Handyverbot an Schulen: Pro/Contra und Umsetzung

  • Im Lehrerforum.nrw schreibt 'Marion' dazu

    Zitat


    „... Da haben wir eine Mutter, die es lautstark für eine Frechheit erklärt, dass ein Lehrer ihrer Tochter während des Unterrichts das Handy abgenommen und damit die Vereinbarung eines Abholtermins unmöglich gemacht hat. ...“


    Genau da sehe ich die größten Probleme, nämlich wo es Machtmittel auf dem Papier gibt, aber keine Chance, sie durchzusetzen. Z. B. habe ich es aufgegeben, Schülern das Handy abzunehmen. Sie stecken es schnell weg, ganz unten in die Tasche oder Kleidung, oder sie geben es schnell an andere Schüler weiter (und wehe, wenn die nicht mitspielen), diese stecken es dann weg; es gibt da mittlerweile viele Methoden, Handies schnell verschwinden zu lassen. Ich habe ein Gerät, mit dem ich die Handies nachweisen könnte, aber das interessiert niemanden. Das ist eine Massenerscheinung, dass sie im Unterricht Spaß mit den Handies haben, Lösungen bei Tests austauschen, Lehrer filmen, andere Sch. mobben. Das betrachten sie als Gewohnheitsrecht. Da habe ich doch keine Chance, Regeln durchzusetzen. Die treten ggf. zu mehreren auf und werden agressiv. Nur ungeübten Sch. wird mal das Handy abgenommen, nach der nächsten Pause können sie es dann erneut versuchen.


    Möglicherweise bedarf es in einigen Schulen einer Änderung bzgl. der Umsetzung der Schulregeln/Schulgesetzte. Da kann man allein möglicherweise nicht mehr viel ausrichten.


    Falls ein Verbot schriftlich fixiert wird, müssen auch ganz klare Regeln formuliert sein, was mit Schülern geschieht, die eine Herausgabe des Handys verweigern - und dies muss wiederum rechtlich wasserdicht sein - denn man bewegt sich da schnell in der Grauzone zu einer räuberischen Erpressung: "Wenn du mir das Gerät nicht gibst, dann...". Eventuell sollte es genügen, den Akku einzukassieren - damit nimmt man den Schülern auch die Angst, auf dem Handy "herumzuspionieren"

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Ich stimme Herrn Rau zu - habe bisher nichts gepostet, weil doch der Ton schnell seltsam wurde in diesem Thread.


    Handys sind nicht, wie viele meinen, in Bayern an Schulen grundsätzlich verboten. Sie (und alle digitalen Geräte) sollen nur ausgeschaltet mit sich geführt werden. Die Nutzung für unterrichtliche Zwecke ist, wenn der Lehrer es erlaubt, davon völlig unbenommen.


    Handys setze ich aktiv im Deutschunterricht ein zur Dokumentation, als Mittel zur Filmanalyse z.B. uvm., ab und an werden in allen drei Fächern auch die Tafelbilder fotografiert, wenn im Rahmen der Stunde keine Zeit mehr bleibt (wenn ich das Gefühl habe, dass alle gut mitgearbeitet haben). Ich selbst verwende es als Arbeitstool. Soll heißen, ich verteufle es nicht - ganz im Gegenteil - und halte es für wichtig, sich damit schulisch auseinanderzusetzen, und zwar nicht nur als Unterrichtsinhalt, sondern als herkömmliches Werkzeug wie Füller und Buch.


    Die Verordnung von von oben macht es sicherlich leichter in der Schule durchzusetzen, dass die Handys aus sein sollen. Entsprechend entlastet es, weil man eine Diskussionsfront weniger hat, i.d.R. halte ich meine Hand auf, wenn ein Klingelton ertönt und weiß, ohnehin bei wem es geklingelt hat - alle Schülerköpfe drehen sich in die entsprechende Richtung. Dann legt der Schüler es hinein, ohne dass ich großartig nachhaken muss. Ist es einmalig, bekommt er es am Ende der Stunde zurück. Erwische ich ihn beim Spielen o.ä. wird es bei der Schulleitung abgegeben und die Eltern müssen es abholen, wenn sie Zeit haben. Werden Bilder gemacht und tauchen diese bei FB auf, wird der Disziplinarausschuss einberufen.


    Manche Eltern zeigten sich schon froh, dass wir das "Ding" abgenommen haben und holen es nicht sofort ab.


    Wie gesagt: Die Verordnung von oben entlastet. Wie man sie umsetzt, ist jedem Kollegen/jeder Schule selbst überlassen. Die Schüler sehen es in der Regel gelassen.

  • Ein Hinweis zur Vorgehensweise bei missbräuchlicher Handynutzung:


    An unserer Schule besteht eine Kooperation mit der Kriminalpolizei und ein Beamter, der für Medienverwendung und Jugendkriminalität zuständig ist, betreitet jedes Jahr mehrere UEs zum Thema Internetnutzung, Copyright etc.


    Als bei uns der Verdacht aufkam, dass einige Schüler Videos aus der Sportkabine aufgenommen hatten, haben wir zunächst gegenüber den (edit: in Verdacht stehenden) Schülern nicht reagiert, sondern diesen Kommissar der Polizeidirektion informiert und eingeladen.


    Er kam dann (in Uniform - mit Waffe) in die Schule und die im Verdacht stehenden Schüler wurden in ein Klassenzimmer gebeten. Der Kommissar informierte über missbräuchliche Handynutzung und bat um Herausgabe der Handys. Er ließ sich von den Schülern erläuterrn, wie er den Datenspeicher abrufen kann. Schüler, die sich (edit: der Herausgabe des Handys ver-) weigern wollten, wurden knapp über die Konsequenzen bezügl. "Widerstand gegen die Staatsgewalt" aufgeklärt und das war's dann schon.


    Es wurden auf den Handys einige Pornos entdeckt, die Schüler darüber informiert, dass sie diese zwar zum Privatgebrauch besitzen dürften (was zu hochroten Köpfen führte), beim Zeigen gegenüber Mitschülern das Handy jedoch eingezogen und ein Strafverfahren eröffnet würde. Filme zu Aufnahmen im Sport wurden nicht gefunden.


    Aber seit eineinhalb Jahren ist Friede im Schulhaus und die Schüler wissen, wie's läuft :D



    edit: Nachdem einige Dinge falsch interpretiert wurden, entsprechende Passagen präzisiert

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Der Kommissar informierte über missbräuchliche Handynutzung und bat um Herausgabe der Handys. Er ließ sich von den Schülern erläuterrn, wie er den Datenspeicher abrufen kann. Schüler, die sich weigern wollten, wurden knapp über die Konsequenzen bezügl. "Widerstand gegen die Staatsgewalt" aufgeklärt und das war's dann schon.


    Tja, das war's dann schon. Im Süden der Republik hat man halt andere Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit, da geht so manches etwas einfacher als im übrigen Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Sache laut Gewerkschaft der Polizei allerdings etwas anders:


    Zitat

    Urteil des Bundesverfassungsgericht aus 2004 unter Az. 2 BvR 308/04
    Die Polizei darf im Zuge von Ermittlungen Mobiltelefone nicht einfach beschlagnahmen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes benötigen sie hierfür die Erlaubnis eines Richters.
    Damit gaben die Richter einem Mann recht, den die Polizei in Bonn im Verdacht hatte, an Einbrüchen und Autodiebstählen beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittler durchsuchten ohne Erlaubnis seine Wohnung und beschlagnahmten sein Mobiltelefon. Der Tatverdacht bestätigte sich jedoch nicht.
    In der Urteilsbegründung heißt es, die in einem Mobiltelefon gespei-cherten Daten seien vom Fernmeldegeheimnis geschützt. Auch die Wohnung hätte nicht ohne richterliche Anweisung durchsucht werden dürfen.


    Nele


  • Als bei uns der Verdacht aufkam, dass einige Schüler Videos aus der Sportkabine aufgenommen hatten, haben wir zunächst gegenüber den Schülern nicht reagiert, sondern diesen Kommissar der Polizeidirektion informiert und eingeladen.
    Er kam dann (in Uniform - mit Waffe) in die Schule und die im Verdacht stehenden Schüler wurden in ein Klassenzimmer gebeten. Der Kommissar informierte über missbräuchliche Handynutzung und bat um Herausgabe der Handys. Er ließ sich von den Schülern erläuterrn, wie er den Datenspeicher abrufen kann. Schüler, die sich weigern wollten, wurden knapp über die Konsequenzen bezügl. "Widerstand gegen die Staatsgewalt" aufgeklärt und das war's dann schon.
    Es wurden auf den Handys einige Pornos entdeckt, die Schüler darüber informiert, dass sie diese zwar zum Privatgebrauch besitzen dürften (was zu hochroten Köpfen führte), beim Zeigen gegenüber Mitschülern das Handy jedoch eingezogen und ein Strafverfahren eröffnet würde. Filme zu Aufnahmen im Sport wurden nicht gefunden.
    Aber seit eineinhalb Jahren ist Friede im Schulhaus und die Schüler wissen, wie's läuft :D


    Aha, ich fasse mal zusammen:
    Ihr hattet den Verdacht, dass Schüler ihr Handy für eine Straftat benutzt haben (warum eigentlich?) darauf hin habt ihr in Zusammenarbeit mit einem Polizisten die Schüler derartig einschüchtern lassen, dass sie ihr Handy "freiwillig" herausgegeben haben (weil es vermutlich für mehr bei einem so unkonkreten Verdacht nicht gereicht hätte) und er hat diese durchsucht. Am Ende der Aktion ist dann rausgekommen, das am ursprünglichen Vorwurf gar nichts dran war. (Auch mit den "Pornos" kann es nicht all zu weit her sein, denn jugendgehährdendes Material hätte der Polizist Jugendlichen wohl nicht wieder überlassen, also entweder war es nicht jugendgefährdend oder die Beschuldigten waren nicht mehr Jugendlich) Direkte Konsequenzen hatte die Aktion für keinen Schüler (geht ja auch schlecht, wenn die gar nichts gemacht haben), aber der ganze Vorgang hat sich in der Schule herumgesprochen, so dass nun die Schüler Angst davor haben grundlos kriminalisiert zu werden, nur weil sie irgendwo in der Schule mal ihr Handy zücken, so dass diese das verständlicherweise vermeiden.


    Eine angemessene Konsequenz auf so eine Aktion wäre eigentlich, sich bei den Schülern zu entschuldigen, froh zu sein, dass ihr keine Anzeige wegen Nötigung oder falscher Verdächtigung kassiert habe und ansonsten den Mantel des Schweigens darüber zu decken und nicht sich noch öffentlich dafür auf die Schulter zu klopfen. (Ich wiederhole mich: ich hoffe, dass hier nicht all zu viele nicht-Lehrer mitlesen). Aber du bist wohl dermaßen in deinem "Handys sind böse und alles was irgendwie gegen Handy geht ist gut" Film gefangen, dass du offensichtlich selbst so einen peinlichen, rechtsmissbräuchlichen und offensichtlich völlig grundlosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Schülern noch für eine tolle Sache hältst, nur weil er irgendwie die Handys zum Ziel hatte.

  • Es lag der Verdacht auf eine Straftat vor, Da MUSS die Polizei ermitteln, wenn eine Anzeige erfolgt - was in diesem Fall passiert war. Die Polizei hat in diesem Fall das Recht, Beweismittel (Handys) einzuziehen und zu untersuchen. Wenn der 'Täter' zustimmt, dass dies ohne richterliche Anordnung geschehen darf, sehe ich darin kein Problem. Der Hinweis auf den Widerstand gegen die Staatsgewalt bezog sich auf die Herausgabe, nicht auf die Untersuchung. Den Schülern wurde die Alternative gelassen, entweder zu kooperieren oder zwei Wochen auf das Handy zu verzichten, damit es nach richterlicher Anordnung von den Spezialisten untersucht werden kann. Nix mit Rechtsbruch.


    Im vorgenannt zitierten Urteil ging es zudem um einen anders gelagerten Fall. Dort wurde das Handy zur Untersuchung von Verbindungsdaten eingezogen - in unserem Fall war das Handy "Tatwerkzeug". Das darf sofort 'sichergestellt' werden.


    Wir waren von Schülerinnen informiert worden, dass entsprechende Filmchen aus der Umkleidekabine herumgezeigt würden und MUSSTEN handeln.
    Dein Rechtsbewusstsein in Ehren - aber mir sind die Opfer wichtiger als die Täter. An Hauptschulen geht es etwas geradliniger zu als in deinem SekII-Wolkenkukuksheim und unser Erziehungsauftrag beschränkt sich nicht auf das Vermitteln der Binomischen Formel.
    Zur Pornografie: Solange es sich nicht um Kinderpornografie oder die Darstellung strafbarer Handlungen geht, kannst du als Privatperson soviel davon horten, wie du magst. Strafbar ist das "Zugänglichmachen" an Kinder und Jugendliche. Und das findet auch statt, wenn ein Schüler zu einem Mitschüler unter 18 auf dem Pausenhof sagt: "Da, schau mal..."


    Ich bin nicht im Film "Handys sind böse" - und nur weil in dieser 45-Minuten-Aktion in den Tiefen der Verzeichnisse die entsprechenden Dateien nicht gefunden wurden, war das nicht grundlos.
    Rechtsmissbräuchlich wäre es gewesen, wenn wir selbst die Handys unserer Testosteronbomben untersucht hätten. So war es eine wirksame und nachhaltige pädagogische Maßnahme.


    edit: persönlichen Bezug entfernt

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ist halt Bayern, da hat Nele schon recht. Heftig finde ich das aus rechtsstaatlicher Sicht schon. Mir scheint auch der "Widerstand gg die Staatsgewalt" maßlos übertrieben. Aber das ist auch ein anderes Thema.

  • Ist halt Bayern, da hat Nele schon recht.


    Alias arbeitet in Baden-Württemberg.


    Abgesehen kann man an der Sache rumkonstruieren, wie man will; der Fall "liegt" nicht "anders" - Fernmeldegeheimnis bleibt Fernmeldegeheimnis, eine Nötigung bleibt eine Nötigung. Ich will gerne unterstellen, dass die Vorgehensweise gut gemeint war, aber wie so oft ist auch hier "gut gemeint" das Gegenteil von gut. Der einzig saubere Weg wäre gewesen, bei minderjährigen Schülern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen, um an die Inhalte der Telefone zu kommen.


    Ich weiß nicht, ob die Sache wirklich so off-topic ist. Letztlich geht es doch um die (pädagogische) Frage, was für eine Art Schule man will; ist das Ideal eine Schule, in der Priorität hat, dass die Schüler funktionieren und die vorgegebenen Ziele planmäßig erreicht werden? Dann ist das Primat des routinemäßigen Verbots und der Rückgriff auf Druck als normales Mittel, die Schüler wieder auf Spur zu bringen, sicherlich eine sinnvolle Strategie.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Was den jetzt, wurden "Videos in der Sportkabine aufgenommen" oder "entsprechende Filmchen aus der Umkleidekabine herumgezeigt"?
    Unabhängig davon bleibt es aber dabei: Ihr macht (aufgrund von Behauptungen von Schülerinnen, ohne das ein Lehrer selber etwas davon mitbekommen hätte) eine riesen Aktion auf sehr zweifelhafter Rechtsgrundlage, bei der am Ende exakt gar nichts rauskommt, außer dem diffusen Gefühl, dass die "Schüler jetzt wissen wie's läuft". Herzlichen Glückwunsch.


    Und natürlich gibt ein Polizist pornografisches Material nicht wieder an Kinder und Jugendliche heraus, sondern allerhöchstens an deren Eltern, denn über die Eltern wäre ja nach §184 StGb der einzig legale Weg gewesen, durch den die Jugendlichen an das Material hätten gelangen können. Wenn der Polizist es trotz dessen bei einer Ermahnung belassen hat, könnte das möglicherweise daran gelegen haben, dass ihm in dem Moment durchaus klar geworden war, dass die ganze Aktion mangels Erfolg bei der Suche gründlich in die Hose gegangen ist und er sich auf sehr dünnem Eis bewegt hätte, wenn die ganze Nummer zur Überprüfung bei der Behörde gelandet wäre.


    nur weil in dieser 45-Minuten-Aktion in den Tiefen der Verzeichnisse die entsprechenden Dateien...


    Wer 45 Minuten den Verzeichnissen diverser Smartphones sucht, findet in der Regel auch etwas, falls es denn da ist. Es sei denn, die Datein sind mit sehr viel technischer Sachkenntnis verschlüsselt und versteckt. Hattest du überhaupt schon mal ein Smartphone in der Hand? (Die haben zum großen Teil - zumindest bei Apple, Huawei und den neuen HTC - übrigens auch keine herausnehmbaren Akkus mehr, was du ja oben weiter vorschlägst.)


    An Hauptschulen geht es etwas geradliniger zu als in deinem SekII-Wolkenkukuksheim und unser Erziehungsauftrag beschränkt sich nicht auf das Vermitteln der Binomischen Formel.


    Und "etwas gradliniger" heißt für dich, dass ihr immer direkt die ganz großen Geschütze ausfahrt, wenn eine Mitschülerin irgendwelche Anschuldigungen gegen andere Schüler ausspricht, und wenn die ganze Sache dann in sich zusammen gefallen ist, haben die "Beschuldigten" hat einfach Glück gehabt?


    aber mir sind die Opfer wichtiger als die Täter


    Welche Opfer? Welche Täter? Nach dem ganzen Aufriss ist es doch mindestens sehr zweifelhaft, ob der angebliche Vorgang, der der Grund für die ganze Maßnahme war, überhaupt so stattgefunden hat. Zumindest ist der V ersuch, diese Beweise zu finden, gründlich gescheitert. In deinem Kopf mögen ja die "Opfer-Täter-Rollen" von vorneherein und auch weiterhin klar verteilt sein, für einen Außenstehenden sind hier die Opfer höchstens die, die eine polizeiliche Maßnahme über sich ergehen lassen mussen, die nicht nur auf einer zweifelhaften Grundlage aufbaute, sondern die auch keinerlei rechtlich relevante Ergebnisse erbracht hat.

  • Und für mich wiederum die Frage: wer ist hier das Opfer? Wurde mit denen, die das Gerücht in Umlauf gebracht haben, dass die Handybesitzer Filme aus der Umkleide herumgezeigt hätten, gesprochen? Wurde ihnen VORHER die Konsequenz ihres Handelns verdeutlicht, sollten sie ein Gerücht in Umlauf bringen? Wurde vorher ein entsprechendes Gespräch geführt? Offenbar war es ja "nur" eine üble Nachrede, welche dazu führte, dass einer Gruppe von Schülern durch einen uniformierten Beamten und den Lehrkörper etwas auf den Zahn gefühlt und in deren Privatsphäre eingedrungen wurde. Unberechtigt wie sich zeigte. Und auch das ist kein Kavaliersdelikt. Aus der Schilderung sind für mich die Schülerinnen die Täter, und die Schüler die Opfer. Schöne kleine Hexenjagd - da bietet sich doch "The Crucible" für den Englischunterricht an.



    Zum Auftreten des Polizisten in Uniform von der Kripo: lächerlich - hoffentlich steht der so nicht im Klassenraum wenn er für das Expertengespräch da ist. Aber gut, wer über sein Auftreten und Körpersprache keinen Respekt einflössen kann, muss sich eben so helfen.


    Um mal etwas Pädagogen-Bullshit-Bingo zu spielen: mir fehlt in manchen der obigen Beiträge ein wenig die kollegiale Wertschätzung. Ich bezweifele, dass gegenseitiges Flamen und das Festhalten an Vorurteilen wie "Gymnasiallehrer sind ja keine richtigen Pädagogen, etc." hilfreich oder sachlich ist. Und bitte kein "aber er/sie/es hat angefangen" - das ignorieren wir bei unseren Schülern ja auch.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

    • Offizieller Beitrag

    Mal als Vertreter des "Polizeistaates Bayern".


    Sicherlich wäre die Situation, die oben beschrieben wurde, bei uns - und ich spreche nur für meine Schule - so nicht gelaufen. Dabei zu generalisieren hilft der Diskussion sicher nicht weiter - auch nicht eine Trennung in Schwarz/Weiß unter Berufung auf Ideale oder Bayern-Bashing.


    Die Fälle, die ich kenne, wo die Polizei recht bestimmt aufgetreten ist, waren Fälle von extremen - nachgewiesenem - Cybermobbing oder Amokandrohungen (die berühmten "Scherze"). Ich kann mir außerdem vorstellen, dass es auch an Schulen anderer Bundesländer mittlerweile bestimmte Notfallpläne an Schulen gibt für Krisensituationen. Und in einigen Fällen ist auch sicherlich hier Polizeipräsenz - in Abstufung - festgeschrieben.


    Ansonsten rufen wir die Polizei nur bei nachgewiesenen Tatbeständen. Und dieser Nachweis würde unter Benachrichtigung der Eltern, Gesprächen und Einschalten von Verbindungs- und Vertrauenslehrern geführt. Im oben beschriebenen Fall wäre sicher kein Polizeibeamter im Haus gewesen, sondern es wäre hinter den Kulissen geklärt worden.


    Entsprechend des Schlusses meines Vorposters Jens halte ich es außerdem auch für schwierig, wenn hier beständig generalisiert wird, nach dem Motto "die im Süden". Auch hier "im Süden" werden Schulen vor Ort geleitet und nicht zentral aus dem Staatsministerium heraus oder nach Parteibuch. Entsprechen könnte man den beschriebenen Vorfall von alias vielleicht als Vorgang an seiner Schule speziell betrachten.


    Vorurteile sind einfach etwas hinderlich im vernünftigen Gespräch, aber sie gestalten das Verständnis von Welt natürlich einfacher.

  • Ansonsten rufen wir die Polizei nur bei nachgewiesenen Tatbeständen


    Wie macht ihr das? Ermittelt ihr selbst? Im Bereich der missbräuchlichen Verwendung von Handys dürft ihr das nicht - und so beißt sich die Katze in den Schwanz...
    Jens und Moebiust: Die Beurteilung des Vorfalles an unserer Schule über eure Glaskugel ist und bleibt nebulös. Das Vorgehen war von Schulleitung und Polizeidirektion abgesegnet.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich denke, das ist nicht ganz richtig. Wir dürfen sehr wohl "vorermitteln". Wir können Aussagen sammeln und seien es Gerüchte und bei Tatverdacht die Polizei rufen. M.M. wird das viel zu selten gemacht und viel unter den Teppich gekehrt.

  • Back to topic - Regelungen und Infos zur Handynutzung / Handyverbot an Schulen sind hier zu finden:
    http://www.handysektor.de/file…/Gewalt_auf_Handy_lfm.pdf


    Hier ist auch folgender Satz zu finden:

    Zitat

    Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder selbst vorgegebene Nutzungsregelungen dürfen nicht toleriert werden


    Matula: Glaubst du, wir hätten die Polizei ohne vorherige Nachfragen und triftige Gründe gerufen? Wie bereits oben geschrieben - der Vorfall ist nun eineinhalb Jahre her und war der erste und einzige in dieser Art.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Die Beurteilung des Vorfalles an unserer Schule über eure Glaskugel ist und bleibt nebulös. Das Vorgehen war von Schulleitung und Polizeidirektion abgesegnet.


    Wenn du der Meinung bist, dass uns wichtiges Hintergrundwissen fehlt und wir den Vorgang nicht beurteilen können, dann stell ihn doch hier gar nicht erst rein, und komm nicht erst im Nachhinein damit, wenn dir unsere Reaktion nicht passt (Genau so wie die ewige Hauptschul-Gymnasiallehrer-Nummer, nach dem Motto, Wenn du nicht aus dem Getto kommst und nicht schon mindestens einen umgelegt hast, kannst du gar nicht mitreden). Wenn du ihn hier reinstellst, musst du nun mal damit leben, dass man sich anhand deiner Darstellung ein Urteil darüber bildet. Und da kann man mal zumindest zu dem Schluss kommen, dass du ganze Nummer wesentlich besser als Begründung für eine Forderung "Bessere Schulungen zum Umgang mit dem Handy in der Schule für Lehrer notwendig" taugt, als für "Handyverbot in der Schule".


    Hier ist auch folgender Satz zu finden:


    Die haben ja bei euch offensichtlich auch gar nicht stattgefunden.


    Glaubst du, wir hätten die Polizei ohne vorherige Nachfragen und triftige Gründe gerufen?


    Ja, weil du genau das vorher selber geschrieben hast:


    Zitat von alias

    Als bei uns der Verdacht aufkam, dass einige Schüler Videos aus der Sportkabine aufgenommen hatten, haben wir zunächst gegenüber den Schülern nicht reagiert, sondern diesen Kommissar der Polizeidirektion informiert und eingeladen.
    ...
    Wir waren von Schülerinnen informiert worden, dass entsprechende Filmchen aus der Umkleidekabine herumgezeigt würden

  • @ Moebius:
    Ich habe den Vorfall nicht dazu hier gepostet, damit du darüber richten kannst, sondern damit die Kollegen EINE mögliche Handlungsoption sehen, die bei mißbräuchlicher Handynutzung ergriffen werden kann.
    Dass du jedes meiner Worte auf die Goldwaage legst, wird langsam drollig.
    Zur Klärung: Wir haben gegenüber den VERDÄCHTIGTEN (es waren mehrere) Stillschweigen bewahrt um zu vermeiden, dass Beweismittel vernichtet werden. Ist doch wohl logisch.
    Weil der Beamte zunächst die Sach- und Rechtslage erläutert hatte und danach mehrere Handys untersuchte, hat das 45 Minuten gedauert. Dabei kann es durchaus passiert sein, dass er die entsprechende Datei auf DEM EINEN Handy übersehen hat. Glück für den Täter - aber kein Beweis dafür, dass wir falsch lagen.


    Falls wir nochmals einen ähnlichen "Fall" haben sollten, werden wir sicher wieder genauso verfahren.


    edit: 'Ach' in @ geändert

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ich denke, dass die "Goldwaage" an den Gymnasien und BBSen mittlerweile Pflicht ist - hier kommt es seitens der Eltern und Schüler eher zu einer Klage. Dementsprechend achten wir auf Details. Mag bei den übrigen Schulformen anders sein.


    Zum Thema "Glaskugel": ist in meinem Fall der Bildschirm des Laptops - und da kann ich die Dinge nur so beurteilen, wie sie dargestellt werden.


    Da mich ein Austausch in dem stets der Andere etwas missversteht nervt: viel Spaß weiterhin in diesem Thread. Meine Meinung zum dem Thema habe ich hinreichend gepostet. Handys in der Schule sind nicht das Problem, sondern das Symptom. Dieses zu bekämpfen hilft nicht weiter.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass die "Goldwaage" an den Gymnasien und BBSen mittlerweile Pflicht ist - hier kommt es seitens der Eltern und Schüler eher zu einer Klage. Dementsprechend achten wir auf Details. Mag bei den übrigen Schulformen anders sein.


    Zum Thema "Glaskugel": ist in meinem Fall der Bildschirm des Laptops - und da kann ich die Dinge nur so beurteilen, wie sie dargestellt werden.


    Da mich ein Austausch in dem stets der Andere etwas missversteht nervt: viel Spaß weiterhin in diesem Thread. Meine Meinung zum dem Thema habe ich hinreichend gepostet. Handys in der Schule sind nicht das Problem, sondern das Symptom. Dieses zu bekämpfen hilft nicht weiter.


    Ich fände es SEHR schade, wenn du dich aus diesen thread verabschiedest, ich empfinde deine Beiträge hier als sehr bereichernd!!

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