Nun auch Hessen:Erfahrungsstufen drücken das Gehalt?

  • Hallo zusammen!


    Nachdem ich mitbekommen habe, wie negativ sich die Besoldung in RLP durch die Einführung der Erfahrungsstufen auswirkt,
    wollte ich nun fragen, wie es in Hessen aussieht.
    Dort soll sich ab dem 01.04.2014 das Gehalt nicht mehr nach dem Alter, sondern nach der Erfahrungszeit richten.
    Was ich an sich ganz gut finde, da es einen Anreiz schafft, Studium und Ref zügig zu beenden.


    Doch nun habe ich gehört, dass durch die Reform viele im Nachteil sind und weniger verdienen.


    Weiß jemand etwas Konkretes?


    P.S.: Finde es übrigens wie im Thread zu der Reform in RLP erwähnt, unmöglich, dass sich da niemand aufregt, nicht einmal die Gewerkschaften schalten sich da ein, was ich sehr merkwürdig finde...

  • Das sog. Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen soll zum 01.03.2014 in Kraft treten. Es bringt u.a. eine Umstellung des bisherigen Besoldungsdienstalters auf Erfahrungszeiten bzw. Erfahrungsstufen mit sich. Damit ist für die erstmalige Festsetzung einer Gehaltsstufe nicht mehr das individuelle Lebensalter, sondern die individuelle Erwerbsbiografie mit beruflicher Vorerfahrung maßgeblich. Dies wird vom DGB-Bezirk Hessen-Thüringen ausdrücklich mitgetragen, da "ein Feshalten am bisherigen System (...) nicht mehr möglich" sei. Siehe hierzu die DGB-Stellungnahme zum 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz.


    Die Beamtinnen und Beamten werden in das neue Besoldungssystem auf der Grundlage ihres am Tag vor Inkrafttreten des Hessischen Besoldungsgesetzes maßgeblichen Grundgehalts überführt. Dies bedeutet: Zu diesem Zeitpunkt bereits ernannte Beamte werden übergeleitet (vgl. das zugehörige "Hessische Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz"), danach eingestellte nach der neuen Rechtslage behandelt.


    Quellen:
    http://forum.oeffentlicher-die…c.php?f=4&t=5450&start=10
    http://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/zweites-gesetz-zur-modernisierung-des-dienstrechts-in-hessen-beschlossen.html?tx_ttnews[backPid]=24&cHash=e4e2ea8eef9fb747b5d46c25ebe2c9df

  • Danke für deine Antwort!


    Leider habe ich immer noch nicht verstanden, warum Lehrkräfte, die am 1.3. eingestellt werden oder danach mehr Gehalt bekommen, als diejenigen die schon länger arbeiten.
    Im Rechner von öffentlicherdienst.info ist ganz klar zu erkennen, dass die Neuen mehr Geld verdienen werden. Aber wieso?
    Ich dachte es geht jetzt um die Erfahrung? Warum bekommt einer, der weniger Erfahrung hat mehr Geld als jemand der schon länger als Lehrer arbeitet?
    Oder verstehe ich das falsch?

  • Weshalb sollten die mehr verdienen? Nehmen wir zwei Beispiele:


    a) Ein 30jähriger wird Beamter mit A13. Nach der alten Regelung ist er gleich in Stufe 5 und hat ein Grundgehalt von 3630 Euro (netto bleiben 2983 Euro). Nach der neuen fängt er jedoch mit Stufe 1 an und hat ein Grundgehalt von lediglich 3431 Euro (netto bleiben 2607 Euro).


    b) Ein 41jähriger wird Beamter mit A13. Nach dem alten Gesetz wird er in Stufe 8 eingruppiert (Stufe 9 deshalb nicht, da die 6 Jahre zwischen seinem 35. und 41. Lebensjahr nur zur Hälfte angerechnet werden). Sein Grundgehalt beträgt 4063 Euro (netto bleiben 3250 Euro). Nach dem neuen Gesetz muss er jedoch wie der 30jährige ebenfalls mit Stufe 1 anfangen und hat daher ebenfalls ein Grundgehalt von 3431 Euro (netto bleiben 2607 Euro).


    Noch ältere Neubeamte haben ab dem 1.3.2014 einen noch deutlicheren Einkommensverlust im Vergleich zur alten Regelung.


    Anders sieht es wie gesagt bei Beamten aus, die schon vor dem 1.3.2014 eingestellt wurden. Ihr Grundgehalt soll laut Überleitungsgesetz demjenigen ihrer alten Stufe entsprechen. Nehmen wir an, ein Beamter ist in der alten Stufe 11 und hat nach der bisherigen Besoldungsordnung ein Grundgehalt von 4389 Euro (netto bleiben 3443 Euro). Nach der ab 1.3.2014 gültigen Besoldungsordnung ist er in der neuen Stufe 8 mit einem Grundgehalt von 4384 Euro (netto bleiben 3439 Euro).


    Vgl. folgende Quellen:


    Besoldungsrechner Hessen 2013


    Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen für Beamte (gültig bis 1.3.2014)


    Zur neuen Besoldungsordnung siehe Anlage IV des Gesetzesentwurfes für ein Zweites Dienstrechtmodernisierungsgesetz.

  • Leider habe ich immer noch nicht verstanden, warum Lehrkräfte, die am 1.3. eingestellt werden oder danach mehr Gehalt bekommen, als diejenigen die schon länger arbeiten.

    Weil es immer gut ist, wenn sich "das Volk" untereinander durch Neid, etc. in die Köppe bekommt, statt zu schauen, wer der eigentliche Verursacher ist...


    Gerecht geht anders, das sehe ich wie du.

  • Danke für die Antworten!


    Dass ein Älterer als neuer Beamter durch das neue Gesetz weniger verdient, war mir schon klar.


    Dennoch:


    Warum verdient beispielsweise ein 25-jähriger, der schon seit ein paar Monaten als Beamter gearbeitet hat 2862€ (Grundgehalt)
    ein 25-jähriger, der erst zum 1.3.2014 eingestellt wird, 2934€?


    Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/drmodg2/


    Ich möchte hier keine Neid-Debatte etc. auslösen, mir ist das einfach nicht klar.
    Wenn es doch nach neuem Gesetz um die ERFAHRUNGEN der Beamten geht, warum bekommt dann jemand, der WENIGER Erfahrung hat jetzt auf einmal mehr Geld
    als jemand, der schon seit einiger Zeit als Beamter arbeitet?

  • Noch ältere Neubeamte haben ab dem 1.3.2014 einen noch deutlicheren Einkommensverlust im Vergleich zur alten Regelung.

    Bei der Einstellung hat man keinen Einkommensverlust. Man wird lediglich zu anderen Konditionen eingestellt. Einen Verlust hätte man erst dann, wenn man auf einmal weniger auf dem Konto hätte als zuvor. Die Besoldung nach Alterstufen war zuvor recht unfair den jüngeren Kollegen gegenüber, da diese nur aufgrund ihres niedrigeren Alters weniger Geld bekamen.

  • Andererseits haben ältere Personen in der Regel ein längeres Studium und Berufserfahrung hinter sich als die jüngeren. Und dies würde ihr höheres Gehalt rechtfertigen.


    Leider jedoch wird diese berufliche Vorerfahrung nach dem neuen hessischen Besoldungsrecht nur sehr eingeschränkt anerkannt. So wird z.B. ein langjähriges Studium oder der Vorbereitungsdienst (Referendariat) nicht berücksichtigt. Es ist sogar nicht einmal sicher, dass eine Tätigkeit als angestellter Lehrer anerkannt wird. Dies liegt allein im Ermessen des zuständigen Schulamtes.

  • Zitat

    Die Besoldung nach Alterstufen war zuvor recht unfair den jüngeren Kollegen gegenüber, da diese nur aufgrund ihres niedrigeren Alters weniger Geld bekamen.


    Die Besoldung nach Altersstufen war eine praktikable Lösung für ein schwieriges Problem und - im Rahmen des Beamtenverhältnisses - auch nur begrenzt "unfair", da die höheren Gehaltsstufen ja von den Jüngeren i. d. R. automatisch auch erreicht wurden.


    Was das Erfahrungsmodell bedeutet, wird sich erst noch zeigen. Es ist aber davon auszugehen, dass fehlende Fairness genau durch dieses Modell ins System kommen wird, weil die die Länder sich schlicht weigern werden, offensichtliche Erfahrungen als Erfahrungen anzuerkennen.

  • Ich verstehe ja schon , dass sich an meinen Grundgehalt ab 1.3.14 nichts ändern wird und ich keine Verluste habe .


    Aber warum bekommt der neue Kollege , der erst einen Tag gearbeitet hat ein höheres Grundgehalt als der Kollege , der schon seit einem Jahr im Dienst ist ?

  • Huch, das is ja völlig an mir vorbei gegangen. Ich kapier es leider gar net. Mein Gehirn ist im Stand-By-Ferienmodus. I 8) ch hab jetzt A13 Stufe 4. Bin jetzt einschließlich Ref 5 Jahre im Dienst. Habe mir das mal angeguckt. Da steht irgendwas von Überbrückungsstufe 1b. Das wäre aber ja viel weniger. Kann ich bitte Idiotenhilfe bekommen? Danke :rose:

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