Rektor will uns verpflichten, Vorhänge zu reinigen

  • In meinem Klassenraum gibt es aufgrund der ungünstigen Lichtverhältnisse neue Vorhänge.
    Die Vorhänge, die vorher dort hingen, sollen im Musikraum aufgehängt werden.


    Dieser Vorhang hat seine "üblichen Gebrauchsspuren", hier mal einen kleinen Klecks Wasserfarbe, etc.
    Unser Rektor ist nun der Meinung, dass es meine Aufgabe ist, diese Vorhänge zu reinigen, da sie ja in
    meinem Klassenraum hingen und diese von meinen Kinder verunreinigt worden sind.
    Meine Kollegin hat dies vorher schon auf seine Aufforderung hin mal gemacht.


    Ist das rechtens?
    Kann ich dazu verpflichtet werden?

  • Soll dein Schulleiter dir doch bitte mal zeigen, wo das in der Dienstordnungsteht!
    Musst du die Tische in deiner Klasse reinigen? Die Wände streichen? Toilette putzen? Die gehören doch schließlich auch zu deiner Klasse bzw. werden von Kindern DEINER Klasse verunreinigt...


    *kopfschüttel* Also manche Schulleiter kommen auf Ideen....


    P.S. Bei uns werden die Vorhänge in den Sommerferien von den Reinigungskräften in der schuleigenen Waschmaschine im Rahmen der jährlichen Grundreinigung gewaschen..

  • Unser Rektor ist nun der Meinung, dass es meine Aufgabe ist, diese Vorhänge zu reinigen, da sie ja in
    meinem Klassenraum hingen und diese von meinen Kinder verunreinigt worden sind.


    LOL... Sag ihm einfach, er soll die Vorhänge selber reinigen, denn immerhin hängen diese in Räumen seiner Schule und wurden im Beisein seiner Lehrkräfte verunreinigt...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ist das rechtens?


    Nein.


    Zitat

    Kann ich dazu verpflichtet werden?


    Nein. Wenn er insistiert, schriftliche Dienstanweisung einfordern und bei der oberen Schulaufsicht remonstrieren - dann wird diese dem guten Mann seine Kompetenz- und Weisungsbereiche näher erklären.


    Nele

  • Vielleicht kann ich mich hier mal einklinken und was passendes dazu fragen. Erfreulicherweise verlangt unsere Chefetage derlei Dinge nicht.
    Aber wer ist eigentlich für die Reinigung der Schrankoberseiten und Lampen zuständig? Wir haben, wie vermutlich die meisten, jährlich in den Sommerferien eine Grundreinigung. Aber derlei Dinge werden dabei nie gereinigt. Hab mal irgendwas gehört von "sie lägen außerhalb irgendeiner Höhe und müssten daher nicht von den Reinigungskräften gereinigt werden".
    Vermutlich ist das Ganze mal wieder landabhängig und vielleicht sogar schul- und reinigungsfirmaabhängig.
    An meiner Ausbilungsschule mussten wir z. B. nie die Tafel wischen, an meiner jetzigen Schule schon. Tische und Stühle putzt außer uns auch niemand. Wenn man also nicht verkeimen will, hat man keine große Wahl. Aber wenn ich jetzt vielleicht höre, dass das woanders alles gaaanz anders gehandhabt wird, könnte ich mich bei der nächsten Konferenz diesbezüglich ja mal doof melden. Es ko... mich nämlich seit jeher an, dass ich neben meiner Lehrtätigkeit auch noch die Putze vom Dienst bin. :sauer:
    Sprüche wie "Lass es doch einfach!" wären jetzt übrigens unangebracht. Bringt leider nix. Entweder ich tue es oder wir verkeimen. :uebel:


    kopfschüttelnder Gruß, :mad:


    littleStar

  • grrr..... nein, das ist gar nicht rechtens. beweisen kann ich es nicht, aber das sollte dein chef erst mal tun: wo steht das denn?


    "grundreinigung" heißt bei uns: fenster werden streifig übergehudelt und der fußboden mit runden ecken versiegelt. ich habe schränke, regale, fensterbänke, pult und schülertische selbst geputzt in den ferien. die vorhänge bleiben so lange hängen, bis sie vor dreck starrend nicht mehr bewegt werden können und bevor an den lampen außer feudeln was passiert müssen die auch von der decke fallen. aber das ganze geputze hat natürlich sienen grund in der stadt und dem dickfälligen hausmeister und wir machen es aus eigener entscheidung. wir wissen dass unsere schulleitung für uns kämpft - vergeblich leider. ich glaube, würde meine chefin so was sagen, dann würde ich sie fragen, was sie für eine krankheit ausbrütet - geht ja gar nicht.

  • littleStar: die genauen Bedingungen der Reinigung dürften in der Tat in einem Vertrag zwischen dem Schulträger und dem Reinigungsunternehmen festgelegt sein. Dabei kommt es allerdings gar nicht mal so selten vor, dass die Reinigungsunternehmen ihre eigenen Bedingungen nicht erfüllen. Bei uns überwachen die Hausmeister, die beim Schulträger angestellt sind das ganze ein wenig.
    Das ist natürlich eine schwierige Sache, da eine Beschwerde dazu führt, dass die Reinigungskräfte in der gleichen Zeit mehr arbeiten müssen. Das ist natürlich daneben und das Grundproblem ist, dass die Schulträger eben auch mal dem billigsten Anbieter den Zuschlag geben, wenn sich keiner beschwert.


    Der Schulleiter im Originalbeitrag geht natürlich überhaupt nicht. Mikael hat da ja schon die richtige Reaktion aufgezeigt. Falls man sich nicht traut, wg. noch nicht erfolgter Lebenszeitverbeamtung oder so, mal den Personalrat fragen, ob jemand zum Gespräch mitkommt.

  • Ich käme nie auf die Idee, Klassenräume zu putzen.
    Bei uns gibt es aber zweimal im Jahr (vor Weihnachts- und Sommerferien) eine "Dreck-Weg"-Aktion, bei der jede Klasse ihren Saal saubermacht - das heißt sie putzen die Tische und entfernen u.a. die von ihnen angefertigten Graffitis und die von ihnen angebrachten Kaugummis selbst. Jeder birngt Putzzeug mit, dann gibts Musik und nach einer Stunde glänzt alles wie neu. Und selbst bei den älteren Jahrgängen funktioniert das ganz gut.
    Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das auch mit Grundschulklassen klappt. (und natürlich sind die Schüler - wie auch der Lehrer nicht für die Reinigung der Gardinen verantwortlich.)

  • Vielleicht passend zum Thema:

    Zitat von Nele

    Die Beschaffung, Finanzierung und Verwaltung der Liegenschaften inklusive des zugehörigen Inventars (Möbel, Lampen, audiovisuelle Geräte, Tafeln, Kopierer und Verbrauchsmaterial), wie auch deren Reparatur, Wartung und Reinigung (in anderen Worten Putzen) liegen in der Verantwortung des Schulträgers, d.h. der Kommunalverwaltung. Verbeamtete und angestellte Lehrer sind Landespersonal für didaktisch-pädagogische Tätigkeiten sowie für die zugehörigen Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten zuständig. Lehrer sind deshalb nicht für den Möbeltransport zuständig und können auch nicht per Dienstanweisung dafür verpflichtet werden. Dieser Grundsatz ist auf Beschluss der Kultusministerkonferenz schon "seit immer" für alle Bundesländer gültig und ist in den jeweiligen Landesschulgesetzen und der Kommunalgesetzgebung festgeschrieben.

    (Quelle: Möbeltransport )


    So eine von Paulchen beschriebene Putzaktion haben wir übrigens auch, "funktioniert" in der Schülerschaft eigentlich ganz gut.

  • Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das auch mit Grundschulklassen klappt. (und natürlich sind die Schüler - wie auch der Lehrer nicht für die Reinigung der Gardinen verantwortlich.)

    dochdoch, das klappt. als schule machen wir das auch einmal im jahr und ich erziehe meine klassen in der regel dazu, das einmal im monat eine stunde zu machen. putzzeug habe ich da, schreibe an, was gemacht werden muss, musik an und los geht's.
    aber jetzt habe ich in einem neuen klassenraum eine 1 eingeschult, da musste ich selbst dran glauben.

  • Einen komischen Kalender hat dein Chef. Man kann aber auch über einen septemberlichen Aprilscherz vorzüglich lachen. Da kann man sich beim Schulleiter doch nur für die gelungene Aufheiterung des Kollegiums bedanken.


    Pausi

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