Ich halte ein Handyverbot an Schulen für sinnvoll 49
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Ja, ohne Einschränkung von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss. (21) 43%
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Ja, mit Einschränkung z.B. durch "Handyzonen" oder in Freistunden. (21) 43%
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Nein, ein Verbot bringt nichts. (7) 14%
Hi!
Ich habe über die Suchfunktion keinen ausschließlichen Beitrag hierzu gefunden. Deswegen möchte ich hier mal eurer Erfahrungen wissen.
An meiner Schule (einem Gymnasium) wollen wir ein Handyverbot einführen. Interessanterweise sind einige Kollegen gegen ein solches Verbot (die Schüler können mir dem erarbeiteten Vorschlag leben). Da werden dann Argumente wie "Verbote machen Interessant", "Es gibt kein konkretes Argument für ein Verbot" oder "Man kann dieses nicht rechtlich abgesichert durchführen" angeführt. Und grade aus einer Email: "Dinge zu verbieten, ohne dass man ein Argument (das normative und deskriptive Prämissen enthält) für eben dieses Verbot vorbringen kann, ist nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu vereinbaren, auf die wir unseren Amtseid abgelegt haben." Anscheinend tuen sich da die Gymnasiasten besonders schwer.
Unsere Vorlage sah in etwas so aus:
ZitatWährend der Unterrichtszeit besteht ein Verbot der Nutzung von elektronischen Medien jeglicher Art. Die Geräte dürfen mitgebracht werden, bleiben aber ausgeschaltet. Auf Anweisung der Lehrkräfte dürfen sie im Unterricht eingeschaltet und zu Unterrichtszwecken genutzt werden; nach Erlaubnis der Lehrkräfte dürfen Handys im Notfall benutzt werden; grundsätzlich jedoch soll das Telefon im Verwaltungstrakt genutzt werden.
Zu dem Verbot gibt es folgende Ausnahmeregelungen:
a) Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs dürfen in Frei- und Randstunden elektronische Medien im Bereich XY nutzen.
b) Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 10-12 ist die Nutzung in Frei- und Randstunden sowie in den großen Pausen erlaubt, und zwar in der Mensa, in den beiden oberen Stockwerken des Neubaus und bei den Bänken am Rand des Fußballplatzes.
Verfahren bei Regelverstößen: Schüler, die gegen die Regelung verstoßen, bekommen das Gerät abgenommen, es wird in ihrer Anwesenheit ausgeschaltet, in einen Briefumschlag gelegt und mit Namen beschriftet und in einen abschließbaren Schrank gelegt. Die Schüler können das Gerät nach Unterrichtsschluss am gleichen Tag oder am folgenden Tag bis 15 Uhr im Verwaltungstrakt abholen. Über den Regelverstoß wird ein Vordruck ausgefüllt, der von den Eltern und dem Klassenlehrer zu unterschreiben ist und der in die Schülerakte kommt. Beim zweiten Regelverstoß werden die Eltern zur Abholung des Geräts in die Schule gebeten. Nach drei Verstößen wird über Disziplinarmaßnahmen konferiert.
ERGÄNZUNG: AN ALLE, DIE DAS THEMA INTERESSIERT, DIE ABER KEINE LUST HABEN HIER ALLES ZU LESEN:
AUF SEITE 7 FINDET SICH EINE ZUSAMMENFASSUNG DER DISKUSSION.