Wandertag mit Fahrradtour in Klasse 5?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich würde gerne mit meiner 5. Klasse (Gesamtschule NRW) einen Wandertag als Radtour unternehmen, bin aber unsicher, ob ich das vom Gesetz her darf und was ich ggf. berücksichtigen müsste.
    Kennt jemand von euch da die konkreten Vorgaben?


    Gruß und Dank,
    Peselino

    • Offizieller Beitrag

    Gesetzliche Vorgaben für NRW kenn ich nicht, Begleiter wären aber sicher sinnvoll. Soviel du kriegen kannst!


    Ansonsten kann ich Erfahrungen anbieten und der Schluss daraus ist: Mach es nicht! Ich hab's zwei Mal versucht und den Vormittag fast ausschließlich auf dem Boden kniend neben einem platten Reifen oder einer klemmenden Bremse verbracht. Irgendwas ist immer kaputt und wirklich kommunikativ ist es auch nicht, weil die im Gäsemarsch fahren müssen, wenn sie nicht den kompletten Radweg blockieren wollen/sollen. Gedrängel, kleine Unfälle, weil sie zu dicht fahren, .... kein Spaß.


    Wenn du drauf bestehst, achte drauf, dass
    - ALLE Fahrräder vorher gewartet wurden
    - alle Kinder einen Helm haben
    - du mindestens 3 komplette Reparatursets dabeihast und AHNUNG davon :D
    - du möglichst breite Radwege befährst und wenig Straßen kreuzen musst
    - mehrere erste Hilfe Sets dabei hast
    - es eine lange Pause auf einer großen Wiese gibt, wo sie sich richtig austoben können
    - es um Himmels Willen keine Steigungen in der Strecke gibt... und
    - um Himmels Willen kein nennenswertes Gefälle. Massenkarambolage!


    Viel Spaß ;)

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Von dem Gesetz her darfst du es. Es ist nur darauf zu achten, dass im Idealfall jeder Schüler, auf jeden Fall aber derjenige, der ganz vorne, ganz hinten fährt und in der Mitte fährt, jeweils eine Warnweste tragen muss. Wenn nur die Hälfte über die grüne Ampel kommt, müssen diese auf die anderen warten (was die ersten aber nicht sofort raffen und man am Besten ein Megafon dabei hat oder man eine sehr laute Stimme braucht).
    Wenn man Pech hat, sind die ersten zu schnell, die letzten zu langsam, sodass riesige Lücken entstehen und man die dann zufahren muss (oder irgendwer wieder warten muss).
    Gänsemarsch ist schwierig, da Lieschen unbeding mit Lotta quatschen muss. Insofern würde ich dir davon abraten.

  • Wenn nur die Hälfte über die grüne Ampel kommt,

    Was ja gar nicht passieren kann, wenn man als Verband fährt.


    Soll man ausprobieren, ob das klappt? In der heutigen Schissgesellschaft lässt man die Kurzen lieber vor der Verblödungslampe sitzen, als sie sich Mal ein paar Meter bewegen zu lassen.


    In meiner Grundschulzeit (3. oder 4. Klasse) haben wir als Klasse an einer Fahrradsternfahrt teilgenommen. Das war genau so normal wie die Grundschüler, die zur Schule radelten.


    Tja.


    Pausi

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • Vielen lieben Dank für eure vielen Antworten.
    Wenn das Wetter mitspielt, werde ich das zumindest mal ausprobieren. Helmpflicht ist klar - wer ohne Helm oder ohne verkehrssicheres Rad kommt, fährt nicht mit.
    Warnwesten für die begleitenden Lehrer ist ein guter Hinweis. Megaphon? Hm, vielleicht reicht ja auch eine Trillerpfeife?
    Ich werde berichten ...
    Peselino

  • Helmpflicht ist klar

    Mir nicht. Magst du mal erläutern, warum die Kinder mit Helm fahren sollen?


    Im Übrigen glaube ich kaum, dass sich jemand nur für diesen Anlass einen Helm kaufen wird.


    Pausi

  • Der Helm schützt bei bestimmten Arten von Stürzen und Kopfverletzungen. Er ist kein Wundermittel, und es gibt Stürze, bei denen er nichts nützt.
    Aus diesem Grund empfehlen Verkehrswacht, Polizei etc. das Tragen von Fahrradhelmen.


    Ach so, ich fahre übrigens auch immer mit Helm, obwohl ich mich für einen ziemlich sicheren Radfahrer mit ordentlichem Rad halte. Aber die Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer kann ich nicht einkalkulieren.


    Dass sich einer für diesen Zweck nicht extra einen Helm kaufen würde ist klar. Die Kinder haben gesagt, sie hätten alle einen Helm.

  • Der Helm schützt bei bestimmten Arten von Stürzen und Kopfverletzungen.

    Soweit die Behauptung. Der Nachweis dieser ist seit langem offen.

    Aus diesem Grund empfehlen Verkehrswacht, Polizei etc. das Tragen von Fahrradhelmen.

    Ich weiß nicht, woher deren Kompetenz in dieser Frage kommen soll. Auch von denen konnte die Schutzthese noch nicht belegt worden. Wer Spaß hat kann ja hier Mal nachrechnen: http://www.sr-online.de/sronli…pflicht_radfahrer100.html


    Aber die Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer kann ich nicht einkalkulieren.

    Solltest du aber. Z.B. das Phänomen der passiven Risikokompensation, das dazu führt, dass Helmradler mit weniger Abstand überholt werden. Dazu gibt es eine interessante Studie aus England.



    Gute Fahrt.


    Pausi


    PS: Wie stellst du sicher, dass die Kinder den Helm absetzen, wenn sie bei einem Zwischenstopp z.B. ein Klettergerüst auf einem Spielplatz beklettern?

    4 Mal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

    • Offizieller Beitrag

    sag mal, Pausi, warum beißt du dich jetzt so an den Thema "Fahrradhelm" fest? :weissnicht:


    Vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht...
    [Blockierte Grafik: http://thumbs4.ebaystatic.com/d/l225/m/m-BLlAGz34UMxTBy4lBVvQQ.jpg]

  • Zitat von »Peselino«
    Der Helm schützt bei bestimmten Arten von Stürzen und Kopfverletzungen.
    Soweit die Behauptung. Der Nachweis dieser ist seit langem offen.

    Reichen die eigenen Erfahrungen als Nachweis?


    Den Link kann ich nicht öffnen, aber ich kenne die grundsätzlichen Diskussionen und Argumente der Helmbefürworter und Helmgegner. Meine Konsequenz daraus ist, dass ich mit Helm fahre.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hätt vor allem keinen Bock auf den Rechtsstreit, wenn was passiert und das Kind keinen Helm aufhatte. Bei einem Kollegen hat das Monate gedauert, er hat zwar gewonnen, aber echt Federn gelassen, nervlich und emotional.
    Aber es soll ja Leute geben, die lieeeben Rechtsstreit ... ;) :P

  • sag mal, Pausi, warum beißt du dich jetzt so an den Thema "Fahrradhelm" fest?

    Das tue ich nicht.

    Reichen die eigenen Erfahrungen als Nachweis?

    Was möchten das für Erfahrungen sein, die eine Verallgemeinerung erlauben, dass ich daraus eine Verpflichtung für andere ableiten lässt. Ich kann mir das nicht vorstellen. Eine wissenschaftliche Studie wäre vielleicht angebrachter.

    Helmgegner

    Was immer das sein mag.

    Meine Konsequenz daraus ist, dass ich mit Helm fahre.

    Tu das. Viel Spaß dabei. Und du tust das auch wirklich konsequent oder nur bei der Verwendung eines bestimmten Verkehrsmittels? Zunächst ging es aber um die Selbstverständlichkeit einer Helm_pflicht_. Woraus du diese abzuleiten vermagst, ist mir noch nicht klar.

    Rechtsstreit

    Wem die juristische Schere im Kopf umtreibt, der sollte vielleicht gar nichts machen. Seinen Schülern Willkürregelungen vorzuschreiben halte ich jedenfalls nicht für den richtigen Weg, sie zu verantwortungsvollem Handeln zu erziehen.



    Den Link kann ich nicht öffnen


    Ich hab's Mal repariert, hier noch nochmals das Vorbringen der saarländischen Polizei:


    http://www.sr-online.de/sronli…pflicht_radfahrer100.html

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown ()

  • Gericht: Unfall-Radler ohne Kopfschutz selbst schuld

    Die Überschrift dieser Krawallmeldung ist schon ungenau, es ging im Urteil um eine _Teil_schuld. Gegen dieses Urteil sind übrigens Rechtsmittel angekündigt und wohl auch schon eingelegt. Der ADFC unterstützt das Opfer.


    Wie gesagt, wer Angst vor juristischen Konsequenzen (oder gar juristischem Unfug) hat, bleibt besser zu Hause.


    Ich frage mich, ob man denn den Schülern auch eine ehrliche Begründung liefert ("Ihr müsst mit Helm fahren, weil ich keine Lust auf Ärger habe."). Bisher beruft sich Peselino ja auf die "Schutzwirkung". Zu dieser trägt das Urteil des schleswig-holsteinischen OLG auch nicht Erhellendes bei. Sie kommt nämlich in der Urteilsbegründung nur als Kolportage daher.

    So und jetzt fragen wir uns einmal alle nach ganz scharfem Nachdenken, wem man diese "Mitschuld" bei einer Fahrradtur mit 5.-Klässlern im Zweifel reinwürgt?

    Das ist wohl der richtige Terminus an der Stelle. Wenn objektiv keine Mitschuld vorhanden ist, hilft nur noch 'reinwürgen.


    Pausi

  • Ich frage mich, ob man denn den Schülern auch eine ehrliche Begründung liefert ("Ihr müsst mit Helm fahren, weil ich keine Lust auf Ärger habe.").


    Und? Ist das keine legitime Position? Nicht jeder hat Lust auf den Titel "Verdienter Held des schulischen Rechtsstreits".


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag


    Und? Ist das keine legitime Position? Nicht jeder hat Lust auf den Titel "Verdienter Held des schulischen Rechtsstreits".


    Gruß !



    Auf die regelmäßig auftauchende Frage, warum ich die Schüler nicht "nur heute mal" 5 Minuten vor Unterrichtsende nach Hause entlasse, antworte ich immer mit der Aufsichtspflicht und dem Argument: "wenn ihr just dann plattgefahren werdet, wenn ihr eigentlich hoch und trocken bei Frau Friesin im Unterricht sitzen solltet, dann habe ich ein Dauerproblem, und daran habe ich absolut kein Interesse".
    Punkt.
    Ende der Diskussion.


    Klingt komisch, issaber so :D

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