Hallo!
Meine Schwester (auch GS-Lehrerin in Bayern) ist schwanger und hat nächstes Jahr im März ET. Sie würde gerne nach 14 Monaten wieder anfangen zu arbeiten. Im Schulamt wurde ihr gesagt, dass das nicht geht. Sie könne nur ganze Jahre zu Hause bleiben (also zum 1. oder 2. Geburtstag anfangen). Ist das richtig so?
Bis zum Schuljahresbeginn zu warten (wie es einige Kolleginnen von mir machen) ist für sie keine Alternative, weil sie dann zu lange ohne Verdienst wäre. Sie würde das Elterngeld ja nur für das 1. Jahr bekommen, möchte aber halt noch 2 Monate länger (ohne Geld) zu Hause bleiben.
Wo kann man denn diese Regelungen nachlesen?
Liebe Grüße
Biene Maja