Anerkennung von niederländischem Diplom

  • Ich habe in den Niederlanden studiert (Lehramt Primarstufe) und wollte
    jetzt mein Diplom anerkennen lassen. Heute bekam ich die Rückmeldung der
    Bezirksregierung, dass ich entweder einen Anpassungslehrgang von 18
    Monaten oder eine Prüfung ablegen muss.


    Dieses Schreiben beinhaltet allerdings viele Dinge die unklar bzw. nicht
    korrekt sind. Ich habe das Gefühl, dass der zuständige Sachbearbeiter
    nicht vertraut ist mit dem Studium in den Niederlanden. Hat jemand
    Erfahrung mit der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und kann mir
    weiterhelfen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann es nur für Hessen sagen, da aber hier EU-Recht betroffen ist, sollte es in NRW ähnlich sein.


    Abschlüsse aus der EU müssen anerkannt werden, allerdings muss vom Berwerber ein Anpassungslehrgang absolviert werden. Dieser ist allerdings vom zeitlichen Umfang variabel je nach Einschätzung des zuständigen Studienseminars. Die Veranstaltungen laufen dann gemeinsam mit den Referendaren, allerdings ohne Prüfung. Ich bin mir nicht sicher, ob es noch so ist, aber zu meiner Zeit am Seminar wurden diese Leute auch voll bezahlt im ggegensatz zu den Referendaren.

  • Ich habe das Gefühl, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht vertraut ist mit dem Studium in den Niederlanden.

    Er muss sich ja auch nur mit den Anforderungen in NRW auskennen und überprüfen, ob die vorgelegten ausländischen Unterlagen mit diesen kompatibel sind.


    Danach muss er entscheiden: ja oder nein. Bei 'ja' erfolgt die auflagenfreie Bestätigung der Gleichwertigkeit des ausländischen Lehrerdiploms mit der NRW- Grundschulehrerausbildung. Bei 'nein' wird die Möglichkeit eines Defizitausgleichs überprüft. Dieser kann durch einschlägige berufliche Praxis im Ausland erfolgen oder durch Ausgleichsmaßnahmen im Inland, beispielsweise durch Anpassungslehrgänge oder Feststellungsprüfungen.


    Falls ein Antragsteller bereits mehrere Jahre erfolgreich im Ausland unterrichtet hat, wird häufig auflagenfrei anerkannt, sofern die anderen Bedingungen (z. B. deutsche Sprachkenntnisse) erfüllt sind. Hat er hingegen lediglich das 'diploma leraar basisonderwijs' vorzuweisen, kommt er um Auflagen nicht herum, zumal die Tätigkeit als 'leraar in opleiding' nicht einem deutschen Referendariat entspricht. Oftmals scheitert eine auflagenfreie Anerkennung schon daran, dass es in ausländischen Lehrerdiplomen meist keine Noten gibt, was aber für die Berechnung einer Leistungsziffer in Deutchland erforderlich ist. Auch dann werden umfassende Prüfungen mit Unterrichtsbesuchen verlangt, was letztlich auf eine erneute Referendarzeit hinausläuft.


    Gehe einmal davon aus, dass dem Sachbearbeiter in der Anerkennungsstelle die Inhalte der Lehrerausbildung in den Nachbarländern nicht ganz unbekannt sind und er deshalb seine Entscheidung durchaus begründen kann. Ignoranz würde ich ihm nicht gleich unterstellen.


    Die EU-Richtlinien über die Anerkennung ausländischer beruflicher Bildungsabschlüsse wurden in Baden-Württemberg u. a. durch die EU-/EWR-Lehrerverodnung umgesetzt:



    Vielleicht wird dadurch manches verständlicher.

    Dir ist aber klar, dass eine Feststellung der Gleichwertigkeit auch nach Erfüllung von Auflagen keinesfalls eine Garantie für eine Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst bedeutet?

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