Hallo!
Im Internet steht bei meinem Landesschulamt, dass wir für die Examensklausuren Wörterbücher benutzen dürfen. Der Prüfer selbst hat aber gesagt, dass diese nicht erlaubt sind.
Kann ich nun trotzdem davon ausgehen, dass ich ein Wörterbuch mitbringen kann? Sprich: Wessen Wort zählt mehr, das des Prüfers oder des Landesschulamtes?
Gruss