Hallo,
wer kennt ich mit dem Rechtlichen aus?
Bei uns soll es nach den Herbstferien so geregelt werden, dass einige Lehrer auch damit rechnen müssen, spontan am Nachmittag für Vertretungsstunden eingesetzt zu werden. Diese Reglung soll vorallem für die 7. Unterrichtsstunde greifen.
Wir sind eine Ganztagsschule. Kann ich mir dann auf den Nachmittag zukünfig dann keine Termine legen? Muss ich nach meinem eigenem Unterrichtsende so flexibel sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Yarra