Elternzeit und Teilzeit

  • Hallo!
    Da ich noch relativ frisch im Lehrerberuf bin (letztes Jahr Referendariat beendet) und nun schwanger (verheiratet, ET: Mai 2014), habe ich ziemlich viele und für mich auch wichtige Fragen.
    Zu meiner Person:
    Ich arbeite Vollzeit an einer BBS (A13,7) und möchte gerne nach dem Mutterschutz Teilzeit arbeiten und Elternzeit in Anspruch nehmen, um möglichst an mein ursprüngliches Gehalt zu kommen (uns stehen in nächster Zeit noch einige größere Ausgaben bevor). Dazu würde ich meine Stundenanzahl während der Elternzeit daraufhin anpassen.


    Allerdings habe ich im Netz gelesen, dass das Elterngeld max. 1800€ beträgt.


    Hat zufällig jemand Erfahrung und kann mir bei folgenden Fragen weiterhelfen?
    1. Wie errechne ich meinen Lohn (Elternzeit und Teilzeit, dreiviertel Stelle/ halbe Stelle)?
    2. Gibt es einen Max.betrag?
    3. Habt Ihr sonst noch Tipps rund um das Thema Elternzeit/ Finanzen?


    Es gäbe auch die Alternative, dass mein Mann Elternzeit in Anspruch nimmt. Allerdings ist er selbstständig und bisher wissen wir noch nicht, ob die Regelungen auch für ihn gelten und ob dieses Modell nicht einige Nachteile mit sich bringt.


    So, genügend schwierige Fragen!
    Ich würde mich jedenfalls sehr über Beiträge von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen freuen!
    Vielen Dank dafür!


    Viele Grüße,
    Nico

  • Elterngeld sind max. 67% vom durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate (ohne Sonderzahlung), maximal 1800€ und inkl. einer fast nicht durchschaubaren Abstufungsregel.


    http://oeffentlicher-dienst.in…mte/rp?id=beamte-rlp-2014


    Dort kannst du dein Nettogehalt mit reduzierter Stundenzahl berechnen - vergiss nicht, dass du einen Kinderzuschlag bekommst. Du darfst maximal 30 Stunden arbeiten - dieser Wert gilt allerdings für die freie Wirtschaft. Irgendwo habe ich gelesen, wie das für Lehrer mit ihren 25,5 Stunden umgerechnet wird. Wenn du mehr arbeitest, gibt es kein Elterngeld.


    http://www.familien-wegweiser.…chner/rechner.xhtml?cid=1


    Hier kannst du dein Elterngeld berechnen. Ich persönlich habe da etwas Schwierigkeiten mit der Eingabe, aber bei dir sind die Voraussetzungen sicherlich einfacher. Dann addierst du einfach beide Beträge. Grob gesagt ersetzt dir das Elterngeld 65% des durch die Teilzeitreduzierung fehlenden Nettobetrages. Wirklich nur ganz grob folgende Rechnung:


    Netto bei 100%: 3000€
    Netto bei 50%: 1700€
    Elterngeld: 65% von 1300€ = 850€


    Der Rechner lässt auch eine Berechnung für Selbstständige zu.


    Ganz wichtig. Schaut euch eure Steuerklassen an. Derjenige, der Elterngeld bekommt, sollte so schnell wie möglich in Steuerklasse III wechseln, da das Elterngeld von der Steuerklasse abhängt. Relevant ist die Steuerklasse, die 7 von 12 Monaten vor der Geburt gegolten hat.


    Herzlichen Glückwunsch übrigens :)

  • Es gäbe auch die Alternative, dass mein Mann Elternzeit in Anspruch nimmt. Allerdings ist er selbstständig und bisher wissen wir noch nicht, ob die Regelungen auch für ihn gelten und ob dieses Modell nicht einige Nachteile mit sich bringt.


    Elternzeit kann er als Selbstständiger nicht nehmen, wohl aber Elterngeld beziehen. Da gelten die selben Regelungen, wie bei allen anderen auch, nur das das komplette letzte Veranlagungsjahr als Gurndlage zählt (also voraussichtlich das Kalenderjahr 2013.


    1. Wie errechne ich meinen Lohn (Elternzeit und Teilzeit, dreiviertel Stelle/ halbe Stelle)?


    Elterngeld lässt sich relativ einfach berechnen, dazu unten mehr!


    Elterngeld sind max. 67% vom durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate (ohne Sonderzahlung), maximal 1800€ und inkl. einer fast nicht durchschaubaren Abstufungsregel.


    DAs stimmt nicht, es sind in der Regel zwischen 65 und 100% des Einkommens, beim Übersteigen der Höchstgrenze aber evtl. noch weniger!


    Netto bei 100%: 3000€
    Netto bei 50%: 1700€
    Elterngeld: 65% von 1300€ = 850€


    Die Rechnung stimmt nicht, es wird erst auf 2700 Euro gekürzt.
    Sprich, das Netto vor der Geburt waren 300 Euro, dann werden nur 2700 anerkannt! Bei 50% sind es dann netto 1300 Euro, davon gehen noch mal ca. 80 Euro für Werbungskosten abgezogen, also werden noch 1220 Euro als Einkommen nach der Geburt angesetzt. Da das Einkommen vor der Geburt über 1200 Euro lag, gibt es nur 65% Elterngeld. Somit gibt es 65% von 1220 Euro, also 793 Euro Elterngeld.


    Ist also noch deutlich weniger, als hier gemutmaßt wurde.



    Ganz wichtig. Schaut euch eure Steuerklassen an. Derjenige, der Elterngeld bekommt, sollte so schnell wie möglich in Steuerklasse III wechseln, da das Elterngeld von der Steuerklasse abhängt. Relevant ist die Steuerklasse, die 7 von 12 Monaten vor der Geburt gegolten hat.


    Damit die Steuerklasse bei ihr noch anerkannt werden kann, muss sie zum 1.9. gewechselt sein. Und das funktioniert auch nur noch, weil sie kein Mutterschaftsgeld erhält, sondern ihre Bezüge im Mutterschutz weiter, sonst wäre es schon zu spät!

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