Im Lehrerforum.nrw schreibt 'Marion' dazu
Zitat
„... Da haben wir eine Mutter, die es lautstark für eine Frechheit erklärt, dass ein Lehrer ihrer Tochter während des Unterrichts das Handy abgenommen und damit die Vereinbarung eines Abholtermins unmöglich gemacht hat. ...“
Genau da sehe ich die größten Probleme, nämlich wo es Machtmittel auf dem Papier gibt, aber keine Chance, sie durchzusetzen. Z. B. habe ich es aufgegeben, Schülern das Handy abzunehmen. Sie stecken es schnell weg, ganz unten in die Tasche oder Kleidung, oder sie geben es schnell an andere Schüler weiter (und wehe, wenn die nicht mitspielen), diese stecken es dann weg; es gibt da mittlerweile viele Methoden, Handies schnell verschwinden zu lassen. Ich habe ein Gerät, mit dem ich die Handies nachweisen könnte, aber das interessiert niemanden. Das ist eine Massenerscheinung, dass sie im Unterricht Spaß mit den Handies haben, Lösungen bei Tests austauschen, Lehrer filmen, andere Sch. mobben. Das betrachten sie als Gewohnheitsrecht. Da habe ich doch keine Chance, Regeln durchzusetzen. Die treten ggf. zu mehreren auf und werden agressiv. Nur ungeübten Sch. wird mal das Handy abgenommen, nach der nächsten Pause können sie es dann erneut versuchen.
Möglicherweise bedarf es in einigen Schulen einer Änderung bzgl. der Umsetzung der Schulregeln/Schulgesetzte. Da kann man allein möglicherweise nicht mehr viel ausrichten.
Falls ein Verbot schriftlich fixiert wird, müssen auch ganz klare Regeln formuliert sein, was mit Schülern geschieht, die eine Herausgabe des Handys verweigern - und dies muss wiederum rechtlich wasserdicht sein - denn man bewegt sich da schnell in der Grauzone zu einer räuberischen Erpressung: "Wenn du mir das Gerät nicht gibst, dann...". Eventuell sollte es genügen, den Akku einzukassieren - damit nimmt man den Schülern auch die Angst, auf dem Handy "herumzuspionieren"