14 Monate Elternzeit nicht möglich?

  • Hallo!


    Meine Schwester (auch GS-Lehrerin in Bayern) ist schwanger und hat nächstes Jahr im März ET. Sie würde gerne nach 14 Monaten wieder anfangen zu arbeiten. Im Schulamt wurde ihr gesagt, dass das nicht geht. Sie könne nur ganze Jahre zu Hause bleiben (also zum 1. oder 2. Geburtstag anfangen). Ist das richtig so?


    Bis zum Schuljahresbeginn zu warten (wie es einige Kolleginnen von mir machen) ist für sie keine Alternative, weil sie dann zu lange ohne Verdienst wäre. Sie würde das Elterngeld ja nur für das 1. Jahr bekommen, möchte aber halt noch 2 Monate länger (ohne Geld) zu Hause bleiben.


    Wo kann man denn diese Regelungen nachlesen?


    Liebe Grüße
    Biene Maja

  • Schau mal hier: http://www.stmf.bayern.de/oeff…ienst/info_beschaeftigte/
    In der Broschüre steht (soweit ich es überflogen habe) nichts von einer zeitlichen Vorgabe, nur eben die gesamte zeitliche Begrenzung, also die maximale Elternzeit.


    Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Nein, das ist falsch. Und wenn deine Schwester 14 MOnate und 3 Tage Elternzeit nehmen will, dann kann sie das auch tun.

  • Danke für den Link, Schmeili. So ganz explizit steht es ja nicht drin, aber ich würde es auch so verstehen, dass bis zu drei Jahren alle möglichen Zeitdauern beinhaltet.

  • Sie kann nach 14 Monaten EZ zu jedem Zeitpunkt wieder starten (auch 2 Tage vor den Sommerferien).
    Sie muss nur den Midestabstand zu den Sommerferien, etc. einhalten, wenn sie mehr als 14 Monate beantragt.
    Also nicht 17,2 Monate und dann genau am letzten Schultag wieder anfangen.
    Nach Ende des EG Bezugszeitraumes kann sie natürlich sofort wieder anfange, egal wann das Ende liegt.

  • Ist sie Beamtin, dann kannst du es im Beamtenrecht nachlesen, ist sie angestellte, dann im BEEG und der Broschüre des Ministeriums dazu.


    Und nein, das ist natürlich Unsinn. Umstritten ist immer noch, ob der Mindestabstand zu den Ferien zulässig ist, denn das BEEG gibt keinerlei Einschränkungen zur Elternzeit an, demnach könnte sie 14 Monate, 3 Wochen und 2 Tage zu Hause bleiben, wenn ihr danach wäre.

  • Vielen Dank auch für eure Antworten. Sie ist Beamtin und würde wohl etwa im Mai wieder anfangen wollen. Sommerferien fangen bei uns ja erst im August an, bzw. frühestens Ende Juli. Von dem her sollte es also kein Problem sein. Da muss sie denen wohl nochmal auf die Füße treten.

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