd mitgehen (Eltern, Bademeister ??), der den Schein hat??


    Im übrigen ist Schwimmunterricht mit 6 Kindern ja ein Traum, ich geh mit fast 20....:-S!

  • Hallo,


    ich hab grad mal ein bißchen rumgelesen. DIe Wassertiefe ist auch nicht so ganz unwichtig (mehr oder weniger als 1,35).


    Ich kenne das aber auch nur so, dass man die Rettungsfähigkeit nachweisen muss (in BW zumindest nicht mehr an die DLRG gebunden), je nach Wasserftiefe halt Bronze oder Silber. In jedem Fall würde ich mich aber zu allen Seiten absichern, bevor ich mit den Schülern (auch wenn es nur 6 sind!) ins Wasser steige. Denn wenn etwas passiert, liegt die Verantwortung bei dir.


    Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles regelt und du vielleicht sogar Spaß am Schwimmunterricht findest. :) (Genug Zeit zum "Trockenlegen" der Schüler einplanen ;) )

  • Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde das unverantwortlich von deiner Schulleiterin.
    Bei uns dürfen nur die Kollegen Schwimmunterricht erteilen, die den Rettungsschein gemacht haben. Bei mir ist es zwar auch schon eine halbe Ewigkeit her, aber ich habe den zumindest mal gemacht (müsste eigentlich mal dringend eine Auffrischung machen). Dieses Schuljahr gehe ich aber nicht schwimmen.
    Ich meine, damals an meiner ersten Schule musste ich auch Religion, Musik und Kunst unterrichten, ohne dieses studiert zu haben, aber das ist ja auch was ganz anderes.
    Ich würde dir auch raten, sprich mit deiner Schulleiterin!

  • Ohne Erfahrung wuerde ich das auch mit 6 Kindern nicht machen. Wo schwimmt ihr denn? Wenn's ein normales Schwimmbad ist, gibt's dort normalerweise auch Rettungsschwimmer. Die sind dann aber normalerweise ins Schulschwimmen mit eingebunden und lassen dich da nicht einfach alleine rumpaddeln.


    Wenn's ein schuleigenes Becken ist, ist bei uns hier die Schulleitung fuer die Sicherung zustaendig. In dem Fall hatte ich selbst die Rettungsausbildung und gleichzeitig mindestens noch einen anderen Erwachsenen anwesend.




    Im übrigen ist Schwimmunterricht mit 6 Kindern ja ein Traum, ich geh mit fast 20....:-S!


    Ich hab 28,...darunter zwei Nichtschwimmer.

  • Ich würde auch niemals ohne den Rettungsschwimmschein gehen; auch wenn es nur sehr wenige Kinder sind, aber die sind auch noch ganz schön klein. 1xkurz nicht hingesehen und schon ist einer weg. Rede unbedingt noch mal mit deiner Schulleitung. Du kannst ja anbieten den Rettungsschwimmschein bald möglichst zu machen (das wird oft in Schwimmbädern, bei der DLRG usw. angeboten) und sobald du den hast dann mit den Kinder zu gehen. Lass dir aber bloß nicht einreden, es wäre ein Bademeister, Rettungsschwimmer o.ä. vor Ort. Die Verantwortung liegt immer bei dir (egal wie viele ausgebildete Fachkräfte dabei sind-so ist das zumindest in Bayern).


    Hast du denn im Studium was zum Anfängerschwimmen gemacht? Falls nicht, gibt es ein paar wirklich gute Bücher, die schrittweise erklären, wie man vorgehen kann. Dann macht der Schwimmunterricht auch wirklich Spaß (und die meisten Kinder lieben ihn sowie so). Die Erfahrung und das Zutrauen, kommt mit den ersten Schwimmstunden.

  • Würdest du auf Anordnung deiner Schulleitung autofahren, wenn du keine Fahrerlaubnis hättest?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ist doch ganz einfach: Die Erlasse durchgehen, um zu sehen, ob für den Schwimmunterricht eine Rettungsfähigkeit notwendig ist. Falls dem so ist: Sich einfach weigern, denn rechtswidrige Anweisungen braucht niemand zu befolgen, selbst wenn sie vom (uneinsichtigen) Schulleiter kommen. Wenn der von seiner Position nicht abrückt: Remonstration bei seinem Vorgesetzten (Schulamt / Schulbehörde) -> Dann bekommt er eins auf den Deckel.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Sprich unbedingt mit deiner Schulleitung und wenn sie sich nicht kooperativ zeigt würde ich an deiner Stelle mal beim Schulamt anrufen und mich nach der rechtlichen Situation erkundigen. Es gibt ja auch immer Fachberater, da könntest du dich auch noch mal informieren.

  • Folgende Recherche ist gebührenfrei:


    http://www.schule-bw.de/unterr…erh/sw_sicherheit.pdf</a>


    "Zentrale Bedeutung erlangt dabei die Rettungsfähigkeit der Lehrkraft."


    "Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, sind grundsätzlich verpflichtet, selbst sicherzustellen, dass sie [...] rettungsfähig sind."


    D.h. heißt für mich, dass du Näse bist, wenn du den Schwimmunterricht trotz mangelnder Rettungsfähigkeit erteilst! Aber:


    "Lehrkräfte ohne entsprechenden Nachweis müssen einen solchen erwerben, bevor sie mit Schwimmunterricht beauftragt werden. Die Schulleitung hat darauf zu achten, dass sie mit der Erteilung von Schwimmunterricht nur Lehrkräfte betraut, die einen entsprechenden Nachweis erbringen können [...]."


    Da hat also die SL einen Fehler gemacht. Weise sie darauf hin. Zur Not schriftlich, dann zur Kenntnisnahme an der Personalrat.



    Weiterhin wird beschrieben, wie man an einen solchen Schein kommt, u.a. bei der DLRG. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten. Melde dich irgendwo an, lege der SL eine Anmeldebestätigung vor. Dann hast du dich gekümmert.


    Womöglich kann man bis dahin deine 6 People mit einem anderen Kurs zusammenlegen? Du würdest dann hospitieren. Das ist vielleicht ganz nett, wenn man noch nie Schwimmen unterrichtet hat.


    Pausi

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • (ganz eigennützig gesagt, bekomme ich ja durch das Beamtenverhältnis auf Probe auch noch eine Schulleiterbeurteilung)

    Und die fällt sicherlich granatengeil aus, wenn etwas passiert. Nee, da würde ich mich auf nichts einlassen, was gegen die Vorschriften läuft. Erst recht nicht als Berufsanfänger.


    Pausi

  • Ich danke euch herzlich für eure Antworten.


    Ich habe mich mit der Schulleiterin zusammengesetzt (und hatte ein schlechtes Gewissen ,weil ich meine Bedenken nicht schon zu Schuljahresbeginn geäußert habe - aber das ist meine Schuld, ich wollte nicht gleich am Anfang "motzen"...)
    So wie ich es einschätze, war es ihr nicht so recht, dass ich sie auf ihre Pflichten / Verbote hinweise und sie meinte, der Stundenplan wäre ja schon gemacht. Ich solle jetzt mal abwarten, bis sie sich die Sache hat durch den Kopf gehen lassen.


    Das Angebot an mich lautete: ich könne, solange bis ich den Rettungsschwimmerschein gemacht habe, mit einer anderen Lehrkraft gemeinsam zum Schwimmen gehen (diese hat aber auch keinen Nachweis!)


    Jetzt muss ich morgen nochmal mit ihr sprechen, denn die passenden Erlasse habe ich gut durchgelesen (--> ich habe weder einen Schein, noch fühle ich mich auch nur ansatzweise rettungsfähig!) und so möchte ich auf keinen Fall mit den Schülern schwimmen gehen.


    Noch eine Frage habe ich: kann die Schulleiterin einen dazu verpflichten, den Rettungsschwimmer zu machen? Nicht, dass ich es nicht machen würde, es würde mich nur interessieren. Unsportliche Lehrkräfte müssten ja ggf. dann erstmal trainieren, um z. B. ein Silberabzeichen überhaupt zu schaffen...


    Ach ja, weil einige gefragt haben: es ist ein kleines Schulschwimmbad, also direkt neben dem Schulgelände und die Wassertiefe beträgt an der tiefsten Stelle 1,40m (im "Anfangsbereich" 90cm).

  • Kekskrümel, du bist doch keine Sportlehrerin, da kann man dich doch nicht verpflichten, Schwimmunterricht zu erteilen und den Rettungsschwimmer zu machen! Du könntest ja auch einfach durchfallen - deshalb wird man dir nicht kündigen können. Weißt du überhaupt, wie man Schwimmen unterrichtet? Sollst du das so aus dem Bauch raus machen, oder wie ist das gedacht?


    Die Schulleiterin bringt dich in eine wirklich blöde Situation. Selbst wenn ihr zu zweit seid, seid ihr ohne Rettungsfähigkeit nicht auf der sicheren Seite.


    Sie hat sich Bedenkzeit erbeten und so hast du erneut die Möglichkeit zu sagen, dass du das nicht machen möchtest. Dass der Stundenplan schon fertig ist, ist nicht dein Problem, sondern das der Schulleiterin. Natürlich passt es ihr nicht, dass du sie darauf hingewiesen hast, dass sie dir etwas Rechtswidriges abverlangt. Aber da musst du jetzt im eigenen Interesse stur sein. Viel Erfolg dabei.

  • 1,40m

    Das ist dann wohl tiefer als 1,30. Also "Silber. Und den schafft tatsächlich nicht jeder. Da muss man auch bestimmte Zeiten schwimmen können, in einer bestimmten Tiefe tauchen etc.


    Ich weiß nicht, ob es eine Verpflichtung geben kann, dass du an einem entsprechenden Kurs teilnimmst. Wenn deine SL das so sieht, wird sie sicherlich auch die entsprechende Vorschrift parat haben. Wenn du den Kurs gerne machen möchtest, habt ihr kein Problem. Sie kann dich halt nicht verpflichten, den Schein am Ende auch zu kriegen. Entweder reichen deine Leistungen oder nicht.


    Ob jemand anderes einen Schein hat, ist vielleicht gar nicht wichtig für dich. Was aber wichtig ist, dass du keinen Schwimmunterricht geben darfst, so lange du keinen Schein hast. D.h. du kannst dann maximal beim Schwimmunterricht hospitieren. Schwimmlehrer wäre der andere. Du würdest nur zusehen. Dann hat der andere rettungsscheinfreie aber die doppelte Kursgröße.


    Außerdem geben zwei Blinde noch keinen Einäugigen. Was mir schwer aufstößt, ist, dass an das an der Schule offensichtlich systematisch an den Vorschriften vorbei hantiert wird. Es geht hier ja nicht darum, ob jemand in rot oder violett korrigiert. Es geht darum, ob man ein Kind retten kann, das als Nichtschwimmer in eine brenzlige Situation gerät. Und jetzt lässt du dir, weil dir das nicht behagt, was die da treiben, auch noch ein schlechtes Gewissen einreden.


    Die Reaktion deiner SL ("Der Stundenplan ist schon fertig.") würde mich ernsthaft darüber nachdenken lassen, nicht doch lieber schriftlich zu remonstrieren.


    Das Problem scheint mir zu sein, dass es an jener Schule nicht genügend qualifizierte Schwimmlehrer gibt. Anstatt so einen Hickhack zu fahren, sollte man die lieber nachqualifizieren. Bis dahin muss man dann auf externe Kräfte zurückgreifen.


    Allein schon.


    Pausi

    2 Mal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • Ich danke euch ganz herzlich, dass ihr mir helft und so zahlreich antwortet, das ist sehr nett!
    So nach und nach kapiere ich langsam, wie die rechtliche Situation ausschaut ;)


    Jetzt muss ich allerdings nochmal eine Frage stellen - vielleicht weiß ja jemand eine eindeutige Antwort darauf:
    meine Schulleiterin meinte heute, sie würde die nächsten Male dann eben mit mir gemeinsam den Schwimmunterricht machen (doch auch sie hat diesen Schein nicht). Wenn ich quasi nur als "hospitierende" Person mitgehe, liegt die Verantwortung dann bei der Schulleitung oder dennoch bei mir?


    Und wie wäre es, wenn eine externe Person (z.B. ehrenamtlicher Helfer vom DLRG) mitgehen würde, die den Rettungsschwimmer hat? Wäre es dann etwas anderes?


    So ganz hat die Schulleiterin wohl noch nicht verstanden, worauf ich eigentlich hinaus möchte und auch bei den Kollegen stoße ich auf Unverständnis - es wird so hingestellt, als stelle ich mich an und das Wasser wäre ja nicht tief und sie würden schließlich auch Schwimmunterricht ohne Schein geben etc. Aber das versuche ich nun mal an mir abprallen zu lassen (auch wenn das gar nicht so einfach ist als Neuer an einer Schule).


    Heute hat die Schulleiterin dann noch gemeint, ich solle diese Lehrerfortbildung (2 Nachmittage) so schnell wie möglich besuchen, dass ich dann auch ohne sie schwimmen gehen kann :wacko:

  • Ja, wenn eine andere Person, z.B. Abgesandter der DLRG/Wasserwacht mitgeht und den Kurs leitet, dann wäre es möglich dich als Helfer einzusetzen. Aber: Das ganze müsste dann offiziell sein und die entsprechende Person müsste dann auch ausschließlich für diese Gruppe zuständig sein (natürlich, da außerschulischer Partner schriftlich abgesichert).
    Es reicht nicht zu sagen, im Schwimmbad gibt es einen Bademeister, der hat dann ja die Aufsichtspflicht - dem ist nämlich nciht so!

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