Hallo,
ich bin nach dem Durchforsten der Beihilfeverordnung (http://www.landesrecht-hessen.…ihilfenVO/BeihilfenVO.htm) etwas verwirrt. Nun einige Fragen von mir. Ich hoffe, ihr könnte mir helfen:
Wir sind beide Beamte in Hessen und PKV.
1. Meine Frau ist schwanger und in der Elternzeit (3 Jahre) beihilfeberechtigt durch mich? Oder ist sie noch selbst beihilfeberechtigt? Das Kind ist auch über mich versichert?
2. Nach der Elternzeit sind sie weiterhin beihilfeberechtigt über mich?
Nun hat meine Frau allerdings Einnahmen in Höhe von knapp 1500 brutto durch Eigentumswohnungen. Darauf sind aber noch Darlehen, wodurch ein Nettoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten von 0 herauskommt. Eher negativ. Das mit dem Freibetrag von knapp 8000€ hab ich nicht verstand. Bezieht sich dieser auf das Brutto- oder Nettoeinkommen der Wohnungen. Oder sind diese unrelevant?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank und Gruß
michahab